Wohnung weg wegen Unterhaltsrückstand?

Kann es sein, daß jemandem die Wohnung über Nacht leer geräumt wird und das mittels eines Gerichtsvollzieher, weil er mit dem Unterhalt für das Kind im Rückstand ist?

Hinterher der Gerichtsvollzieher (eine Woche später)sich an den Vorfall nicht erinnern kann und erst die Akten vorkramen muß?!

So ergangen in meinem Umfeld.

Kann es sein, daß jemandem die Wohnung über Nacht leer geräumt
wird und das mittels eines Gerichtsvollzieher, weil er mit dem
Unterhalt für das Kind im Rückstand ist?

Dass Gerichtsvollzieher Räumung in der Nacht durchführen, ist eher ungewöhnlich. Durchaus üblich ist es aber, dass Leuten, die über beide Ohren verschuldet sind und auch ihre Miete nicht mehr zahlen, die Wohnung geräumt wird. Üblich ist auch, dass der Schuldner meint, dass das alles ganz plötzlich und ohne Ankündigung war. Üblich ist aber auch, dass der Gerichtsvollzieher bei Wohnungsräumungen die ganzen Briefe und niedergelegten Schriftstücke ungeöffnet im Flur der zu räumenden Wohnung vorfindet.

Hinterher der Gerichtsvollzieher (eine Woche später)sich an
den Vorfall nicht erinnern kann und erst die Akten vorkramen
muß?!

Warum sollte der GV so etwas geistig präsent haben? Der räumt und pfändet, je nach Einsatzgebiet, ständig und in der Regel gleichen sich die Fälle wie ein Ei dem anderen.

So ergangen in meinem Umfeld.

Ja. Kommt vor. Was erwarten die Leute denn eigentlich, wenn sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen? Eine Wohnung wird er aber vorübergehend sowieso nicht brauchen, denn „Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

S.J.

Hallo !

Pfänden darf der Gerichtsvollzieher schon,wenn ein Beschluss vorliegt,aber weder alles,noch kommt er in der Nacht.
In der Regel wird das angekündigt,nur nur bei wiederholter Nichtanwesenhaeit darf er ja sogar die Wohnung aufbrechen lassen und nach Pfändern/Geld/Kontounterlagen suchen.

Wenn er sich nach einer Woche nicht an eine solche Aktion errinnert,zeigt das m.E. nur die Überlastung und Alltäglichkeit solcher Aktionen.

Aber die kpl. Wohnung ausräumen,bei Unterhaltsrückstand ?
Bei einer Räumung nach Räumungsklage ja,aber doch nicht bei Geldforderungen.
Das meiste Zeugs ist doch nichts wert und wird nicht verwertet,weil nach Lagerung und Versteigerung nichts übrig bleibt. Also wird das auch kein GVZ pfänden oder gar mitnehmen.

MfG
duck313

Ja. Kommt vor. Was erwarten die Leute denn eigentlich, wenn
sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen? Eine Wohnung
wird er aber vorübergehend sowieso nicht brauchen, denn „Wer
sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der
Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder
ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.“

Gut, daß es in Deutschland immer noch Menschen gibt, die so gesetzestreu sind. Vor allem, wenn es um das Schicksal Anderer geht… Die in der Antwort liegende mit Fachwissem verkleidete Häme zeigt, wie wenig sich in den letzten siebzig Jahren in diesem Lande verändert hat.

2 „Gefällt mir“

hallo,

wenn ich von „über Nacht“ geschrieben habe, dann war das nur als eine Redewendung zu vertsehen. Nein, die haben ihm die Wohnung natürlich am Tage geräumt.
Er sagte mir, daß er auf der Arbeit war und als er zurückkam, waren die Schlösser ausgebaut und die kompletten Sachen seien eingelagert worden.
ICH persönlich glaube DEM natürlich auch nicht… aber mit seiner Mutter kann er es ja machen.
Die Unterhaltsschulden sind so entstanden, als sich die Frau von ihm getrennt hat. Eine Scheidung hat es bis heute nicht gegeben. Die Unterhaltszahlungen wurden durch ihren RA ermittelt… und bis die „ermittelt“ waren, haben sich Forderungen angesammelt. Er zahlt wohl immer brav seine „Forderungen“… aber es bleiben immer die Forderungen, wo er nach der Tennung zu wenig oder garnicht gezahlet hat
Ich danke vielmals für die Antwort.
Es hat mir nur gezeigt, daß ich in meinen Vermutungen wieder einmel mehr Recht behalten habe.

