Hallo, Ich besaß vor der Ehe eine ETW( 125.000 Euro), die abbezahlt war und ich alleine im Grundbuch stand. Während der Ehe kauften wir eine größere Wohnung, und ich verkaufte meine Wohnung für 100,000 Euro. Dieses Geld nahmen wir zum finanzieren der neuen Wohnung. Jetzt nach 2 Jahren hat meine Frau einen Freund und ist ausgezogen. Wenn wir die Wohnung jetzt verkaufen, bekomme ich dann die 100.000 Euro wieder oder nur die Hälfte?
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:
Kaufpreis: 125.000
Verkaufspreis: 100.000
=> Du solltest die 100.000 wiederbekommen, da Du Sie eingebracht hast. Der Verlust würde geteilt.
Vielleicht sagt Dir ein Anwalt aber auch, dass die Karten nach der Eheschließung neu gemischt werden.
Hallo, tut mir leid mit deiner Frau. Aber ob du alles wiederbekommst, weiß ich nicht. Je nachdem welchen Ehetatus ihr habt. Mit dem Recht kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich denke, du bekommst nur die Hälfte, denn es ist ja während der Ehe angeschafft worden. Viel Glück. MfG U.
Hallo,
wenn Du eindeutig belegen kannst, dass diese 100T€ schon vor der Ehe dien Vermögen waren, stehen Deine Chancen gut, dieses Geld wieder herauszubekommen. Ist aber abhängig von Arbumenten und Richter und und und
Alles Gute
Andreas
hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen
lisa
Hallo,
wenn es keinen Ehevertrag gibt, ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Alles, was vorher war, soll auch nach der Ehe da sein. Aber hier ist der Fall komplizierter, da ja die Wohnung nicht mehr da ist. Das ist eher ein Fall für einen Anwalt.
Gruß,
Andreas
Alles was mit in die Ehe gebracht wird (100.000Euro) gehört dem der es mitgebracht hat, alles was während der Ehr erwirtschaftet wird wird geteilt.
Alles Gute
Hallo, wenn Ihr Zugewinngemeinschaft habt (gesetzlicher Güterstand), dann wird geschaut, wer welches Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Nur das Vermögen, was während der Ehe zusammen erwirtschaftet wurde, wird dann geteilt. Alles Gute!
Hallo aro,
Sie haben Anspruch auf die 125.000 €. Das ist der Wert, denn Sie in die Ehe miteingebracht haben. Was während der Ehe erworben oder ausgegeben wurde ist zweitrangig. Am Tag der zustellung der Scheidungsklage zählt wiederum der Endbestand sämtlicher Besitztümer, Kapitalanlagen Wertgegenstände etc. Allerdings muss die jetztige Wohnung ebenfalls bewertet werden. Sollte sich aus dieser Bewertung ein Zugewinn ergeben, der höher als die 125.000 liegt, so müssen Sie davon die Hälfte an Ihre Frau abgeben.
Alles Gute
Hallo,
wenn Zugewinngemeinschaft besteht und das ist immer dann der Fall, wenn keine explizite Regelung besteht, wird der Wert immer dem Partner zugeschrieben, der es in die Ehe eingebracht. Also verbleiben dir die 100.000 €. Wenn es aber zu keiner Einigung kommt, dann wird sowieso ein Anwalt hinzugezogen, der es dann vor Gericht klären muss.
Mein Rat: Versuche eine einvernehmliche Regelung zu erzielen, das spart Rechtsanwaltskosten. Dafür kann man auch mal ein kleines Zugeständnis machen.
Alles Gute und adventliche Grüße
Bernd
Du bekommst 100.000, da es Deine Wohnung war welche Du in die Ehe eingebracht hast. Man könnte auch darüber nachdenken, ob der Verlust (von 125 auf 100 T€) nicht ebenfalls in die Wagschale geworfen sollte, da Du die Wohnung nicht verkauft hättest, wenn Du mit Ihr die Wohnung nicht gekauft hättest.
Alles Gute
EJWW
Hallo
da würde ich schonmal einen Rechtsanwalt fragen …ist wohl verzwickter. Vor der Ehe ist das klar. Aber während, rutscht das Geld wohl in die Zugewinngemeinschaft fürchte ich. Aber wie gesagt. Rechsanwalt weiß das genau.
Gruß Batman
Es tut mir leid, hier kann ich keine zuverlässige Antwort geben.Erkundigen Sie sich bei der Rechtsauskunft. Wird nur der Zugewinn geteilt, d.h. alles über 100.000, Dauer(oder eher Kürze) der Ehe und Alter der Ehefrau, auch ihr Einkommen, zu versorgende Kinder spielen eine Rolle. Gruß, juliuszwo
Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß