Wohnung Teppich verdreckt, nicht ersichtlich bei Besichtigung

_Hey Leute,

und zwar hatte ich heute die Schlüsselübergabe meiner neuen Wohnung. Diese wurde meinerseits jedoch abgebrochen, da ich festellen musste, dass der Teppich der Wohnung stark verschmutzt ist.

Bei der Besichtigung der Wohnung konnte ich das nicht festellen, da ein anderer Teppich darueber lag. Mietvertrag ist unterschrieben, Übergabeprotokoll etc. noch nicht.

Dem Mann, der im Auftrag der Verwaltung kam, sagte ich, dass der Teppich unzumutbar ist, was er selber zugab, und auch im Protokoll mit „Teppich stark verschmutzt“ vermerkte. 

Der Teppich wurde von der Vor-Vormieterin verlegt, NICHT vom Vermieter.

Er klärt das jetzt ab, jedenfalls sind wir so verblieben.

Was kann ich da jetzt machen? Wie gesagt, den Zustand des Teppichs habe und konnte ich jetzt erst feststellen. (Fällt das nicht unter versteckter Mangel)?

Bin dankbar für eure Tipps :smile:Erläutere deine Frage genauer. Jedes Detail hilft dabei die richtige Antwort zu finden … (mind. 80 Zeichen)_

Was kann ich da jetzt machen?

Einfach mal die FAQ 1129 anschauen, danach den Text ohne Ich schreiben - ja ich weiß du hast die FAQ vor den schreiben ja gelesen und mit Ja bestätigt.

Der Teppich gehört sicherlich den Vermieter.

Der Teppich gehört sicherlich den Vermieter.

Hi,

warum?

Gruß
Tina

erzähle ich wenn die FAQ eingehalten wurde

Mit dem Teppichboden hat der Vermieter in der Regel nichts zu tun, da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden. In diesem Fall sowieso nicht, da er vom Vormieter oder meinetwegen auch Vorvormieter übernommen wurde. Wenn er nach dem Einzug nicht mehr gefällt, reißt man ihn heraus und verlegt einen anderen Boden.

erzähle ich wenn die FAQ eingehalten wurde

Du kannst das doch ganz allgemein darstellen. Mich würde interessieren, warum es der Teppich des Vermieters sein soll, für mich geht das aus dem Post nicht hervor.

Aha.
Du hast sicherlich eine Quelle für dein Expertenwissen. Hättest du die Güte uns daran teilhaben zu lassen.

vnA

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Ok, aber nur weil du so schöne gelbe Augen hast und heute Sonntag ist.

Übernimmt der Vermieter Einbauten des Mieters gehen diese in sein Eigentum über, mit sämtlichen Rechten und Pflichten wie Instandhaltung und -setzung.

Das ist wohl geschehen, da vor-vor Mietern den Teppich da gelassen hat und der Vermieter dies nicht wieder sprach, sonst wäre ja der Teppich nicht mehr da.

Quelle von Sun-Christin
Quelle ist Absint

Übernimmt der Vermieter Einbauten des Mieters gehen diese in
sein Eigentum über, mit sämtlichen Rechten und Pflichten wie
Instandhaltung und -setzung.

Das ja, nur das:

Das ist wohl geschehen, da vor-vor Mietern den Teppich da
gelassen hat und der Vermieter dies nicht wieder sprach, sonst
wäre ja der Teppich nicht mehr da.

ist für mich nicht wirklich klar. Es kann doch auch sein, das die Mieter untereinander die Übernahme vereinbart hatten?

Der Teppich ist noch drin, und wurde so Mitvermietet, steht sogar im Protokoll, dass er verschmutzt ist. Des weiteren wurde dieser vom VorMieter auch nicht entfernt.

das läst darauf schleißen, dass dieser im Eigentum des Vermieters liegt.

Der Teppich ist noch drin, und wurde so Mitvermietet, steht
sogar im Protokoll, dass er verschmutzt ist.

