Gehn wir mal von folgendem Fall aus, es handelt sich um 2 Wohnungen eines 3-Fam.Hauses:
Mieter A wohnt seit 8 Jahren im EG. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Mieter alle 5 Jahre Schönheitsreparaturen (Streichen der Wände) durchführen muss. Mieter A hat nach 5 Jahren Küche und Kinderzimmer farbig gestrichen, Wohnzimmer gar nicht. Jetzt zieht er aus. Muss er alle Räumen streichen?
Mieter B wohnt seit 2 Jahren im DG. Gleicher Mietvertrag. Er hat bereits nach 1 Jahr die weißen Wände farbig gestrichen. Jetzt zieht er aus. Muss er alle Räume streichen?