Wohnung verkaufen, Haus kaufen, Übergang

Hallo Zusammen,

wir besitzen im Moment eine eigengenutzte Eigentumswohnung, die noch nicht voll abbezahlt ist. Wegen Nachwuchs haben wir jetzt ein Haus gekauft, dass wir im Mai/2012 beziehen können.

Die Wohnung müssen wir verkaufen, da wir ansonsten nicht genug Eigenkapital haben. Zunächst haben wir an eine Zwischenfinanzierung gedacht und diese auch mit der Bank schon besprochen.

Wir haben aber jetzt einen Käufer für unsere Wohnung gefunden, der die Wohnung selbst wieder vermieten möchte. Dieser hat uns folgendes Modell vorgeschlagen:

Er kauft die Wohnung jetzt und „vermietet“ die Wohnung an uns bis wir das Haus beziehen können. Dies würde uns natürlich die Kosten der Zwischenfinazierung ersparen und die Wohnung wäre gut verkauft.

Er hat vorgeschlagen, dass wir von unserem Verkaufpreis gleich die Miete für die nächsten Monate abziehen und wir dann „mietfrei“ zzgl. Nebenkosten in der Wohnung bleiben können. Dadurch würde sich für ihn die Notar- und Grunderwerbskosten reduzieren und er müsste auch die „Miete“ nicht versteuern.

Das ganze würde natürlich notariell geregelt.

Die eigentlich Frage ist nun:

Handelt es sich hier um einen absoluten Glücksfall für uns oder gibt es hier noch einen Haken?

Wie sieht es mit der Spekulationssteuer aus? Da wir die Wohnung im Moment selbst nutzen (seit über 4 Jahren) ist diese ja steuerfrei. Ist dies auch der Fall, wenn man die Wohnung nach dem Verkauf wieder mietet?

Wäre super, wenn diese Frage jemand im Forum beantworten könnte.

Gruß,
Mikosch

Handelt es sich hier um einen absoluten Glücksfall für uns oder gibt es hier noch einen Haken?

Das hängt davon ab, wie gut eure Verträge formuliert werden. Auf jeden Fall sachkundigen Anwalt zu Rate ziehen.

Wie sieht es mit der Spekulationssteuer aus? Da wir die

Es sollte keine anfallen nach 4 Jahren. Gibt es überhaupt einen Gewinn, der steuerbar wäre ?

Handelt es sich hier um einen absoluten Glücksfall für uns oder gibt es hier noch einen Haken?

Das hängt davon ab, wie gut eure Verträge formuliert werden.
Auf jeden Fall sachkundigen Anwalt zu Rate ziehen.

Dies wird über den Notar geregelt. Dort wird alles erfasst und beglaubigt.

Wie sieht es mit der Spekulationssteuer aus? Da wir die

Es sollte keine anfallen nach 4 Jahren. Gibt es überhaupt
einen Gewinn, der steuerbar wäre ?

Wir können die Wohnung mit Gewinn verkaufen. Ist es steuerlich relevant, wenn wir nach dem Verkauf in der Wohnung bleiben?

Muß man in diesem Fall bei der Steuererklärung überhaupt eine Angabe machen?

Wir können die Wohnung mit Gewinn verkaufen. Ist es steuerlich
relevant, wenn wir nach dem Verkauf in der Wohnung bleiben?

>NEIN! Wenn Sie die Wohnung vorher selbst genutzt haben, ist das kein Fall für § 23 EStG

Muß man in diesem Fall bei der Steuererklärung überhaupt eine
Angabe machen?

Nein!

Lia