Liebe/-r Experte/-in,
ich verkaufe meine Eigentumswohnung über einen Markler. Wie kann ich sicher sein, dass der Käufer nach dem Vorvertrag beim Notar auch den festgelegten Preis bezahlt. Alle Verhandlungen des Käufers laufen über den Immobilienmarkler.
Was passiert, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt, wer zahlt den Notar, ggf. andere entstandene Kosten?
Ist es möglich, dass der Käufer zuerst den Kaufpreis auf mein Konto überweist? Muss der Markler bzw. Käufer diesbezüglich zustimmen?
Ist ein Anderkonto beim Notar in meinem Fall sinnvoll?
freundliche Grüße
Janibaer
Hallo Janibaer
Ich bin leider kein Experte für deine Frage.
Beim Kauf meines Hauses hat der Notar ein Anderkonto
eingerichtet, was sehr sinnvoll ist wenn du kein Risiko
bezüglich der Bezahlung eingehen willst.
Zu den Kosten bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich dir leider nichts sagen.
Freundliche Grüße
Tichon
Hallo Janibaer,
ich bin leider der falsche Ansprechpartner für Ihre Fragestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Janibaer,
Mach bitte mit dem Notar einen Termin aus und bespreche diese Punkte mit ihm. Dies kann alles in den Vorvertrag mitaufgenommen werden und ist somit bindend.
Der Käufer wird Ihnen bestimmt nicht den Kaufpreis vorher überweisen. Wenn kann dies nach Unterzeichnung des Kaufvertrags auf dem Notarkonto erfolgen solange es noch nicht umgeschrieben wurde.
Der Makler ist außen vor und hat sich seine Provision beim erfolgreichen Notarvertragvertragsabschluß verdient.
Also, wichtig: Notartermin machen und alles was wichtig ist dort besprechen, denn das kommt in den Vertrag wenn beide Seiten zustimmen.
Ich hoffe, dass das etwas geholfen hat
VG stoffels-freetime
Der Übergang des Eigentums erfolgt erst nach Eingang des vereinbarten Kaufpreises. Die Tragung der Kosten des Maklers/Notars sind vertraglich zu regeln und somit Problem des Gläubigers.
Alle Aussagen und Angaben erfolgen ohne jegliche Haftung!
Mfg