Wohnung von den Eltern kaufen. Was ist zu beachten

Hallo zusammen,
folgender Fall:
Mein Vater besitzt eine selbstegenutzte Eigentumswohnung. Weil wir befürchten, dass er innerhalb der nächsten 10 Jahre zum Pflegefall werden könnte, wollen wir die Wohnung irgendwie retten. Wenn er mir die Wohnung schenkt, kann die Pflegekasse die nächsten 10 Jahre noch an die Wohnung ran, also haben wir überlegt, ich könnte die Wohnung von Ihm kaufen. Was muß man bei Immobilienkauf von den Eltern beachten (Mindestpreis usw…)?

Vielen Dank

Hi,

du hast es schon angesprochen. Du musst sie kaufen und dies für einen marktüblichen Preis. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass er es dir geschenkt hat.

Modell A
Du nimmst einen Kredit auf um die Wohnung zu bezahlen und er zahlt von dem Geld dir Miete. Achtung, würde er ausziehen, fällt auch dein Mieter weg.

Modell B
Dein Vater gewährt dir einen Kredit und zahlt diesen mit einer fiktiven Miete zurück. Wenn er auszieht und im Pflegeheim wärem müßtest du dann sicher den Rest des Darlehens sofort bereitstellen, damit das Heim bezahlt werden kann.

Also muss schon eine besondere Wohnung sein.

Grüße
Thomas

Vielen Dank für die Antwort.

Wem muß ich nachweisen, dass ein marktüblicher Preis angesetzt wurde, und wie wird nachgewiesen, dass wirklich Geld geflossen ist? Ich hab nämlich keine Lust, die Wohnung zu kaufen und anschließend heißt es dann, war ja nur ein Scheingeschäft und der Kauf ist damit nichtig?

Gruß

Hallo,
ist dir vielleicht schon mal die Idee gekommen, dass dein Ansinnen doch ein bißchen, vorsichtig ausgedrückt, seltsam ist?
Für die Pflege deines alten Herrn sollen kollektiv alle Steuerzahler aufkommen - während sein Vermögen vorher beiseite geschafft wird.

und dabei immer beachten…

Nach §263 des Strafgesetzbuches liegt ein Betrugsfall vor: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält…“.

Moin, Dominik,

anschließend heißt es dann, war ja nur ein Scheingeschäft und
der Kauf ist damit nichtig?

das ist nun mal so bei Scheingeschäften.

Irgendwie ist Euch da was durcheinander geraten. Die ETW des Vaters ist seine Alterssicherung, die hat er gefälligst für das Alters- oder Pflegeheim vorzuhalten.

Gruß Ralf

Halt - Stop

bevor was durcheinander kommt .Es geht nicht darum die Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen beiseite zu schaffen. Ich will die Wohnung nur jetzt kaufen, weil ich es mir jetzt leisten könnte. Ich will vermeiden, dass die Wohnung eventuell zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden muss, und ich mir dann die Wohnung nicht mehr kaufen kann, weil ich mein Geld vielleicht in eine anderem Immobilie gesteckt habe. Hierzu wollte ich mich informieren, was zu beachten ist, damit der Kauf sauber ist.

Gruß

Hierzu
wollte ich mich informieren, was zu beachten ist, damit der
Kauf sauber ist.

Also ohne zu moralisieren folgende Vorgehensweise:
1.) Grundstücksmarktbericht besorgen
2.) Zeitung lesen und die dortigen Angebote in einer Tabelle eintragen
3.) Einen Makler befragen (sprich ihn kommen lassen und er soll dir sagen was man dafür verlangen kann)
4.) Annoncieren und Angebote von Kaufinteressenten einholen

Danach haste einen Preis, und dann gehste zum Notar und Kaufst die Hütte. Bezahlst fein deine Grunderwerbsteuer etc. und fertig.

Dann muss sich natürlich in den nächsten 10 Jahren dein Vadda fragen lassen wo denn die 100.000 € Bares, Schuldveschreibung o.ä. geblieben ist.

So Moral wieder ein:
Ist doch quatsch das der Staat dann für den Vadda aufkommt.
Er bekommt X Euro von der Pflegeversicherung Rente etc. und wird dann halt in den Miessesten Pflegestation verwaltet.
Oder er hat Kohle (oder der Sohn hat Kohle) und kriegt ein lebenswürdigen Lebensabend.
Kannste Dir ja aussuchen wie Dein Vadda sich dabei fühlt.