Schon jetzt Godwins Law?

Gut, daß es in Deutschland immer noch Menschen gibt, die so
gesetzestreu sind. Vor allem, wenn es um das Schicksal Anderer
geht… Die in der Antwort liegende mit Fachwissem verkleidete
Häme zeigt, wie wenig sich in den letzten siebzig Jahren in
diesem Lande verändert hat.

Was war denn so „vor oder in den letzten siebzig Jahren“ in diesem Lande. Durfte man vor 70 Jahren Kinder in die Welt setzen und sich ungestraft vor den Konsequenzen, insbes. den Unterhaltszahlen drücken?

Ich bin ehrlich gesagt zutiefst enttäuscht, dass Du schon jetzt, in Deiner ersten Antwort, Godwins Law zur Anwendung bringst. Für gewöhnlich pöbelt jemand, der so verfährt, vorher wenigstens noch ein wenig herum…

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

Aber wenn Du sonst schon nichts beizutragen hast.

S.J.

3 „Gefällt mir“

Leider gibt es aus der Praxis offensichtlich dazu nicht allzuviel Ermunterndes zu berichten. Grundsätzlich läßt sich nur etwas mit einem Rechtsanwalt machen, den man ja aber in einer finanziell problematischen Situation sowieso nicht zahlen kann. Insofern befindet sich der Fragesteller in einer sehr unglücklichen Situation, die einer ausweglosen Erpressung gleichkommt.

Wenn der Gerichtsvollzieher tätig war, haben Andere i.d.R. schon die Schuld des Betroffenen „festgestellt“, meistens ohne, daß noch eine Widerspruchsmöglichkeit bestünde. In Deutschland helfen da auch keine Erklärungen, denn alle Personen auf öffentlicher Seite sind so von der Richtigkeit ihres Handelns beseelt…

Ich nehme an, die betroffene Person hatte keine Möglichkeit, die finanziellen Rückstände zu begleichen. Wenn diese Situation aber nicht von einem RA vorgetragen wird, ist kaum noch etwas zu machen. Hinterher will nämlich auch niemand mehr verantwortlich sein. Nicht mal der Innenminister des Landes hält sich in solchen Fällen für verantwortlich…

2 „Gefällt mir“

Hallo,
ja, ich gebe Ihnen ja Recht.
Es geht ja zum Glück nicht um mich. Es geht eben um den Sohn meiner Frau. Ich habe es schon bei einem Vorschreiber beantwortet. Kannst es ja nachlesen.
Ich glaube dem Bengel auch nicht, daß er wegen der Unterhaltsschulden die Wohnung verloren hat. Da steckt was anderes dahinter. Wenn der GV kommt, leert er nicht die gesamte Bude samt Zahnpasta… der nimmt mit, was wertvoll ist.
aber danke Dir für die Antwort.
Aber in Deinem Unterton konnte ich doch rauslesen, daß DU MICH gemeint und angegriffen hast. Aber da steh ich drüber.

Du hast nicht wirklich Ahnung, also lass es

Insofern befindet sich der Fragesteller in einer
sehr unglücklichen Situation, die einer ausweglosen Erpressung
gleichkommt
.

Wenn der Gerichtsvollzieher tätig war, haben Andere i.d.R.
schon die Schuld des Betroffenen „festgestellt“, meistens
ohne, daß noch eine Widerspruchsmöglichkeit bestünde.

Du hast nicht wirklich Ahnung, wie es in Deutschland funktioniert, was Dich aber nicht daran hindert, hier derartigen Unsinn zu verbreiten…

Wenn man Schulden hat und sämtliche Mahnungen und Mahnbescheide ignoriert, dem GV die Tür nicht öffnet, dann ist man also Opfer einer „ausweglosen Erpressung“?

Und Forderungen werden einfach vollstreckt, ohne dass der Schuldner auch nur angehört wird?

Keine Ahnung, davon aber viel. Egal. Stimmung machen geht bekanntlich auch ohne fundiertes Wissen.

