Wohnung und Arbeitsplatz in verschiedenen Bundesländern

Hallo,mein Sohn hat eine Wohnung in Berlin und bezieht dort Hartz IV . Nun hat er kurzfristig eine Arbeit in Hürth (NRW) bekommen, zahlt das Amt die Wohnung in Berlin weiter, da er nur einen 3 Monatsvertrag bekommen hat? Er hat in NRW ja auch Ausgaben für Wohnraum, Essen und Fahrtkosten. Gibt es dafür eine Regelung? Wer kann mir helfen.
LG Sabine

Möglicherweise kann dein Sohn eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Ob Leistungsanspruch besteht und wie hoch der konkret ist, hängt von der Höhe seines Einkommens ab, denn grundsätzlich ist zunächst der Erwerbstätige selbst gefragt, bekommt auf der anderen Seite dafür aber direkte steuerliche Subventionen.

Sohn soll (MIT BEISTAND !!!) beim Jobcenter vorsprechen, zumal er als Aufstocker die Ortsabwesenheit mitteilen muss, da er ja weiterhin zumnidest für Vermittlungsvorschläge erreichbar sein zu hat.