ich habe am 22 Juni 2007 meine Wohnung verkauft (KAUF 2 Februar 1998) also 9,5 Jahre und muß jetzt meine Steuererklärung abgeben. Ich habe die Wohnung für 250.000 DM gekauft, davon waren 216.000,-- DM durch die Bank finanziert und verkauft habe ich sie für 103.500,-- EUR. Eigenheimzulage habe ich 8 Jahre erhalten und sie war immer vermietet also nicht selbst genutzt! Leider war ich damals nicht ganz informiert wie das ganze zu versteuern ist und ich glaube jetzt kommt ne dicke Nachzahlung weil ich innerhalb der 10 Jahre verkauft habe…
kann mir jemand sagen ob das mit der dicken Steuernachzahlung stimmt?
Eigenheimzulage habe ich 8 Jahre erhalten und sie war immer vermietet
Wie geht das denn ?
kann mir jemand sagen ob das mit der dicken Steuernachzahlung stimmt?
Da Du beim Verkauf keinen Gewinn gemacht hast, weiß ich nicht, was Du versteuern willst.
Servus,
Wie geht das denn ?
indem man ziemlich viele Lügen aufeinanderpackt: Eigenheimzulage erschlichen, ESt auf Einkünfte aus V+V hinterzogen usw.
Wo so eine Latte zusammenkommt, muss unbedingt ein StB, besser in diesem Fall ein Fachanwalt für Steuerrecht ran - die Rückforderung der EHZ und Nachforderung der ESt auf die Einkünfte aus V+V sind noch das Harmloseste dran. Ärgerlicher ist, dass man sich, wenn der Verkauf schon erfolgt ist, nicht einmal mehr der Strafbefreiung durch Selbstanzeige 100 Pro sicher sein kann - aber wie gesagt, das führt hier im Forum zu weit.
Schöne Grüße
MM
oh sorry stimmt Eigenheimzulage hab ich auf die andere Wohnung erhalten die ich auch selber genutzt habe, aber auf diese habe ich Steuervergünstigung und soweit ich das mitbekommen habe will das der staat wieder zurück haben wenn man die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft. Ich habe sie nach 9 1/2 Jahren verkauft…
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Servus,
ja, der Gewinn aus der Veräußerung unterliegt in diesem Fall der ESt.
Man berechnet ihn, indem man vom Erlös abzieht:
- die Werbungskosten, die zur Veräußerung gehören (Suche eines Käufers usw.)
- die Anschaffungskosten, vermindert um die in der Zeit seit Anschaffung geltend gemachte Abschreibung
Man kann also nicht pauschal sagen, wie hoch der Gewinn ist und - bei aktuellen Marktverhältnissen - ob überhaupt ein Gewinn erzielt worden ist. Bei hohen Abschreibungen (degressiver AfA) wird leicht ein sichtbarer Gewinn entstehen.
Die Versteuerung erfolgt zum persönlichen Steuersatz, der sich aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens im Jahr der Veräußerung ergibt.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
meiner überschlägigen Rechnung nach wirst Du da noch kräftig Steuern zahlen müssen. Nach den ganzen Abschreibungen aus dem Gebäudewert während der letzten 9,5 Jahre dürfte der gesamte Buchwert der Immobilie bei vielleicht 90.000 Euro liegen. Alles was darüber bei einem Verkauf innerhalb der zehn Jahre Spekulationsfrist erzielt wurde ist zu versteuern.
Eine genaue Berechnung kannst Du nur erstellen, wenn Du den Anteil des Bodenwerts aus dem Kaufpreis kennst. Diese Auskunft bekommst Du vom Finanzamt.
Gruß
Markus BvG
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Danke für die Info auch wenn es nicht gerade positiv ist…ich empfinde die ganze geschichte mittlerweile als abzocke vom Finanzamt! Mir ist klar das es damals viele schwarze schaafe gegeben hat und sich dann das Finanzamt dagegen wert, aber es trifft auch immer wieder ehrliche Menschen. Ich mußte die Wohnung letztes Jahr verkaufen da die kosten für mich nicht mehr tragbar waren. Die Rücklagen der Hausverwaltung waren nicht besonders hoch und so wurde das immer wieder auf die Eigentümer umgeschlagen. Vorallem bei 9.5 Jahren anstatt 10…wo soll ich da bitte noch irgendein Spekulationsgeschäft getätigt haben? ich weiß gesetz ist gesetz…Auf alle Fälle hat sich ergeben das ich einige tausend euro nachzahlen muß und dafür so wie es aussieht gezwungen bin einen Kredit aufzunhemen…
Hallo,
meiner überschlägigen Rechnung nach wirst Du da noch kräftig
Steuern zahlen müssen. Nach den ganzen Abschreibungen aus dem
Gebäudewert während der letzten 9,5 Jahre dürfte der gesamte
Buchwert der Immobilie bei vielleicht 90.000 Euro liegen.
Alles was darüber bei einem Verkauf innerhalb der zehn Jahre
Spekulationsfrist erzielt wurde ist zu versteuern.
Eine genaue Berechnung kannst Du nur erstellen, wenn Du den
Anteil des Bodenwerts aus dem Kaufpreis kennst. Diese Auskunft
bekommst Du vom Finanzamt.
Gruß
Markus BvG
oh sorry stimmt Eigenheimzulage hab ich auf die andere Wohnung
erhalten die ich auch selber genutzt habe, aber auf diese habe
ich Steuervergünstigung und soweit ich das mitbekommen habe
will das der staat wieder zurück haben wenn man die Immobilie
innerhalb von 10 Jahren verkauft. Ich habe sie nach 9 1/2
Jahren verkauft…
Servus,
Wie geht das denn ?
indem man ziemlich viele Lügen aufeinanderpackt:
Eigenheimzulage erschlichen, ESt auf Einkünfte aus V+V
hinterzogen usw.
Wo so eine Latte zusammenkommt, muss unbedingt ein StB, besser
in diesem Fall ein Fachanwalt für Steuerrecht ran - die
Rückforderung der EHZ und Nachforderung der ESt auf die
Einkünfte aus V+V sind noch das Harmloseste dran. Ärgerlicher
ist, dass man sich, wenn der Verkauf schon erfolgt ist, nicht
einmal mehr der Strafbefreiung durch Selbstanzeige 100 Pro
sicher sein kann - aber wie gesagt, das führt hier im Forum zu
weit.
Schöne Grüße
MM
empfinde die ganze geschichte mittlerweile als abzocke vom Finanzamt!
Was hat Steuerpflicht mit Abzocke zu tun ? Die steuerlichen Rahmenbedingungen Deiner Investition waren Dir bekannt. Wenn Du Dich nicht daran hälst oder halten kannst, kann das Finanzamt nichts dafür.
gegeben hat und sich dann das Finanzamt dagegen wert, aber es
trifft auch immer wieder ehrliche Menschen.
Stimmt die Gesetze, auch die Steuergesetze, gelten auch für ehrliche Menschen. Das zeichnet die ehrlichen ja aus, dass sie sich an die Gesetze halten.
Eigentümer umgeschlagen. Vorallem bei 9.5 Jahren anstatt
10…wo soll ich da bitte noch irgendein Spekulationsgeschäft
Und die restlichen sechs Monate hättest Du nicht warten können ?