In einem Land wie Deutschland, wo überschuldeten Leuten Möglichkeiten wie Privatinsolvenz, Prozesskostenhilfe etc. offen stehen und ein im internationalen Vergleich vorbildliches Rechtssystem herrscht, redest Du von „auswegloser Erpressung“? Geht es noch? Ist das Ignoranz oder totale Ahnungslosigkeit? Guck mal in andere Länder, auch über den großen Teich, wie da mit Leuten umgegangen wird, die Schulden haben.

Die Schuldner freundliche Politik animiert ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland geradezu, massiv über die eigenen Verhältnisse zu leben. Schließlich stehen im Zweifelsfall Sozial- oder Arbeitsamt, sonst Peter Zwegat oder Tine Wittler vom Privatfernsehen zur Verfügung um die Leute an den Haaren aus der Scheiße zu ziehen.

Wenn der GV die Wohnung räumt, dann ist das ausschließlich die eigene Schuld des Schuldners, weil er alles hat schleifen lassen und sich um nichts gekümmert hat. Selbst Schuldnern mit Millionenschulden wird in Deutschland nicht einfach die Wohnung geräumt. Voraussetzung ist natürlich, dass sie sich kümmern und die vielfältig angebotene Hilfe auch in Anspruch nehmen.

S.J.

4 „Gefällt mir“

Hallo robser0,

habe die Kommentare gelesen und mich wundert manchmal, wie die Diskussionen sich hier verselbstständigen.
Aus der Praxis:
Unterhaltsrückstände haben nichts mit der Zwangsräumung einer Wohnung zu tun!

Eine Zwangsräumung erfolgt i.d.R. bei Beendigung des Mietverhältnis und der Weigerung des Mieters, auszuziehen. Gründe hierfür sind entweder, dass das Mietverhältnis fristgerecht oder fristlos gekündigt wurde; die fristlose Kü ist i.d.R. Mietrückstände, kann aber auch vertragswidriges Verhalten des Mieters durch permanente Ruhestörung etc. geschehen.

Vn der Beendigung des Mietverhältnis (egal ob fristlos oder fristgerecht) vergehen mehrere Monate, (eher 5-6 als 2-3) und der Mieter wird immer vor der Zwangsräumung vom Gericht und dann vom Gerichtsvollzieher vorab informiert.
Wenn die Wohnung „leer“ ist, wurde Verwertbares gepfändet und das restliche Vermögen für die Dauer von 6 Monaten eingelagert; der Schuldner hat natürlich die Kosten der Zwangsräumung einschließlich Spedition und Einlagerung zu tragen, oftmals „mehrere“ 1000 Euro im unteren 1-stelligen Bereich.

Falls noch Rückfragen, nochmals posten,
schönen Sonntag noch.

lG

Hi,

wem so etwas passiert ist der erzählt natürlich viel.
Fakt ist aber, dass bevor der Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen lässt/darf, ist SEHR viel Post geflossen ist. Und zwar durch jede Instanz mindestens 3 Schreiben. Von plötzlich kann also nicht die Rede sein.
Wie bereits geschrieben kommt es vor, dass der Gerichtsvollzieher den Briefkasten leert und dann u.a. gleich mehrere seiner eigenen Briefe findet.

Über Nacht

Nachts passiert das nicht, der Gerichtsvollzieher versucht selbst bei Überlastung einigermaßen geregelte Arbeitszeiten zu haben, schließlich ist er auch nur ein arbeitender Mensch.
Was sein kann, ist dass so eine Aktion um 09:00 morgens startet und im Falle von Pfändungen schon um 10:00 beendet ist.
Bei einer Wohnungsräumung kann es auch mal bis 18:00 dauern je nach Größe der Immobilie und bei Messies auch bis in die Nacht.

MFG

Ich akzeptiere Ihr Sendungsbewußtsein, nicht jedoch die Art, in der Sie es vortragen. Gehen Sie davon aus, daß andere Menschen andere Erfahrungen gemacht haben.

3 „Gefällt mir“

Hallo

Fakt ist aber, dass bevor der Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen lässt/darf, ist SEHR viel Post geflossen ist. Und zwar durch jede Instanz mindestens 3 Schreiben.

Bei Kindesunterhalt geht es aber meines Wissens sehr viel schneller. Da gibt es meiner Meinung nach direkt schon einen vollstreckbaren Titel, so dass der Gerichtsvollzieher direkt eingreifen kann, wenn nicht gezahlt wird.

