Wohnung vermietbar trotz niedriger Decke

Hallo Wissende,

ich kenne nicht die Mindesthöhenmaße ab deren man eine Wohnung vermieten darf.

Konkret geht es um den Fall, daß jemand theoretisch, eine kleine Kellerwohnung vermieten möchte.
Die Raumhöhe ist ca. 2,20 m, es gibt einen Durchgang zwischen zwei Räumen, daa ist die Höhe nur 1,90 m.

Darf man nun diese kleine Wohnung überhaupt vermieten?

Da es dafür Interessenten gibt, geht das dann evtl. so im Mietvertrag:

„Mir als Mieter ist bekannt, daß die Deckenhöhe zu klein ist, dessen bewußt will ich trotzdem da einziehen“ o.ä

Falls wichtig, es geht um Frankfurt/main, also Hessen.

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

Standardplattenbauhöhe 2,50 m. Wird im Osten vermietet wie der Teufel.
In Großsorbien (Lausitz) gibt es Umgebindehäuser und dort scheint 2,20 m schon fast zum Großraumbüro zu gehören.

Daher scheint die Vermutung, wenn es dem Mieter passt, warum nicht!

VG René

Hallo Reinhard,

die Vorschriften der HBO in Hessen regeln, das Keller- und Dachgeschosse eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 m haben müssen.

Ob diese Vorschrift auch auf bestehende Wohnungen anwendbar ist, oder Ausnahmen erteilt werden, sollte beim zst. Bauamt erfragt werden.

Ein Bescheid der zst. Behörde schaftt Rechtssicherheit für Vermietungen.

Da die Deckenhöhe dem Mieter bekannt wäre, dürfte er IMHO daraus keinen Anspruch auf Mietminderung oder Kündigung ableiten.

HTH
G imager