hallo,
ich hoffe, dass jemand von euch mir helfen kann, ich selber habe von rechtswissenschaft leider keine ahnung.
die sachlage: eine freundin von mir zieht demnächst um. seit einigen tagen haben wir festgestellt, dass die tochter des vermieters, die im gleichen hause wohnt, einen schlüssel für diese wohnung besitzt. wenn niemand hier ist, scheint sie „heimlich“ in der wohnung umherzugehen, nachmieter durch die wohnung zu führen und - wir wissen nicht, was vielleicht sonst noch. jedenfalls stehen dinge anders, wenn wir wieder heim kommen, türen, die sonst nicht abgeschlossen sind, sind plötzlich zu usw.
heute morgen kam diese frau wieder herein, öffnete die tür und stellte entsetzt fest, dass (wie sie sagte) „ja doch jemand da ist“ - sie „dachte, es wäre niemand hier“
heute haben wir also zum ersten mal gesehen, dass sie unaufgefordert und heimlich in die wohnung geht, bisher konnten wir dies nur vermuten.
darf sie das? darf sie überhaupt einen schlüssel haben? wie können wir dagegen vorgehen (jetzt mal ausser der idee, dass wir das schloss auswechseln könnten) kann man sie anzeigen? hätte eine anzeige aussicht auf erfolg? diese frau war während der gesamten mietzeit unverschämt, aber jetzt haben wir langsam keine lust mehr, zu „kuschen“.
danke für eure hilfe
kalli