Hallo allerseits,
angenommen, meine Freundin B. hätte eine Eigentumswohnung von ihrer Uroma geerbt, um damit Ihren Lebensunterhalt während Schule und Ausbildung zu sichern. Damit mit der Wohnung keinen Schabernack angestellt wird, hat die Uroma beschlossen, eine Klausel ins Testament aufzunehmen, welche ihr untersagt, das Haus vor dem 27. Lebensjahr zu verkaufen.
Eines Tages kommen dann vielleicht die Mieter der Wohnung auf die Idee, anstelle von Miete zu zahlen lieber etwas besser zu leben, und geben die vom Sozialamt gezahlten Mietgelder einige Monate nicht mehr an die Freundin weiter.
Dummerweise weiß diese dann nicht mehr, wie sie ihre eigene Miete zahlen soll, zudem fressen die Wohnungsinstandhaltekosten ihr die Haare vom Kopf, sprich, sie kann sich die laufenden Kosten der Wohnung nicht leisten.
Ich habe 2 Möglichkeiten, die ich weiter andenken wollte:
a) Wer kontrolliert eigentlich, ob ein Testament eingehalten wird? Wo kein Kläger, da kein Richter, folglich dürfte das an sich ja funktionieren können, solange es keine „Bundestestamentseinhaltebehörde“ o.ä. gibt… Zudem ist offensichtlich, daß die Wohnung von den Kosten her nicht haltbar ist, insbesonders, wenn nicht einmal mehr die Mieteinnahmen kommen, und sie es sich nicht leisten kann, den Willen der Uroma einzuhalten.
Da kann man ja sicher auch etwas machen, bevor ein Richter irgendwann die Pfändung und den Verkauf der Wohnung anordnen muß.
b) Sie könnte die Wohnung jemandem verschenken, denn sie darf es ja nur nicht verkaufen. Fallen hier evtl. Schenkungssteuern an, sind diese bei Verwandten wiederum kleiner?
Wenn dieser jemand dann die Wohnung verkaufte, und ihr wiederum den Erlös schenken würde, würden vermutlich wieder Steuern anfallen, richtig?
Vielen Dank im Vorraus für Antworten.
Liebe Grüße,
Thorsten