Ich kriegte jedenfalls immer die Durchschläge oder Zweitschriften solcher Papiere, die nannten sich ‚Urkunde über die Abänderung eines Unterhalts-Titels‘, und da stand auch was von sofortiger Zwangsvollstreckung drin.

Viele Grüße

Gehen Sie davon aus, daß andere
Menschen andere Erfahrungen gemacht haben.

nein.

1 „Gefällt mir“

Hi!

Ich akzeptiere Ihr Sendungsbewußtsein, nicht jedoch die Art,
in der Sie es vortragen.

Schau mal ganz liks oben!
Da steht was von Wissen und was von Experten.
Du bist nachgewiesen kein Experte und das notwendige Wissen, Dich hier einzubringen hast Du acuh nicht - warum also schreibst Du irgendeinen Mist?

Gehen Sie davon aus, daß andere
Menschen andere Erfahrungen gemacht haben.

Das mag sein - aber nicht in Deutschland.

Gruß
Guido, der es immer wieder faszinierend findet, wie Leute sich auf den Schlips getreten fühlen, die ganz einfach mal darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Mist von sich geben

1 „Gefällt mir“

Hallo,

ich habe mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, aber da hat dir jemand einen riesigen Bären aufgebunden.

Ja, es kommt der Gerichtsvollzieher bei Unterhaltsrückstand.
Aber: Der Gerichtsvollzieher darf die zum Leben notwendigen Dinge (Bett, Küche Fernseher ect.) nicht pfänden.
Nicht mal ein Auto, wenn es für die Arbeit gebraucht wird.

Und es gibt auch bei Kindesunterhalt eine Pfändungsfreigrenze des Einkommens, die auch nicht gepfändet werden kann.

Grüße
miamei

Leider gibt es aus der Praxis offensichtlich dazu nicht
allzuviel Ermunterndes zu berichten. Grundsätzlich läßt sich
nur etwas mit einem Rechtsanwalt machen, den man ja aber in
einer finanziell problematischen Situation sowieso nicht
zahlen kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Eine nette Erfindung, finde ich. Neu für dich???

Insofern befindet sich der Fragesteller in einer
sehr unglücklichen Situation, die einer ausweglosen Erpressung
gleichkommt.

Ausweglos?

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz

DAS ist der Ausweg bei Überschuldung. Zugegeben, diese Erfindung ist noch recht neu (12 Jahre).

Wenn der Gerichtsvollzieher tätig war, haben Andere i.d.R.
schon die Schuld des Betroffenen „festgestellt“, meistens
ohne, daß noch eine Widerspruchsmöglichkeit bestünde.

Die Widerspruchsmöglichkeiten kann man in den Briefen nachlesen, die der Schuldner vor einer Pfändung oder Räumung hätte lesen können.

Offenbar unterbleibt dies aber regelmäßig!

In
Deutschland helfen da auch keine Erklärungen,

WENN man während des Laufs der Fristen versäumt, mal seinen Hintern hochzukriegen und einen Widerspruch einzulegen, dann ist das so.

denn alle
Personen auf öffentlicher Seite sind so von der Richtigkeit
ihres Handelns beseelt…

In der Tat handeln die allermeisten „Personen auf öffentlicher Seite“ (fast) immer richtig - also im Sinne des Gesetzes.

Falls dir die deutsche Gesetzgebung nicht passt:

Wählen gehen / Partei gründen / auswandern.

Ich nehme an, die betroffene Person hatte keine Möglichkeit,
die finanziellen Rückstände zu begleichen. Wenn diese
Situation aber nicht von einem RA vorgetragen wird, ist kaum
noch etwas zu machen. Hinterher will nämlich auch niemand mehr
verantwortlich sein. Nicht mal der Innenminister des Landes
hält sich in solchen Fällen für verantwortlich…

Auch der Bundespräsident, der Papst und das fliegende Spaghettimonster helfen da eher nicht.

Keine Ahnung, WAS dem UP da für ein Bär aufgebunden wurde.
Die Schritte im Mahnverfahren kannst du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Hier vorzutragen, dass jemand quasi „von Amts wegen“ zum Schuldner deklariert wird, ohne Schuldner zu sein und ohne Einspruch erheben zu können, ist eine meines Erachtens eine böswillige Verdrehung der Tatsachen.

1 „Gefällt mir“