Im Protokoll steht, das der Teppich stark verschmutzt ist. Ob der Mieter ihn hätte entsorgen müssen oder ob der Vermieter „Eigentümer“ wurde, läßt sich daraus nicht schließen. Manche Mieter haben eine eigentümliche Ansicht, was Geschenke angeht. Zudem wurde das Protokoll ja nicht vom Vermieter selbst angefertigt, sondern vom Hausmeister ob der die genauen Eigentumsverhältnisse kennt?

Des weiteren

wurde dieser vom VorMieter auch nicht entfernt.

Auch das heißt nicht zwingend etwas. Der Müll einer Messiwohnung geht ja auch nicht ins Eigentum des Vermieters über, nur weil er in der Wohnung ist. Rein theoretisch könnte er die Kosten für die Räumung ja vom Mieter einklagen. Ob er sie dann bekommt oder vom Exmieter nichts zu holen ist, ist eine andere Geschichte.

das läst darauf schleißen, dass dieser im Eigentum des
Vermieters liegt.

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Es spricht einiges für Deine Schlußfolgerung, aber ich erlebe gerade selbst, welch merkwürdige Ansichten manche Mieter so haben…

Hallo Grußlose!

Mit dem Teppichboden hat der Vermieter in der Regel nichts zu
tun,

Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem Untergrund verklebt ist ?

da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper entfernen.

Gruß Merger

Hi,

Mit dem Teppichboden hat der Vermieter in der Regel nichts zu
tun,

Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem
Untergrund verklebt ist ?

was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…

Siehe Punkt 6

Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper
entfernen.

Und weiter?

Gruß
Tina

1 Like

Hallo,

_Hey Leute,

und zwar hatte ich heute die Schlüsselübergabe meiner neuen
Wohnung. Diese wurde meinerseits jedoch abgebrochen, da ich
festellen musste, dass der Teppich der Wohnung stark
verschmutzt ist._

Also hat der Vormieter vergessen, den Teppich mitzunehmen, bzw. zu entsorgen?

Bei der Besichtigung der Wohnung konnte ich das nicht
festellen, da ein anderer Teppich darueber lag. Mietvertrag
ist unterschrieben, Übergabeprotokoll etc. noch nicht.

Dem Mann, der im Auftrag der Verwaltung kam, sagte ich, dass
der Teppich unzumutbar ist, was er selber zugab, und auch im
Protokoll mit „Teppich stark verschmutzt“ vermerkte. 

Der Teppich wurde von der Vor-Vormieterin verlegt, NICHT vom
Vermieter.

Handelt es sich wirklich nur um einen Teppich, oder um einen Teppichboden (verklebt).

Er klärt das jetzt ab, jedenfalls sind wir so verblieben.

Was kann ich da jetzt machen? Wie gesagt, den Zustand des
Teppichs habe und konnte ich jetzt erst feststellen. (Fällt
das nicht unter versteckter Mangel)?

Nach deinem Text zu urteilen bisher nicht, da ein Teppich der lose auf einem Fußboden liegt, jederzeit entsorgt werden kann.

Interessant wäre noch zu wissen, was sich unter dem Teppich für ein Bodenbelag befindet.

Bin dankbar für eure Tipps :smile:Erläutere deine Frage genauer.
Jedes Detail hilft dabei die richtige Antwort zu finden …
(mind. 80 Zeichen)

Gruß Merger

Hallo Engelchen,

Hi,

Mit dem Teppichboden hat der Vermieter in der Regel nichts zu
tun,

Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem
Untergrund verklebt ist ?

was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Eine ganze Menge, denn wenn man einen verklebten Teppichboden entfernt, kann man auch den Untergrund, bzw. sogar die Fußbodenheizung (wenn eine vorhanden ist) beschädigen.

da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…

Siehe Punkt 6

Das es dies vereinzelt gibt, ist mir bekannt, aber es trifft sicherlich nicht für fast alle Wohnungen zu.

Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper
entfernen.

Und weiter?

Versuch mal dein Glück und Du wirst überrascht sein, welcher Untergrund bei manchen Teppichböden zum Vorschein kommen.

In meinem Elterhaus, kam sogar ein einigermaßen verspachtelter Holzdielenboden zum Vorschein, der danach komplett saniert werden musste.
Da kommt Freude auf.

