Hallo, zunächst ist mit dem Vermieter zu klären, ob er diesem Vorhaben zustimmt, oft sind Weiter~ bzw. Untervermietungen mietvertraglich ausgeschlossen. Stimmt der Vermieter zu, macht man mit dem neu einziehenden Untermieter einen Untermietvertrag, welcher sich am Hauptmietvertrag orientiert. Allerdings muß man diesen Untermietvertrag zugleich als Zeitmietvertrag abfassen, in dem das Mietende fixiert ist. Zusätzlich ist mit dem U-Mieter eine Nebenkostenregelung für die 5 Monate zu treffen sowie die Hausordnung, welche Bestandteil des Hauptmietvertrages ist, auszuhändigen, damit der U-Mieter turnusmäßig die Kehrwoche/Schneeräumdienst einhält.
Im Internet gibt es Vorlagen.
Gruß, Achim
PS. Es ist auch ratsam, mit dem U-Mieter zusammen eine Liste der Möbel (Inventar) zu erstellen, sämtl. Zählerstände bei Übernahme zu notieren und auch ein Wohnungsbegehungsprotokoll anzufertigen, in dem bereits vorhandene Schäden (z.B. angebohrte Fliesen usw.) vermerkt werden. Aus diesem Grund würde ich auch raten, eine finanzielle Sicherheit (etwa 1 Monatsmiete) als Kaution zu fordern, welche bei Auszug dann mit den Nebenkosten verrechnet werden kann, sofern keine Sachschäden da sind.-