Wohnung verkaufen

Hallo

ich habe vor 4 Jahre eine Wohnung gekauft und bis jetzt selber drin gewohnt. Wenn ich jetzt verkaufe, muss ich dann den Gewinn/Mehrwert versteuern ? so was gibt es doch bei Spekulationsgewinnen.
Aber zu diesem Zweck wurde die Wohnung nicht gekauft.

4 Jahre sollten ja auch lang genug sein.

Noch was anderes:
wenn ich jetzt verkaufe, bekomme ich doch vom Käufer bevor wir zum Notar gehen eine: Finanzierungsbestätigung
Damit garantiert mir doch die Bank, dass ich das Geld auch bekomme wenn der Notar-Vertrag unterschrieben ist, oder ?
Wann erfolgt denn eingentlich die Zahlung. Am selben Tag wir der Verkauf beurkundet wurde ?

Danke

Hallo

ich habe vor 4 Jahre eine Wohnung gekauft und bis jetzt selber
drin gewohnt. Wenn ich jetzt verkaufe, muss ich dann den
Gewinn/Mehrwert versteuern ? so was gibt es doch bei
Spekulationsgewinnen.
Aber zu diesem Zweck wurde die Wohnung nicht gekauft.

4 Jahre sollten ja auch lang genug sein.

Hallo,

ja, 1 1/2 Jahre reichen und Du musst das letzte Jahr in der Wohnung gelebt haben. (Falls sich seit meinem letzten Wohnungsverkauf nichts mehr geändert hat)

Ich habe damals bei meinem Finanzamt angerufen und ganz direkt gefragt, ob sie was davon abhaben wollen.

Gruß

Peter

Noch was anderes:
wenn ich jetzt verkaufe, bekomme ich doch vom Käufer bevor wir
zum Notar gehen eine: Finanzierungsbestätigung
Damit garantiert mir doch die Bank, dass ich das Geld auch
bekomme wenn der Notar-Vertrag unterschrieben ist, oder ?
Wann erfolgt denn eingentlich die Zahlung. Am selben Tag wir
der Verkauf beurkundet wurde ?

Danke

Hallo,

ja, 1 1/2 Jahre reichen und Du musst das letzte Jahr in der
Wohnung gelebt haben. (Falls sich seit meinem letzten
Wohnungsverkauf nichts mehr geändert hat)
Gruß

Peter

Leider nicht mehr… siehe meine Antwort !!!

Hallo

ich habe vor 4 Jahre eine Wohnung gekauft und bis jetzt selber
drin gewohnt. Wenn ich jetzt verkaufe, muss ich dann den
Gewinn/Mehrwert versteuern ? so was gibt es doch bei
Spekulationsgewinnen.
Aber zu diesem Zweck wurde die Wohnung nicht gekauft.

4 Jahre sollten ja auch lang genug sein.

Nein, 10 Jahre sind die Sperrfrist. D.h. wenn du jetzt mehr erzielst als du damals bezahlt hast darfst du Steuern bezahlen. Wieviel genau kann ich dir allerdings nicht sagen.

Noch was anderes:
wenn ich jetzt verkaufe, bekomme ich doch vom Käufer bevor wir
zum Notar gehen eine: Finanzierungsbestätigung

So vereinbart ???

Damit garantiert mir doch die Bank, dass ich das Geld auch
bekomme wenn der Notar-Vertrag unterschrieben ist, oder ?

Deshalb heist das Ding so…

Wann erfolgt denn eingentlich die Zahlung. Am selben Tag wir
der Verkauf beurkundet wurde ?

Nöö, das steht im Vertrag. meist 2-8 Wochen danach.

gruß
Uli

Hallo

ist das 100% sicher ? 10 JAhre?

bei vermieteten Objekten war mir das bisher bekannt.
Aber meine war ja 4 Jahre selbst genutzt.
also nicht als Spekulation gedacht.

Ich habe damals die Wohnung nämlich relative günstig von meinem Vater gekauft. übernahme der Restschuld.
Wert ist natürlich jetzt höher.
Wohnung soll verkauft werden weil Umzug in ein Haus ansteht.

