Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt und alle

… mietbaren Wohnungen sind nicht im KdU Satz von Hartz
Ich glaube ich dar nur unpersönlich/sachlich fragen. Also falgende Situation:
Mal angenommen eine junge Mutter (29) mit Kind (3) alleinerziehend ohne Familienanschluss oder Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. Bekommt Ihre Wohnung wegen berechtigtem Eigenbedarf gekündigt. Kind geht in den Kindergarten, Mutter beginnt im Ort zum 01.08. eine Ausbildung an, kann also auch nicht weiter weg ziehen da KEIN Auto da ist und finanziell unwirtschaftlich wäre.

  1. Darf Sie Wiederspruch gegen die Kündigung einlegen, da sie ja auch ind die Sozialklausel fällt, dadurch das sie alleinerziehend und Hartz Empfängerin ist.
  2. Was passiert wenn sie keine „angemessene“ Wohnung nach KdU-Satz findet. Da keine da sind. Wie kann sie trotzdem die Miete vom Amt, sowie den Umzug und Kaution gestellt bekommen.
  3. Was passiert wenn 1. & 2. eben nicht gehen. Wo kann sie mit ihrem Sohn zum 30.0 hin? Kann man sie einfach auf die Straße setzen? Droht ihnen nun die Obdachlosigkeit?

Vielen Dank für Eure schnelle Antwort

Hallo Francis,

ganz klare Empfehlung, gehe zu einer Hilfsorganisation (Karitas und Ähnliche), die Dir dabei helfen und sich mit dem Ämterdschungel auskennen. Karitas hat mir auch mal geholfen mit einer Wohnungsgeschichte.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen, immer widersprechen, solange deren Gesetze keinen Sinn mehr machen, wäre ja nicht das erste Mal. Aber hole Dir dafür professionelle Hilfe, damit Du nichts auslässt von dem, was Dir zusteht.

Viele Grüße

Steffen R.

Liebe Francis,
erst eimal alles liebe und Gute und eine vorsichtige Umarmung aus der Ferne.
Hier findest du eine kostenlose, aktuelle Sofort-Beratung: Ruf gleich an:

Hamburg: 0800 111 0 444
Andere Bundesländer: 040 - 22 75 74 73
http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/

Die Sozialarbeiter dort sind SUPER!!!

Ich empfehle dir eine Genossenschaft, wenn es sowas in deiner Nähe gibt, das Amt MUSS dann deine Anteile übernehmen.

Hi
Härtefallanträge gehen unter diesen Umständen meist dahin, eine Fristverlängerung für die Kündigung zu erwirken. Also unbedingt einreichen.

Oftmals ist die Arge, oder wie auch immer die Hartz IV Behörde vor Ort heißt hilfreich. Manchmal auch nicht, aber es gibt mehr fähige Sachbearbeiter dort als man meint.

Man muss auch immer seine Bemühungen um eine neue Wohnung nachweisen, also Telefonate, Besichtigungen und alle wichtigen Daten wie Miethöhe und Größe der Wohnung notieren.

Üblicherweise kann man auch eine teurere Wohnung mieten, wenn man von Obdachlosigkeit bedroht ist. Doch da würde ich mich über Hartz IV Urteile schlau machen.

Wenn die Dinge ganz ganz schlimm kommen, ist die Arge verpflichtet vorübergehend Obdach in einem Hotel mit Dauervermietung zu bezahlen.

Ansonsten: es wird wirklich meist nicht so heiß gegessen wie gekocht und wenn man sich auf das schlimmste vorbereitet, werden die Dinge leicht zu händeln.

Also: Recherche Recherche Recherche und Hilfe holen.
Ich kann leider all das nur ohne Gewähr sagen (schon allein, weil die Bundesländer die Sachen unterschiedlich händeln) und immer neue Urteile verschiedene Spezialisten erfordern,
Die Daumen drückt,
ganz fest
Susanne

Sorry, da bin ich auch überfragt…ich würde beim zuständigen Amt direkt nachfragen. LG

Hallo Francis
danke für deine Nachricht! Falls dich* das so betrifft wie du das hier angegeben hast, dann kann ich dir nur die Daumen drücken und alles Gute wünschen. Dafür aber von Herzen!

Eigenbedarf ist immer ein recht vorangiger Grund um ein bestendes Mietverhältniss auflösen zu können.
Allerdings hast du die Möglichkeit zu rekurieren und dich zu wehren. allerdings rate ich dir an, da rechtzeitig zum Sozialamt zu gehen und dir Hilfe und Unterstützung zu holen.

Ich würde dir wirklich gerne wieterhelfen, müsste aber mehr über dich erfahren können. Wo wohnst du denn und was sind das für Hausbesitzer? Wie sieht denn dieser Eigenbedarf im Detail aus?

Melde dich ungeniert mit den entsprechenden Angaben.
Grüsse
Chris Frei

*Ich hoffe es ist okay wenn ich dich dutze?

Sorry,hier kann ich nicht weiter Helfen. Wenden sie sich an den Mieterschutzbund oder Anwalt.

Hallo,
hier kann ich leider nicht mit einer Antwort helfen. Ich glaube, das kann nur ein Jurist.

Hallo Francis82,

es tut mir leid aber da kann nur ein Jurist die richtige Antwort geben. Ich weiß nur dass Eigenbedarf die einzige Möglichkeit ist, Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Ih würde zur Oera gehen und mich beraten lassen, das kosten, glaube ich nur 5 Euro hier in Hamburg. Und spreche mit dem Amt, die Dir sicherlich auch helfen können.
Es tut mir leid dass ich Dir keine Lösung geben kann.
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Elly

Elly van Kampen

Franzosenkoppel 110a

22547 Hamburg

Liebe Francis,
leider habe ich gar nichts mit diesem Thema zu tun und bin keine Fachfrau. Deshalb kann ich Dir nicht helfen. Trotzdem viel Glück!
Herzliche Grüße
Julia

Hallo Francis82,

leider kann ich Dir keine brauchbare Lösung nennen,kenne mich in diesem Fall nicht aus.
Ich rate Dir aber dringend,sofort mit der Kündigung zum Sozialamt zu gehen,die müssen und werden Dir auch helfen.Vielleicht kann die Kündigung erstmal ausgesetzt werden und Du findest dann doch eine Wohnmöglichkeit.Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

Viele Grüße von Monika (insel611)

Hallo,

Ich glaube das thema hat sich erledigt. Wenn nicht,

sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen (kostenfrei)und prüfen lassen, ob die kündigung gerechtfertig ist ? Wenn ja, durch das Sozialamt eine zumutbare Wohnung suchen lassen, eine von Drei Wohnung muß dann genommen werden(wenn sie zumutbar ist)