Gruß
Tina

Gruß Merger

Hi,

Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem
Untergrund verklebt ist ?

was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Eine ganze Menge, denn wenn man einen verklebten Teppichboden
entfernt, kann man auch den Untergrund, bzw. sogar die
Fußbodenheizung (wenn eine vorhanden ist) beschädigen.

das wäre mir neu, da normalerweise eine Zwischenschicht zwischen Teppich und Fußbodenheizung besteht. Aber darum geht es auch gar nicht. Ist der Teppich unsachgemäß verlegt und entstehen Beschädigungen beim Entfernen, haftet der Mieter, wenn er den Boden verlegt hat.

da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…

Siehe Punkt 6

Das es dies vereinzelt gibt, ist mir bekannt, aber es trifft
sicherlich nicht für fast alle Wohnungen zu.

Das war nicht Deine Aussage, Deine Aussage war:

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit

einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

Ob ein Boden mitvermietet wird oder nicht entscheidet der Vermieter. Unser Mieter hat beim Einzug schon vor Mietbeginn aus Unachtsamkeit zwei tiefe Kratzer in das nagelneue Parkett gemacht. Das nächste Mal überlegen wir genau, ob wie nochmal mehrere tausend € für einen Bodenbelag ausgeben werden.

Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper
entfernen.

Und weiter?

Versuch mal dein Glück und Du wirst überrascht sein, welcher
Untergrund bei manchen Teppichböden zum Vorschein kommen.

Ich habe einen Teppichstripper und ich habe auch schon verklebte Teppiche entfernt. Und nun?

In meinem Elterhaus, kam sogar ein einigermaßen verspachtelter
Holzdielenboden zum Vorschein, der danach komplett saniert
werden musste.

Ich verstehe immer noch nicht, was das mit Deiner Aussage, Dir wäre neu, das Wohnungen mit blankem Estrich vermietet werden, zu tun hat.

Der Mieter muß die Sache so zurückgeben, wie er sie übernommen hat. Hat er einen Estrichfußboden übernommen, muß er zusehen, wie er den Teppich raus bekommt.

Gruß
Tina

Hallo,

Hi,

Hast Du schon einmal einen Teppichboden entfernt der mit dem
Untergrund verklebt ist ?

was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Eine ganze Menge, denn wenn man einen verklebten Teppichboden
entfernt, kann man auch den Untergrund, bzw. sogar die
Fußbodenheizung (wenn eine vorhanden ist) beschädigen.

das wäre mir neu, da normalerweise eine Zwischenschicht
zwischen Teppich und Fußbodenheizung besteht.

So sollte es sein.
Nur versuchen viele Häuslebauer solches selbst zu machen und vergessen manchmal auch diese Zwischenschicht.

Aber darum geht
es auch gar nicht. Ist der Teppich unsachgemäß verlegt und
entstehen Beschädigungen beim Entfernen, haftet der Mieter,
wenn er den Boden verlegt hat.

Hier ist ja noch nicht einmal bekannt, ob es sich nur um einen Teppich oder um einen Teppichboden handelt.

Also sollten wir abwarten, was uns der Fragende hierzu noch antwortet.

da fast alle Wohnungen ohne Oberbodenbelag vermietet werden.

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit
einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Vermieter-nach-…

Siehe Punkt 6

Das es dies vereinzelt gibt, ist mir bekannt, aber es trifft
sicherlich nicht für fast alle Wohnungen zu.

Das war nicht Deine Aussage, Deine Aussage war:

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit

einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

Richtig - Du solltest das Wörtchen „nur“ beachten.

Ob ein Boden mitvermietet wird oder nicht entscheidet der
Vermieter. Unser Mieter hat beim Einzug schon vor Mietbeginn
aus Unachtsamkeit zwei tiefe Kratzer in das nagelneue Parkett
gemacht. Das nächste Mal überlegen wir genau, ob wie nochmal
mehrere tausend € für einen Bodenbelag ausgeben werden.

Solche Schäden sind über die Privathaftpflicht (Mietsachschäden) abgesichert.

Als Vermieter sollte man sich schon Gedanken darüber machen, welcher Bodenbelag bei vermieteten Wohnungen sinnvoll ist. Parkett gehört hier sicherlich nicht dazu.
Wie wäre es denn mit einem PVC-Boden?

