Hallo,
Hi,
Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem
Untergrund verklebt ist ?
was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Eine ganze Menge, denn wenn man einen verklebten Teppichboden
entfernt, kann man auch den Untergrund, bzw. sogar die
Fußbodenheizung (wenn eine vorhanden ist) beschädigen.
das wäre mir neu, da normalerweise eine Zwischenschicht
zwischen Teppich und Fußbodenheizung besteht.
So sollte es sein.
Nur versuchen viele Häuslebauer solches selbst zu machen und vergessen manchmal auch diese Zwischenschicht.
Aber darum geht
es auch gar nicht. Ist der Teppich unsachgemäß verlegt und
entstehen Beschädigungen beim Entfernen, haftet der Mieter,
wenn er den Boden verlegt hat.
Hier ist ja noch nicht einmal bekannt, ob es sich nur um einen Teppich oder um einen Teppichboden handelt.
Also sollten wir abwarten, was uns der Fragende hierzu noch antwortet.
da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.
Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…
Siehe Punkt 6
Das es dies vereinzelt gibt, ist mir bekannt, aber es trifft
sicherlich nicht für fast alle Wohnungen zu.
Das war nicht Deine Aussage, Deine Aussage war:
Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.
Richtig - Du solltest das Wörtchen „nur“ beachten.
Ob ein Boden mitvermietet wird oder nicht entscheidet der
Vermieter. Unser Mieter hat beim Einzug schon vor Mietbeginn
aus Unachtsamkeit zwei tiefe Kratzer in das nagelneue Parkett
gemacht. Das nächste Mal überlegen wir genau, ob wie nochmal
mehrere tausend € für einen Bodenbelag ausgeben werden.
Solche Schäden sind über die Privathaftpflicht (Mietsachschäden) abgesichert.
Als Vermieter sollte man sich schon Gedanken darüber machen, welcher Bodenbelag bei vermieteten Wohnungen sinnvoll ist. Parkett gehört hier sicherlich nicht dazu.
Wie wäre es denn mit einem PVC-Boden?
Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper
entfernen.
Und weiter?
Versuch mal dein Glück und Du wirst überrascht sein, welcher
Untergrund bei manchen Teppichböden zum Vorschein kommen.
Ich habe einen Teppichstripper und ich habe auch schon
verklebte Teppiche entfernt. Und nun?
Ich auch, mit unterschiedlichen Ergebnissen.
In meinem Elterhaus, kam sogar ein einigermaßen verspachtelter
Holzdielenboden zum Vorschein, der danach komplett saniert
werden musste.
Ich verstehe immer noch nicht, was das mit Deiner Aussage, Dir
wäre neu, das Wohnungen mit blankem Estrich vermietet werden,
zu tun hat.
Du hast das Wörtchen „nur“ vergessen.
Der Mieter muß die Sache so zurückgeben, wie er sie übernommen
hat. Hat er einen Estrichfußboden übernommen, muß er zusehen,
wie er den Teppich raus bekommt.
Und welcher Bodenbelag liegt hier vor?
Dazu fehlt immer noch jede Antwort von dem Fragenden?
Untergrund ist nicht bekannt, ebenso wenig ob es sich um einen Teppich oder Teppichboden handelt.
Gruß
Tina
Gruß Norbert