Wohnung verkaufen ohne Makler, funktioniert wie?

Hallo Zusammen,
um bei einem Wohnungsverkauf das Optimum herauszuholen, soll eine Eigentumswohnung vom Eigentümer selbst verkauft werden.

Gesetz dem Fall es findet sich nun ein Interessent, wie wird dann vorgegangen? Geht man mit dem potentiellen Käufer einfach zum Notar, muss man irgendwelche Dinge vorher noch erledigen, so dass man sicher sein kann das der Käufer auch dabei bleibt, oder andersrum der Verkäufer nicht noch ein besseres Angebot lieber an nimmt?

Könnt ihr Tipps anbieten?
Lieben Dank und Gruß
Plö

dann vorgegangen? Geht man mit dem potentiellen Käufer einfach zum Notar,

Ja.

muss man irgendwelche Dinge vorher noch erledigen,

Müssen tut man nicht, aber können kann man. Z.B. könnte man den Kaufvertrag von einem Anwalt entwerfen lassen, speziell dann zu empfehlen, wenn zusätzliche Absprachen getroffen werden sollen. Aber wie schon gesagt, notwendig ist das nicht.

so dass man sicher sein kann das der Käufer auch dabei bleibt,
oder andersrum der Verkäufer nicht noch ein besseres Angebot
lieber an nimmt?

Das kann man nicht auschließen, also schnell zum Notar.

muss man irgendwelche Dinge vorher noch erledigen,

Müssen tut man nicht, aber können kann man. Z.B. könnte man
den Kaufvertrag von einem Anwalt entwerfen lassen, …

Unsinn, der Anwalt kostet ein mehrfaches des Notars. Und der Notar muß letztendlich den Vertrag des Anwalts beurkunden. Dann lässt man das gleich vom Notar machen, schließlich ist der ja auch ein gelernter Jurist. Hat aber unter anderem nur eine andere Gebührenordnung.

Gruß
Rudi

muss man irgendwelche Dinge vorher noch erledigen,

Müssen tut man nicht, aber können kann man. Z.B. könnte man
den Kaufvertrag von einem Anwalt entwerfen lassen, …

Unsinn, der Anwalt kostet ein mehrfaches des Notars. Und der
Notar muß letztendlich den Vertrag des Anwalts beurkunden.
Dann lässt man das gleich vom Notar machen, schließlich ist
der ja auch ein gelernter Jurist. Hat aber unter anderem nur
eine andere Gebührenordnung.

Unsinn ist Deine Erwiderung. Der Notar darf nicht parteiisch beraten. Es gibt aber genügend Fälle, in denen eine parteiische Beratung ausgesprochen sinnvoll ist, gerade wenn, wie von Nordlicht erwähnt, spezielle Absprachen getroffen werden sollen. Und schlicht falsch ist Deine Aussage zum Gebührenverhältnis Notar-RA.

Gruß Stefan

Sinnvoll ist, wenn Käufer und Verkäufer schriftlich die Rahmendaten festhalten:
Kaufpreis

Kaufgegenstand (z.B. Wohnung Nr.x, Nutzungsrecht am Stellplatz usw.,Küche bleibt im Objekt, usw.)

Wann wird die Wohnung übergeben (Kosten- Nutzenwechsel

Welcher Notar wird beauftragt, von wem?

Was passiert, wenn einer der beiden vom Kauf zurücktritt, wer zahlt den Notar, ggf. andere entstandene Kosten?

Gibt es besondere Absprachen?
Welche Unterlagen hat der Käufer zur Kenntnis genommen, insbesondere Mängel, die er so akzeptiert, Protokolle von bevorstehenden Sonderumlagen o.ä

Beide unterschreiben dann die Absprache, und die geht dann zum Notar, der daraus einen Vertrag macht.

Gruß n.

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