Wohnung trotz Privatinsolvenz

Hallo,
wie kann man trotz Privatinsolvenz eine Wohnung anmieten?
Da keiner jemanden eine Wohnung vermietet mit der Insolvenz-wie kann man das machen trotzdem eine anzumieten? Jemand hat dieses Problem und noch nicht mal Mietschulden.Man kann doch nicht auf der Straße landen nur weil man sein Leben in den Griff kriegen will, oder???

Hallo,

wie kann man trotz Privatinsolvenz eine Wohnung anmieten?

Na indem man dem Viermieter glaubhaft macht, dass man die Miete regelmäßig bezahlt. (Und sich vllt eher auf die Wohnungen beschränkt, wo nicht absehbar ist, dass schon 30 kinderlose, verbeamtete Doppelverdiener-Pärchen dem Vermieter Honig ums Maul schmieren, also es mal bei den Wohnungen versucht, die sonst eh keiner will.)

LG, Bommel

Hallo,
wie kann man trotz Privatinsolvenz eine Wohnung anmieten?
Da keiner jemanden eine Wohnung vermietet mit der
Insolvenz-wie kann man das machen trotzdem eine anzumieten?

Wenn der Vermieter nicht ausdrücklich danach fragt, ob man eine Inso hat, muss man ihm dies ja nicht auf die Nase binden.
Wenn ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist, steht dem nichts im Wege.
Selbst wenn eine Frage in einer Selbstauskunft nach Inso mit „nein“ beantwortet wird, wird da nichts passieren, so lange man seine Miete regelmäßig bezahlt.

Schönen Tag noch.

Jemand hat dieses Problem und noch nicht mal Mietschulden.Man
kann doch nicht auf der Straße landen nur weil man sein Leben
in den Griff kriegen will, oder???

Hallo,

aber der Teufel ist ja ein Eichhörnchen und plötzlich erfährt der Vermieter doch von der Privatinsolvenz, etwa weil eine Nebenkostenerstattung ansteht und der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreibt.

Und dann kommt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Oder die fristlose Kündigung. Oder beides. Und Schadensersatzforderungen des Vermieters.

"Anfechtungsgrund desolate Vermögensverhältnisse des Mieters, Beispiel: (AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2003, Az: 48 C 636/02 ) Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden, wenn der Mieter in einer Selbstauskunft gegenüber dem Vermieter der Wahrheit zuwider versichert, daß in den letzten 5 Jahren kein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden sei. … Wird eine Partei beim Abschluß des Vertrages von der jeweils anderen Partei über wesentliche Umstände getäuscht, so stellt dies regelmäßig auch einen Grund zu einer fristlosen Kündigung dar. Die getäuschte Partei kann sowohl die Anfechtung des Vertrages (wegen arglistiger Täuschung) erklären, als auch eine Kündigung aussprechen. Beide Rechte schließen sich nicht gegenseitig aus. "
Siehe: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anfech…

Ein schöner Weg, sich neue Probleme aufzuhalsen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verbraucherinsolvenz…

VG
EK

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