Danke.

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Hallo,

ich habe damals mein Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, ob sie sich dafür interessieren oder nicht.

Würde mich auch interessieren, wann diese 1 1/2 Jahresregelung weggefallen ist.

Gruß

Peter

Hallo,
wenn ich die Absichten der jetzigen Regierung richtig verstanden habe, gibt es keine Begrenzung mehr. Gewinn ist in jedem Fall zu versteuern. Die Art der Gewinnermittlung ist aber meines Wissens noch nicht festgelegt.
Trotzdem einen schönen Abend.
Eva

Hallo Zatman,
lesen wir doch der Einfachheit halber mal nach, was das (noch immer gültige) Gesetz sagt:
§ 23 (1) Nr 1 Einkommensteuergesetz, Private Veräußerungsgeschäfte , sagt:
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind (und hier wird es jetzt interessant!) Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden

Also, es ist eindeutig geregelt. Es fällt keine Steuer an.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

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Nachtrag
Hallo,habe soeben noch mal nachgeschaut. Die geplante Änderung bezieht sich auf vermietete Objekte und soll ab 2007 in Kraft treten.
Gruß Eva

Quellenangaben wären super.
Hallo Eva und auch an alle anderen,
es wäre super, wenn zitierte Quellen auch angegeben würden.
Ich bin immer sehr neugierig auf neue/andere Infos und freue mich immer wenn die Fundstelle auch angegeben wird, weil sich dort auch oft noch andere interessante Dinge finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo, bei haufe.de kannst einen Newletter anfordern, in dem steuerliche Neuregelungen und geplante Maßnahmen angegeben werden.
Gruß Eva

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Ok, sorry, dann hat ich das mal wieder falsch im Kopf. Erstmal ein Danke und ein * für diese Antwort.

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wenn man sich mit dem prozedere beim immobilienkauf und verkauf unsicher ist, empfehle ich immer einen fachmann heranzuziehen. hier geht es meist um viel geld und es gibt zahlreiche dinge die man falsch machen kann, da machen ein paar prozent für den makler wenig aus, zumal dieser auch erfahrener im verhandeln ist und meist einen besseren preis erzielen kann.
• eine finanzierungsbestätigung einer seriösen bank sollt grundbedingung sein, wenn der käufer bar bezahlt, eine bankbestätigung über das geld.
• weiter sollte die wohnung nicht vor bezahlung übergeben werden und ein gewährleistungsausschluss vereinbart werden. mängel die bekannt sind immer dem käufer nennen und wenn erheblich in den vertrag aufnehmen. so gibt es später keinen streit.
• bei finanzierung erfolgt die bezahlung je nach auszahlung der bank. der käufer soll hier rückfragen. in der regel 4 bis 6 wochen nach vertragstermin. es gibt aber auch käufer, die das geld bar haben und schneller bezahlen oder gleich beim termin mitbringen, was eine gefahr für den käufer beinhaltet, da nicht sofort eine auflassungsvormerkung vorliegt.
grüße
Thilo Rose - Immobilienberater
http://www.hausundharmonie.de

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Erst mal fragen, ob Du überhaupt etwas versteuern mußt. Und wenn, dann wird nur der Mehrerlös versteuert. Dieser muss erst mal ermittelt werden. Dazu bedarf es einer Berechnung. Da hilft der Steuerberater bestimmt. Eine Finanzierungsbestätigung ist hilfreich aber nicht unbedingt eine Sicherheit, dass Du das Geld erhälst. Wer ganz sicher gehen will fordert:

  1. eine unwiderrufliche Bürgschaft des Käufers
  2. eine Rückauflassungsvormerkung

Eine Bürgschaft ist unüblich und wenn diese gefordert wird, dann bitte so fair sein und die Gebühren übernehmen. Eine Rückauflassungsvormerkung erleichtert die Löschung der für den Käufer eintragenen Auflassungsvormerkung bei Nichtzahlung des Kaufpreises.

Na ja, es ist eben nicht so einfach dieses Geschäft. Aber das ist nicht unbedingt ein Grund einen teueren Makler zu beauftragen.

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