Den Teppichboden kann man meist nur mit einem Teppichstripper
entfernen.

Und weiter?

Versuch mal dein Glück und Du wirst überrascht sein, welcher
Untergrund bei manchen Teppichböden zum Vorschein kommen.

Ich habe einen Teppichstripper und ich habe auch schon
verklebte Teppiche entfernt. Und nun?

Ich auch, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

In meinem Elterhaus, kam sogar ein einigermaßen verspachtelter
Holzdielenboden zum Vorschein, der danach komplett saniert
werden musste.

Ich verstehe immer noch nicht, was das mit Deiner Aussage, Dir
wäre neu, das Wohnungen mit blankem Estrich vermietet werden,
zu tun hat.

Du hast das Wörtchen „nur“ vergessen.

Der Mieter muß die Sache so zurückgeben, wie er sie übernommen
hat. Hat er einen Estrichfußboden übernommen, muß er zusehen,
wie er den Teppich raus bekommt.

Und welcher Bodenbelag liegt hier vor?
Dazu fehlt immer noch jede Antwort von dem Fragenden?

Untergrund ist nicht bekannt, ebenso wenig ob es sich um einen Teppich oder Teppichboden handelt.

Gruß
Tina

Gruß Norbert

So sollte es sein.

Nur versuchen viele Häuslebauer solches selbst zu machen und
vergessen manchmal auch diese Zwischenschicht.

Hi,

das dürfte die absolute Ausnahme sein, wenn es nicht gar unmöglich ist. Wie soll ein Bodenbelag auf einer offnen Fußbodenheizung verlegt werden, wenn keine Schicht darüber ist?

Hier ist ja noch nicht einmal bekannt, ob es sich nur um einen
Teppich oder um einen Teppichboden handelt.

Was nichts mit Deiner Antwort zu tun hatte.

Also sollten wir abwarten, was uns der Fragende hierzu noch
antwortet.

Das war nicht Deine Aussage, Deine Aussage war:

Du bist also wirklich der Meinung, dass Wohnungen nur mit

einem Estrich vermietet werden.
Dies wäre mir völlig neu.

Richtig - Du solltest das Wörtchen „nur“ beachten.

Was ändert das Wörtchen „nur“?. Wenn der Vermieter keinen Bodenbelag mitvermietet, schuldet er eben eine Wohnung in der Estrich vorhanden ist. Und wenn ein Loch im Dach ist und das dem Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt war, dann schuldet der VM eben auch nur ein Dach mit Loch.

Solche Schäden sind über die Privathaftpflicht
(Mietsachschäden) abgesichert.

Sofern der Mieter eine hat. Aber das hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

Als Vermieter sollte man sich schon Gedanken darüber machen,
welcher Bodenbelag bei vermieteten Wohnungen sinnvoll ist.
Parkett gehört hier sicherlich nicht dazu.
Wie wäre es denn mit einem PVC-Boden?

Ja klar. Man kann es auch jedem recht machen, legt man PVC heißt es der VM will nur kassieren. Und auch PCV kann beschädigt werden.

Ich habe einen Teppichstripper und ich habe auch schon
verklebte Teppiche entfernt. Und nun?

Ich auch, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Liegt vielleicht an Dir oder am falschen Gerät? :

Ich verstehe immer noch nicht, was das mit Deiner Aussage, Dir
wäre neu, das Wohnungen mit blankem Estrich vermietet werden,
zu tun hat.

Du hast das Wörtchen „nur“ vergessen.

Nein, es spielt keine Rolle.

Der Mieter muß die Sache so zurückgeben, wie er sie übernommen
hat. Hat er einen Estrichfußboden übernommen, muß er zusehen,
wie er den Teppich raus bekommt.

Und welcher Bodenbelag liegt hier vor?

Versuchst Du Dich gerade herauszureden? Du machst es nur schlimmer. Ich bezog ich auf Deine Aussage und die war falsch.

Gruß
Tina

Hallo Sun-Christin,

zumindest die hier sehen das anders:

„Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).“

Gruß