Wohnung vermietet, aber nicht gemeldet

Hallo zusammen,
Folgende Frage:

Was hat man als Mieter für Rechte, wenn man in einer Wohnung wohnt, die nicht als solche angemeldet ist?

Folgende Situation: Es geht um eine seit September gemietete Dachgeschosswohnung.
Das Haus besteht aus 3 Etagen. Die Wohnung ganz unten ist schon länger vermietet, in der mittleren wohnt der Vermieter.
Das Haus ist als 2-Familienhaus gemeldet.
Zu der Zeit, als der Mietvertrag unterschrieben wurde, lief laut Vermieter der Antrag zur Anmeldung als 3-Familienhaus. Die Genehmigung sei aber kein Problem.
Auf Nachfrage nach 2 Wochen, ob die Genehmigung erteilt worden sei, war die Antwort, er hätte den Antrag abbrechen lassen. Er wolle das Haus lieber als 2-Familienhaus mit Einliegerwohnung anmelden, das sei günstiger.

Bis heute hat sich aber noch immer nichts getan (d.h. der Vermieter hat noch keinen neuen Antrag gestellt). Aus dem Grund sind die Mieter auch noch nicht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Was gibt es für Möglichkeiten? Man sollte dazu sagen, dass die Möglichkeit eines Auszugs besteht, und von den Mietern einem Verbleiben in der jetzigen Wohnung vorgezogen wird. Mit dem Vermieter läuft auch sonst nicht alles so wie es sollte, und es tropft wegen der Schneemassen von den Dachschrägen in die Wohnung.

Muss die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden, oder könnte mit sofortiger Wirkung gekündigt werden? Denn der Vermieter kommt ja seinen Verpflichtungen nicht nach.

Was kann es für Konsequenzen für Mieter haben, wenn sie beim Einwohnermeldeamt nicht als Bewohner dieses Hauses eingetragen sind?

Eine Frage unabhängig davon: Es gibt keine separaten Zähler. Der Vermieter meint, die monatlichen Nebenkostenzahlungen seien zu gering angesetzt. Kann man vom Vermieter verlangen, die Rechnungen mit den Verbräuchen der letzten Jahre einzusehen? Denn sonst kann ja garnicht nachvollzogen werden, ob seine Aussage stimmt.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

MfG
Fallea

…hallo…das sind sehr viele Fragen auf einmal…Ein Haus ist entweder ein Einfamilienhaus…oder ein Mehrfamilienhaus…den Begriff Dreifamilienhaus kenne ich nicht.
Wo soll der Vermieter den seine Mietwohnungen anmelden??? …eine Mietwohnung ist doch nur für das Finanzamt von Interesse…die Miete muß schließlich versteuert werden. Der Mieter muß sich natürlich beim Einwohner-Meldeamt anmelden…da wird aber nur nach der Adresse gefragt…nicht, was er für eine Wohnung hat. Alle weiteren Antworten schenke ich mir.

liebertee

Hi,

nur weil Du etwas nicht kennst, heißt es ja nicht, daß es das nicht gibt:

Zweifamilienhäuser:

http://www.baudia.de/listEntries,3,2,1.html

und Dreifamilienhäuser:

http://www.gkimmo.de/index-Dateien/Page687.htm

Gruß
Tina