Habe meine Wohnung verkauft, der Schlüssel ist seit 2 Wochen übergeben, aber Geld habe ich noch keines weil ich einen Kredit habe und der Anwalt der sich um die Löschung kümmern sollte sich eben nicht kümmert, bin schon so sauer. Am Telefon erreiche ich nur die Hilfen und auf E-Mails bekomme ich keine Antwort.
Mir hat die Bank gesagt, der Ablauf ist so:
- Anwalt muss den zu zahlenden Kreditstand erfragen und die Bank nach einer Löschungsbest. fragen (dauert ca. 2 Wochen) hätte also bei Vertragsunterzeichnung erfolgen sollen
- Kredit wird aus dem Grundbuch gelöscht
- Kredit wird ausbezahlt
- ich erhalte die Differenz
stimmt das so?
Denn heute hat mit die Hilfe vom RA gesagt ich bekomme ein Mail mit dem Ablauf, aber für mich hat sich das so angehört als ob er jetzt noch keinen Kontakt mit der Bank aufnehmen müsste weil es vorher noch einen Schritt gibt.
Das Geld sollte seit ca 3 Wochen auf dem Treuhandkoto sein, zumindest habe ich einen Beleg erhalten. Kann ich irgendwie prüfen ob das stimmt, wenn es so schwierig ist von dem RA eine Antwort zu bekommen. Kann ich mich irgendwo wegen dem RA beschweren?
Kann ich irgend etwas verlangen wegen Verzug? Eigentlich könnten wir jetzt zumindest schon bei Schritt 2 sein, aber er hat in den letzten 3 Wochen nichts getan. Ich bin so sauer!
Eigentlich mach das ein „Notar“, nicht dein Anwalt. Und drei Wochen sind doch noch nicht viel. Der erste Schrift wird wohl die Auflassungsvormerkung im Grundbuch sein. Erst wenn er die Antwort hat, gehts weiter. Danach fragt er die Bank, erst wenn er die Antwort hat gehts weiter…
Du hättest ja im Vorfeld mit der Bank selber sprechen können, dann hätte dein Notar das Geld direkt überweisen können…
Viele Grundbuchämter sind zum Jahreswechsel immer überarbeitet.
Viele Grundbuchämter sind zum Jahreswechsel immer
überarbeitet.
Ach ja? Wieso denn nur zum Jahreswechsel?
ml.
Hallo. der Ablauf ist üblicherweise so:
- Käufer und Verkäufer einigen sich, gehen dann zum Notar der den Kaufvertrag mit Auflassung beurkundet. Der Notar wird in diesem Zusammenhang auch beauftragt die Lastenfreistellung in die Wege zu leiten, d.h. er fordert bei der Bank die Löschungsbewilligung an und regelt die Modalitäten der Ablösung der Restvaluta. Die Grundschuld wird im Kaufvertrag bereits zur Löschung bewlilligt und beantragt. Möglicherweise gibt es im Kaufvertrag auch eine Belastungsvollmacht für den Erwerber.
2, Urkunde wird eingereicht zur Eintragung der Auflassungsvormerkung (AV).
- Mit Eintragung der AV bzw. zu einem darauf folgenden Zeitpunkt wird der Kaufpreis fällig.
- Käufer (oder dessen Bank) zahlt den Kaufpreis, altes Käuferdarlehn wird abgelöst, Differenzbetrag geht an Vekäufer.
5.Nach vorliegen aller weiteren zur Umschreibung erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen ( § 24,25 BauGB, DSchG, UB, GVG, ggf. GVO, Verwalterzustimmung usw, reicht der Notar die Urkunde zum Endvollzug ein samt Löschungsbewilligung der Bank für die alte Grundschuld.
Letzteres kann natürlich auch schon vorher isoliert erfolgen.
ml.
dann hatte ich eh recht, nur der RA tut nicht weiter, was kann ich tun es ist wirklich dringend
ist nicht mein Anwalt sonder der des Käufers
ich habe mit der Bank gesprochen!! hilft mir aber nichts, da der RA der Treuhänder und der hat zu viel zu tun und sieht es nicht für eilig, obwohl er öfter darauf hingewiesen wurde
Ist mal wieder super gelaufen. Keinen eigenen Anwalt, schief gelaufen und hinterher heulen.
Vorher ein paar Eur in die Hand genommen und einen Anwalt betraut. Nein, Geiz ist geil. Blos keinen Cent verlieren.
Wer den Schlüssel für eine Immobilie aus der Hand gibt, ohne den Kaufpreis auf dem Konto zu haben, ist selbst schuld.
vnA
da sage ich nur vtdfasdedida!