Wohnung weiß übergeben heißt was?

Hallo, ich bin zum 1.12.2010 mit meinem Verlobten in eine Wohnung gezogen. Jetzt müssen wir aber aus beruflichen gründen wieder ausziehen weil es sich für mich nicht lohnt jeden tag 30 km mit bus zu fahren. Und 2 stunden unterwegs zu sein. Wir sind in eine Wohnung mit bunten wänden gezogen. haben aber mit dem vermieter ausgemacht das wenn wir ausziehen das das bunte weg kommt. Reicht es da jetzt einfach die Bunten wände also tapeten ab zu reißen? Weil im mietvertrag steht Wohnung muss bei auszug weiß übergeben werden.
Bitte helft mir.
LG Franzi

Zum Normalfall: Euer Vermieter kann zwar in den Mietvertrag schreiben, dass er die Wohnung nach dem Auszug nur raufaserweiß (also mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen) wieder entgegen nimmt, allerdings hätte er sie dann auch in dem Zustand an euch übergeben müssen. Hat er das aber nicht getan, so gilt grundsätzlich: wie übernommen, so übergeben (hierzu gibt es bändeweise Urteilen). Da muss ein Mieter allerdings VOR Abschluss des Mietvertrages drauf achten und im Wohnungsübergabeprotokoll alles gut festhalten lassen, was alles NICHT renoviert übergeben wurde. Nur so kann er nachweisen, dass die Klausel im Mietvertrag nichtig ist. Noch besser wäre es gewesen, ihr hättet diese Renovierklausel gänzlich streichen lassen. Ich kann nur hoffen, ihr habt wenigstens so ein Protokoll gemacht…ansonsten bitte sofort Fotos von allen Räumen machen, damit ihr einen Beweis habt, dass ihr die Wohnung so bekommen habt. Da ihr erst so kurze Zeit darin wohnt, ist das ein echter Beweis dafür, dass die Wohnung bei Bezug unrenoviert war.

Und nun zu eurer Zusage, die ihr zukünftig besser bleiben lasst: Ihr übernehmt eine unrenovierte Wohnung und sagt dann zu, sie teilrenoviert wieder zu übergeben. ?-( Den Vermieter freut so eine Zusage, bekommt er so eine Wohnung in einem besseren Zustand wieder als er sie übergeben hat. Eure letzte Hoffnung: Ihr habt das nicht schriftlich zugesagt. Dann gilt nämlich wieder der Grundsatz: wie übernommen, so übergeben.

Am besten sprecht ihr mit eurem Vermieter. Erklärt ihm, dass ihr aus beruflichen Gründen schon wieder ausziehen müsst und deshalb keine Renovierung stattfinden konnte, die Wohnung sich also im Ursprungszustand befindet. Nicht gleich mit der Gesetzeskeule wedeln, das kann man immer noch, wenn er sich als Unmensch herausstellt. Aber wenn es ein halbwegs netter Mensch ist, dann macht er schon keine Schwierigkeiten. :smile: Und falls er sich auf eure Zusage beruft: „Bunte Wände weg“ heißt ja eigentlich nur „Tapeten runter“. Notfalls behauptet ihr einfach, dass mehr nie gemeint war. :wink: Denn auf eine renoviert übergebene Wohnung darf er nicht pochen.

Und für die Zukunft gutgemeinter Rat: IMMER ein Übergabeprotokoll machen lassen. IMMER dabei pingelig sein, denn wenn ihr auszieht kann es sonst passieren, dass ihr Schäden besetigen müsst, die noch vom Vorgänger stammen. Und IMMER darauf achten, dass die Renovierungsklausel zum Zustand der übergebenen Wohnung passt. Wird sie also unrenoviert übergeben, dann auch darauf achten, dass der Passus mit der renoviert zu übergebenen Wohnung abgeändert wird in „unrenoviert“. Und NIE eine Zusage machen, die zu eurem Nachteil ist. Ist seid nunmal nicht verpflichtet eine Wohnung besser zu übergeben als ihr sie bekommen habt. Der Vermieter kann froh sein, wenn ein Mieter in eine Wohnung mit bunten Wänden überhaupt einziehen mag, denn normalerweise winken viele Leute bei so etwas nur müde ab und suchen lieber weiter.

Viel Glück!

Hallo Franzi1987,
ich bin kein Experte für Mietrecht, aber ich weiß, daß es maßgeblich ist, was im Mietvertrag steht. Wenn dort vereinbart wurde, daß die Wände weiß übergeben werden müssen, ist das wohl bindend. D.h. die Wände müssen weiß gestrichen werden. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob es langt, die bunten Tapeten einfach zu überstreichen oder ob die Tapeten runter müssen und die Wand muß geweißelt werden. Grundlage ist der Mietvertrag. Tut mir leid, daß ich nicht m ehr dazu sagen kann und ich hoffe, daß Sie kompetentere Antworten als meine bekommen,
Viele Grüße
Ingeborg Steffes-Tremer

Hallo
Es ist seltsam, dass ihr Wände weiss abgeben müsst, wenn ihr sie doch bunt bekommen habt. Fraglich ist eher, ob es überhaupt nötig ist, dass ihr das tut. Klärt das nochmals ab.
Gruss
H

Hallo Franzi,
wenn die Wände nach dem Entfernen weiß sind, müsste es reichen - weiß ist weiß!
Gruß GEK