wir haben uns vor 8 Jahren eine Eigentumswohung gekauft und darin gewohnt. Vor 2 Jahren haben wir uns wegen Familienzuwachs zum Kauf eines Hauses entschlossen. Seitdem versuchen wir die Wohnung zu verkaufen und wollen den erzielten Kaufpreis dafür benutzen einen Teil des Kredits vom Haus zu tilgen. Kürzlich hat man uns allerdings gesagt, dass wir, wenn die Wohnung innerhalb 10 Jahren wieder verkaufen, Spekulationssteuer zahlen müßten.
Wir haben allerdings einen höheren Anschaffungspreis gehabt als unser zu erzielender Verkaufspreis. Gewinn mit der Wohnung haben wir also nicht gemacht, eher Verlust.
Müssen wir nun trotzdem irgendwelche Steuern bezahlen?
Wir haben allerdings einen höheren Anschaffungspreis gehabt
als unser zu erzielender Verkaufspreis. Gewinn mit der Wohnung
haben wir also nicht gemacht, eher Verlust.
Spekulationssteuer wird nur auf den erzielten Gewinn fällig.
Also keine Panik!
Spekulationssteuer wird bei eigengenutzten Objekten gar nicht
fällig.
Völlig richtig.
Aber folgendes:
>>Vor 2 Jahren haben wir uns wegen Familienzuwachs zum Kauf
>>eines Hauses entschlossen. Seitdem versuchen wir die
>>Wohnung zu verkaufen
verstehe ich so, dass die Familie seit zwei Jahren im Haus wohnt und nicht mehr in der zu verkaufenden Wohnung.
Oder interpretiere ich da was falsch?
Da die Wohnung nun nicht mehr im Jahr des Verkaufs und den zwei davorliegenden Jahren eigengenutzt war zieht das nicht mehr.
Aber sowieso egal wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird.
ho,
neee, leider nicht. Finanzministerien sind nur an positiven Einnahmen
interessiert (und beteiligt). Verluste überlassen sie den Bürgern,
berechnen dafür aber auch keine Verluststeuern. Großartig. Gönnerhaft.
wir machen ja sogar verlust falls wir die Wohnung wirklich
verkauf bekommen. Läßt sich dieser Verlust auch von den
Steuern absetzen?
neee, leider nicht. Finanzministerien sind nur an positiven
Einnahmen
interessiert (und beteiligt). Verluste überlassen sie den
Bürgern,
berechnen dafür aber auch keine Verluststeuern. Großartig.
nicht wirklich richtig. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind abzugsfähig - Dummerweise nur gegen andere private Veräußerungsgeschäfte, nicht gegen die Einkommenssteuer.
D.h.
Wenn das bisherige Haus nicht privat genutzt wäre, wäre der Verkauf nach weniger als 10 Jahren ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Verlust hieraus könnte z.B. gegen den Gewinn aus einem anderen Hausverkauf gegengerechnet werden.
He,
das wusste ich nun wieder nicht. Danke &* für die Info.
Gruß
Wilfried
nicht wirklich richtig. Verluste aus privaten
Veräußerungsgeschäften sind abzugsfähig - Dummerweise nur
gegen andere private Veräußerungsgeschäfte, nicht gegen die
Einkommenssteuer.