Wohnung verkauft - wer zahlt Sonderumlagen?

Hallo,

folgendes Problem: man hat seine ETW zum bspw. 01.08.09 verkauft, und die Übergabe ist bereits zuvor erfolgt.

Gerade in diesem Zeitraum kommt dann das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, in welchem hohe Sonderumlagen beschlossen wurden. Sprich: als diese Entscheidung gefällt wurde war die Wohnung noch rechtlich Eigentum des Verkäufers. Die Sonderumlagen werden aber erst einige Zeit nach dem Verkauf fällig. Wer zahlt diese dann - Verkäufer oder Käufer?

Vielen herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe!

Hallo,
das steht hoffentlich im Kaufvertrag.
War es bei dessen Unterzeichnung schon bekannt? Also wann war die entsprechende Eigentümerversammlung, wann lag die Tagesordnung dazu vor und da solche Kosten üblicherweise nicht von jetzt auf gleich kommen - wurde da in einer vorhergehenden Versammlung schonmal drüber gesprochen?

Cu Rene

Im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern trifft die Zahlungspflicht für eine vor Eigentümerwechsel beschlossene, aber erst danach fällige Sonderumlage nicht den bisherigen, sondern den neuen Wohnungseigentümer.

OLG Karlsruhe, 14 Wx 82/03, Beschluss vom 17.11.2004

Eine andere Möglichkeit wäre die Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages. Möglicherweise hat hier der Verkäufer die anstehende Sonderumlage arglistig verschwiegen.

Hallo

und danke für eure Antworten.

Nein es war vorher gar nicht bekannt, dem Verkäufer nicht, in der Tagesordnung zu dieser Versammlung (die Anfang Juli war) und in den vorherigen Protokollen stand nichts, und zusätzlich hatte der Makler im Vorfeld extra mehrmals bei der Hausverwaltung nachgefragt, ob da was ansteht, Hausverwaltung sagte „nein da steht nichts an“. Das kam wirklich aus heiterem Himmel…

Hallo,

Nein es war vorher gar nicht bekannt, dem Verkäufer nicht, in
der Tagesordnung zu dieser Versammlung (die Anfang Juli war)
und in den vorherigen Protokollen stand nichts, und zusätzlich
hatte der Makler im Vorfeld extra mehrmals bei der
Hausverwaltung nachgefragt, ob da was ansteht, Hausverwaltung
sagte „nein da steht nichts an“. Das kam wirklich aus heiterem
Himmel…

Dann hätte dieser Beschluß innerhalb von 4 Wochen nach Beschlußfassung gerichtlich angefochten werden können.

Aus heiterem Himmel geht gar nichts! Das ist sonst Überrumpelung.

Solche wichtigen Dinge müssen in der Tagesordnung aufgeführt sein, damit sich jeder Eigentümer vorher ausreichen kundig machen kann.

Gruß.
Manni

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