Wenn jemand vorhat, eine größere wohnung anzumieten um dann eine WG zu gründen, muss dieses vorhaben dem vermieter mitgeteilt werden oder kann jeder, der sich eine große wohnung anmietet, dann eine WG gründen, ohne den vermieter noch großartig darüber in Kenntnis zu setzen?
Hi
Wenn jemand vorhat, eine größere wohnung anzumieten um dann
eine WG zu gründen, muss dieses vorhaben dem vermieter
mitgeteilt werden oder kann jeder, der sich eine große wohnung
anmietet, dann eine WG gründen, ohne den vermieter noch
großartig darüber in Kenntnis zu setzen?
Da in D für einige Abrechnungspositionen der Nebenkosten die Personenanzahl entscheidend ist, beantwortet sich diese Frage schon aus diesem Grund von selbst.
Gruß
Edith
Hallo,
das unterliegt der Genehmigungspflicht, weil Vermieter wegen stärkerer Abnutzung ggf. sogar höhere Miete verlangen kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
VG
EK
vielen dank, das war super!!!
ah interessant, danke!
Guten Morgen!
Da in D für einige Abrechnungspositionen der Nebenkosten die
Personenanzahl entscheidend ist, beantwortet sich diese Frage
schon aus diesem Grund von selbst.
Aha. Und wie?
Hi
Da in D für einige Abrechnungspositionen der Nebenkosten die
Personenanzahl entscheidend ist, beantwortet sich diese Frage
schon aus diesem Grund von selbst.Aha. Und wie?
Hm, ich nehme die Rückfrage mal ernst, obwohl ich mir nicht sicher bin, daß sie tatsächlich ernst zu nehmen ist,.
Wenn die Personenzahl entscheidend ist, dann muß der Vermieter natürlich auch wissen, wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
Daher kann ein Mieter nicht einfach eine WG gründen, denn eine WG mit sich selbst - also ohne weitere Mitbewohner - wird ein Mieter ja kaum gründen.
Gruß
Edith