möchte meine vermietete Eigentumswohnung verkaufen. Habe gehört das der jetzige Mieter Vorkaufsrecht hat. Er hat mir zwar gesagt, daß er sie nicht kaufen möchte aber von einem Bekannte weiß ich das er die Wohnung gerne kaufen würde. Wie soll ich mich absichern. Nachher habe ich die Wohnung verkauft und der Mieter beschwert sich ihm wurde die Wohnung garnicht angeboten.
Hallo,
Ihr braucht die Wohnung dem Mieter nicht anzubieten. Wenn Ihr einen Kaeufer gefunden und einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen habt, wird der Notar diesen Vertrag dem Mieter vorlegen und dann kann der Mieter entscheiden, ob er als Kaeufer in den Vertrag einsteigt (zu den selben Konditionen) oder nicht. Falls er sein Vorkaufsrecht geltend macht, ist der andere Kaeufer automatisch ausgeschlossen und muss vom Vertrag zuruecktreten.
Gruss,
Alfred
Hmm man kann sich auch Probleme machen. Ihr könnt normal mit ihm reden, ob er die Wohnung kaufen möchte. Wenn er das verneint sucht nach einem anderen Käufer. Ein Schriftstück, daß er die Wohnung nicht kaufen möchte (falls er wirklich Vorkaufsrecht hat) nützt nichts. Der Notar muss ihn in diesem Fall trotzdem noch fragen und ihm 4 Wochen Zeit lassen zur Antwort. Ein formloses Schriftstück reicht nicht.
Gruß elmore
na ja warum die Arbeit machen einen Käuferzu suchen wenn man
einen hat. Außerdem käme ich mir dann als Käufer verarscht
vor.
Im ersten Posting habt Ihr geschrieben, dass Euer Mieter geaeussert hat, dass er die Wohnung nicht kaufen moechte, Dritten gegenueber jedoch behauptet Interesse zu haben. Wenn er sich nicht entschliesen kann, kommt Ihr garnicht drumrum, einen anderen Kaeufer zu suchen.
Daher habe ich geschrieben, dass Ihr keine Angst haben muesst, den Mieter zu vergessen, da der Notar das Vorkaufsrecht offen legen muss.
Als Kaeufer kaeme ich mir keinesfalls verar… vor, da der Notar beim Termin darauf hinweist, dass der Deal eventuell durch das Vorkaufsrecht kippt.
Dachte eher daran mir vom jetzigen Mieter schriftlich
bestätigen zu lassen das er die Wohnung nicht kaufen möchte.
Geht sowas formlos?
Was Euch der Unentschlossene an die Hand gibt hat NULL Relevanz, da der Notar ihn anschreiben muss und der Mieter 4 Wochen Bedenkzeit hat, ob er zu gleichen Konditionen zugreift.