… mietbaren Wohnungen sind nicht im KdU Satz von Hartz
Ich glaube ich dar nur unpersönlich/sachlich fragen. Also falgende Situation:
Mal angenommen eine junge Mutter (29) mit Kind (3) alleinerziehend ohne Familienanschluss oder Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. Bekommt Ihre Wohnung wegen berechtigtem Eigenbedarf gekündigt. Kind geht in den Kindergarten, Mutter beginnt im Ort zum 01.08. eine Ausbildung an, kann also auch nicht weiter weg ziehen da KEIN Auto da ist und finanziell unwirtschaftlich wäre.
- Darf Sie Wiederspruch gegen die Kündigung einlegen, da sie ja auch ind die Sozialklausel fällt, dadurch das sie alleinerziehend und Hartz Empfängerin ist.
- Was passiert wenn sie keine „angemessene“ Wohnung nach KdU-Satz findet. Da keine da sind. Wie kann sie trotzdem die Miete vom Amt, sowie den Umzug und Kaution gestellt bekommen.
- Was passiert wenn 1. & 2. eben nicht gehen. Wo kann sie mit ihrem Sohn zum 30.0 hin? Kann man sie einfach auf die Straße setzen? Droht ihnen nun die Obdachlosigkeit?
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort