habe in meinem geschäftshaus am obersten geschoss die vorhandenen räumlichkeiten zu kleinen wohnungen umgebaut, genauer auf 4 wohnungen von denen 1 schon vom vorbesitzer schon als wohnung genutzt wurde und eine genehmigung hat.
bei den anderen 3 wohnungen was ich nachhinein baute, gibt es keine genehmigung, weil ich falsch informiert wurde vom rathaus.
jetzt hat sich das landratsamt sich das ganze angeschaut, und diese wollen einen 2.fluchtweg für eine feuerschutztreppe, dies heisst das ich eins der wohnungen auflösen muss, da schon alle vermietet sind, und nur eine wohnung vom umbau her in frage kommt wegen des fluchtweges, muss dieser mieter raus.
was kann dieser mieter von mir alles geltend machen? da er schon eine küchenzeile bestellte und diese stornieren musste.
im endeffekt wollen die behörden es so.
Zunächst einmal setzen wir voraus, dass dein Mieter einen gültigen Mietvertrag mit dir geschlossen hat.
Dann gelten die ganz normalen Kündigungsfristen für Mietverträge.
Also kündigst du ihm ordentlich und fristgerecht mit der Begründung, dass die Wohnung beseitigt werden muss.
Dann entstehen meiner Meinung nach keine Schadenersatzansprüche beim Mieter gegen dich.
Wenn der Mietvertrag schon unterzeichnet ist und dieser nun aufgelöst wird, müssen Sie im Normalfall die Mehrkosten übernehmen, die dem Mieter entstehen.
Wenn er Ihnen nur die Stornierungskosten für die Küche berechnet, würde ich diese an Ihrer Stelle bezahlen, bevor er zum Anwalt geht und sich genauer erkundigt.
Für eine konkrete Auskunft können Sie sich auch bei einem Rechtsanwalt erkundigen.
dass es die Behörden so wollen, wird dir leider nicht helfen. Ich würde dir aufgrund der sehr komplizierten Sachlage dringend empfehlen, einen Anwalt zu beauftragen, auch wenn das nochmals zusätzliche Kosten sind. Der Mieter kann m.E. bei dir die Kosten geltend machen, die ihm selbst entstanden sind, z.B. die Küchenfirma fordert einen bestimmten Betrag etc. Wie gesagt, hol dir Rechtsbeistand, weil das Ganze eine Nummer zu groß ist.
als allererstes rate ich Ihnen dringend zu einem Rechtsanwalt mit Ihrem Fall zu gehen. Wenn das Rathaus Ihnen falsche Angaben gegeben hat, können Sie eventuelle Ansprüch gegen die Gemeinde/Stadt haben.
Meiner Meinung nach kann Ihr Mieter alle entstandenen Kosten geltend machen, da Sie den Vertrag nicht einhalten können. Dazu zählen z.B. die Kosten (evtl. Stornokosten) der Küche, vermutlich hat der Mieter auch schon seinen alten Mietvertrag gekündigt, sollte er keine Wohnung so schnell finden, könnten hier Hotelkosten, Kosten für die Unterbringung der Möbel etc auf Sie zukommen. Ob der Mieter von Ihnen eine Differenz verlangen kann, falls er eine teurere Wohnung mieten musste, kann ich Ihnen nicht sagen.
Wie gesagt, dies ist eine sehr schwierige und kostspielige Angelegenheit, deshalb rate ich Ihnen dringend zu einem Anwalt schnellstmöglichst zu gehen, da dieser Sie besser beraten kann.
kann dir auf deine Anfrage keine verbindlichen Antworten geben.
Wenn die Kommune der Umnutzung zu Wohungsbau nicht zustimmt und/oder du die Bauauflagen nicht erfüllen kannst, seh ich die Verantwortung gänzlich bei dir.
Gegebenfalls könnte die Mieter, mit denen du einen Vertrag geschlossen hast, sogar auf die Einhaltung des Vertrages drängen.
Entscheidend könnte hier folgende Frage sein: Ist der Mietvertrag nur unterschrieben, oder hat bereits die Vertragslaufzeit begeonnen und die Mieter sind bereits eingezogen?
Ich empfehle geschicktes und diplomatisches Verhandeln. Fals vorhanden solltest du dich an deine Versicherungen (Rechtsschutz und private Haftpflichtversicherung) wenden. Diese hilft dir je nach Vertrag auch bei der Schadensabwehr.
Hallo Gökhan Algan,da kann ich Dir nur raten,die NRW-Verbraucherzentrale oder den örtlichen Mieter-Verein um
Auskunft zu fragen.Vielleicht kann Dir auch der Haus-und Grundbesitzer-Verein weiterhelfen.Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
spektakulärer Fall !!! Etwas vergleichbares haben wir in unserer Praxis nicht erlebt.
Klar ist, dass trotz der Situation zwischen Ihnen und dem Mieter ein gültiger Mietvertrag besteht und entsprechend alle Rechte und Pflichten bestehen. Den Mietvertrag müssen Sie ihm von sich aus kündigen. Da sind Fristen einzuhalten, versuchen Sie Zeit zu gewinnen, damit sich Ihr Mieter wenigstens eine vernünftige andere Bleibe suchen kann.
Am besten ist es, wenn Sie versuchen mit dem Mieter zu verhandeln, ihm einen Teil der Umzugskosten erstatten, eventuell andere Gefälligkeiten.
Wir haben keinen vergleichbaren Fall, sehen Sie aber im Vergleich zum Mieter rechtlich in der schwierigeren Situation. Sie sollten Zugeständnisse machen.
Hallo,
ich würde ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Den werden sie sowieso brauchen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Genehmigungsbehörde den Fall auf sich beruhen lässt.
Der Mieter kann sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Suchen einer Wohnung, Umzug in eine neue und der jetzigen Wohnung, Inserate für die Suche einer Wohnung und Fahrtkosten zur Besichtigung der Wohnungen etc., geltend machen.
Hallo,
bin kein Experte, würde aber als Mieter geltend machen wollen:
Maklerkosten
Umzugskosten
Renovierungskosten
ggf. Hotelkosten für alternative Unterbringung
Kosten für Zwischenlagerung meiner Möbel
Kosten für bereits getätigte Anschaffungen in Deiner Wohnung (z.B. Gardinen, Teppiche)
Aufwandsentschädigungen für Besichtigungen
ggf. Entschädigung für höhere Miete
usw., als Mieter wäre ich da kreativ…
MfG
Alle Verträge die Sie unterschrieben haben wie zum Beispiel mit Mietern und dem Küchenstudio müssen Sie auch einhalten. Das heißt wegen Vertragsbruchs können Sie belangt werden. Wenn ich das richtig sehe können Sie nicht mal jemand anderen außer sich selbst dafür verantwortlich machen für die Kosten die Ihnen dadurch eventuell entstehen. Es wäre Ihre Aufgabe gewesen ERST die nötigen Genehmigungen einzuholen und DANACH entsprechende Verträge zu unterschreiben wie Miet- oder Kaufverträge. Vor Gericht nachzuweisen, dass tatsächlich das Rathaus falsch informiert hat halte ich für einen Kampf „David gegen Goliath“.