Leider gibt es aus der Praxis offensichtlich dazu nicht
allzuviel Ermunterndes zu berichten. Grundsätzlich läßt sich
nur etwas mit einem Rechtsanwalt machen, den man ja aber in
einer finanziell problematischen Situation sowieso nicht
zahlen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Eine nette Erfindung, finde ich. Neu für dich???
Insofern befindet sich der Fragesteller in einer
sehr unglücklichen Situation, die einer ausweglosen Erpressung
gleichkommt.
Ausweglos?
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz
DAS ist der Ausweg bei Überschuldung. Zugegeben, diese Erfindung ist noch recht neu (12 Jahre).
Wenn der Gerichtsvollzieher tätig war, haben Andere i.d.R.
schon die Schuld des Betroffenen „festgestellt“, meistens
ohne, daß noch eine Widerspruchsmöglichkeit bestünde.
Die Widerspruchsmöglichkeiten kann man in den Briefen nachlesen, die der Schuldner vor einer Pfändung oder Räumung hätte lesen können.
Offenbar unterbleibt dies aber regelmäßig!
In
Deutschland helfen da auch keine Erklärungen,
WENN man während des Laufs der Fristen versäumt, mal seinen Hintern hochzukriegen und einen Widerspruch einzulegen, dann ist das so.
denn alle
Personen auf öffentlicher Seite sind so von der Richtigkeit
ihres Handelns beseelt…
In der Tat handeln die allermeisten „Personen auf öffentlicher Seite“ (fast) immer richtig - also im Sinne des Gesetzes.
Falls dir die deutsche Gesetzgebung nicht passt:
Wählen gehen / Partei gründen / auswandern.
Ich nehme an, die betroffene Person hatte keine Möglichkeit,
die finanziellen Rückstände zu begleichen. Wenn diese
Situation aber nicht von einem RA vorgetragen wird, ist kaum
noch etwas zu machen. Hinterher will nämlich auch niemand mehr
verantwortlich sein. Nicht mal der Innenminister des Landes
hält sich in solchen Fällen für verantwortlich…
Auch der Bundespräsident, der Papst und das fliegende Spaghettimonster helfen da eher nicht.
Keine Ahnung, WAS dem UP da für ein Bär aufgebunden wurde.
Die Schritte im Mahnverfahren kannst du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Hier vorzutragen, dass jemand quasi „von Amts wegen“ zum Schuldner deklariert wird, ohne Schuldner zu sein und ohne Einspruch erheben zu können, ist eine meines Erachtens eine böswillige Verdrehung der Tatsachen.