Wohnung über Gaststätte

Hallo liebe ForumSchreiber,
neulich habe ich beim stöbern in der Zeitung eine Wohungsanzeige für eine Wohung über einer Gaststätte gelesen. Ich wohne ziemlich glücklich auf dem Dorf und habe nicht vor zumzuziehen aber seit dem beschäftigt mich doch eine theoretische Frage:
Kann jemand, der wissentlich und mit Vorsatz über eine Gaststätte zieht, und wohl bestimmt bei Vertragsabschluß auch noch mal darauf hingewiesen wird, dass er über einer Gaststätte wohnt, Mietminderung, mehr Ruhe oder noch andere Sachen fordern?
Oder liefert sich hier ein Mieter vollkommen seinem Vermieter / der Gaststätte unter ihm aus? Oder kann er umgekehrt dem Vermieter / Restaurantbetreiber das Leben zur Hölle machen?

Wie gesagt ich wohne sehr glücklich und möchte nicht umziehen - aber von der theoretischen Seite finde ich die Situation sehr interessant.

Wenn das Restaurant unter ihm zum Beispiel eine Terasse /Aussenbereich hat, auf der auch in den Mittags und Abendstunden Speisen und Getränke serviert werden, kann der Mieter hier Unterlassung fordern, wenn er vorher wusste wo er hinzieht? Kann der Vermieter hier die ganze Zeit machen was er will und der Mieter muss es dulden?

vielen Dank für euere Gedanken
JimBob

Hallo!

Kann jemand, der wissentlich und mit Vorsatz über eine
Gaststätte zieht, und wohl bestimmt bei Vertragsabschluß auch
noch mal darauf hingewiesen wird, dass er über einer
Gaststätte wohnt, Mietminderung, mehr Ruhe oder noch andere
Sachen fordern?

In der Regel nicht. Dazu müsste sich mE schon massiv etwas ändern, z.B. Umbau der Gaststätte auf doppelte Größe oder so.

Falls sich der Wirt nicht an die Sperrzeit oder irgendwelche Ruheverordnungen der Stadt hält (z.B. kein Terrassenbetrieb nach x Uhr, wie das in manchen Städten ist), kann der Mieter sicher verlangen, daß darauf künftig geachtet wird. Aber grundsätzlich wird er den Betrieb dulden müssen.

Gruß,
Max

Hallo,
das wäre vergleichbar damit, daß du dich am Dorf bei deinem Vermieter beschwerst, weil es kein DSL und keine U-Bahn gibt und die Kosten für das Taxi und das Internetcafe (abzüglich deiner Ersparnis) von der Miete abziehst und auch gleich noch die „verlorene“ Zeit mit 50 Euro pro Stunde verrechnest.

Cu Rene

Hallo,

wenn dem Mieter in spe die Wohnlage und die Umstände vor Einzug bekannt waren, oder hätten bekannt sein müssen (der VM weist ja auch ausdrücklich darauf hin) dann kann der Mieter natürlich nicht mindern. Dazu müßte sich die Situation nach Einzug erheblich verändern.

Ansonsten gilt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Gruß
Maja