Wohnung weiß streichen nach Auszug

Hallo,
bei einer Wohnungsübergabe (bei Auszug) wird folgendes festgestellt:

Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung zum Auszug weiß zu streichen. Während der 14 jährigen Mietzeit hatte der Mieter irgendwann Rauhfaser geklebt. Diese Rauhfasertapeten wurden beim Auszug von einer Fachfirma weiß gestrichen. Der Vermieter bemängelt, dass man an den Tapeten die Stoßfugen sähe und tituliert das Werk als (Zitat) „Pfusch“. Muss der Mieter die Tapeten abreißen und die Zimmer erneut streichen lassen? Immerhin hat der Malerauftrag den Mieter weit über 1000 € gekostet.

Danke
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Hallo,

wenn es in der Tat Pfusch war, ist der Maler/die Fachfirma in der Pflicht, entsprechend nachzubessern.

Was aber „Pfusch“ ist und was nicht, darüber läßt sich leider vortrefflich streiten.

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo,
weiß streichen ist ja nicht gleichbedeutend mit neu tapezieren!!!
Ein Mieter könnte auch eine untapezierte Wand (Mauerwerk) weiß streichen und hätte damit seine Pflicht getan.
MfG Zorro
? Steht das wirklich so im Mietvertrag „weiß streichen“?