ich werde bald für zwei Jahre in ein betreutes Wohnheim ziehen. Da ich meine Wohnung ungern auflösen möchte, überlege ich, sie in dieser Zeit unterzuvermieten. Meine Frage dazu ist:
Ich habe gehört, dass der Vermieter eine Teiluntervermietung (also nur ein Zimmer) nur mit einem triftigen Grund erlauben muss, während er bei der kompletten Untervermietung der ganzen Wohnung auch ohne Grund ablehnen kann. Stimmt das?
Falls das so ist: Wäre es ein Problem, wenn ich offiziell nur das Zimmer untervermiete, aber mündlich mit dem Untermieter vereinbare, dass er auch die Küche mitbenutzen darf? Die Wohnung ist sehr klein und besteht ohnehin nur aus einem Zimmer, einer Küche, einem Bad und einer Toilette.
wie kann man auf die Idee kommen, von einer Ein-Zimmer-Wohnung nur das Zimmer ohne Küche und Bad unterzuvermieten?
Was ginge wäre Zwischenmiete, aber da bist du tatsächlich darauf angewiesen, dass der Vermieter das erlaubt. Wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als doch die Wohnung aufzulösen.