Wohnung: Wie kann man die Grundriss-Karte eines Grundbuchblattes erhalten

Hallo,

angenommen Person A besitzt eine Wohnung, die aus 3 Teilen/Grundbuchblätter besteht (1x Wohnungseigentum und 2x Teileigentum).
Nun möchte A die zwei Teileigentums-Grundbücher in Wohnungseigentum umwandeln lassen.
Dabei stellt sich beim Amtsgericht heraus, dass ein Wohnungsteil in der Fläche nicht mit der Fläche auf dem Grundbuchblatt übereinstimmt: Die Wohnung ist einfach zu klein gebaut worden und
es gibt eine mehrere Quadratmeter große Fläche außerhalb der Wohnung, die aktuell ungenutzt brachliegt.
Das Amtsgericht teilt A mit, dass die Umwandlung der Teileigentumsanteile nicht durchgeführt werden kann, solange die Wohnungsfläche nicht mit dem Grundbucheintrag übereinstimmt.
A weiß, wo sich die brachliegende Fläche ungefähr befindet. Aber um weiteres zu klären und ggf. einen Architekten mit der ordnungsgemäßen Größenkorrektur der Wohnung zu beauftragen,
benötigt er natürlich genaue Angaben, über die zu korrigierende Fläche (Lage, Ausdehnung, …).
Das Amtsgericht kann/möchte A keine Auskunft erteilen, wo das genau ist. A möge doch bitte den Notar bemühen, der einst für den fehlgeschlagenen Umwandlungsantrag beauftragt wurde.
Der Notar wiederum verweist auf die Teilungserklärung, wo Grundrisse enthalten sein sollen. Was nicht der Fall ist.
Person A fühlt sich ein wenig veräppelt und weiß nun nicht so recht, woher und auf welchen Weg er an die Information kommen kann. Das kann doch nicht so schwer sein.

Hat jemand von euch einen Tipp?
Danke

schwer vorstellbar. Vor allem was man sich unter „brachliegen“ und „außerhalb der Wohnung“ vorzustellen hat.

Was sind das für Flächen , wer nutzt sie zu Zeit ?
Du meinst also deine Wohnung ist zu klein, also müssten ja Nachbarwohnungen größer sein oder Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenraum usw. größer als nach Plan vorgesehen.

Schwer vorstellbar. Und vor allem, wieso sollten die dann dir gehören ?
Es kann ja schlicht die m²-Angabe bei Dir fehlerhaft sein.

Eine Teilungserklärung ohne Baupläne ist schwer vorstellbar.

Was ist mit der Hausverwaltung , Bauamt und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ?

MfG
duck313

???

Sehr geehrter Herr Blontz von Kurjewitz,

beigeschlossen überreiche ich Ihnen eine Kopie der seinerzeit von Ihnen beurkundeten Teilungserklärung für das Objekt Paula-Eschenbach-Str. 3a in Schwülper mit sämtlichen Anlagen. Wie Sie sehen, sind darin keine Grundrisse enthalten. Ich bitte also nochmals um konkrete Benennung der Fläche, die in der Teilungserklärung vom Grundbucheintrag abweicht, wie bei unserem persönlichen Termin am 23. Januar besprochen, da der von Ihnen empfohlene Abgleich mit den Grundrissen aus der Teilungserklärung in Ermangelung solcher nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß

Sebastian Permaneder

Hallo @duck313

oha – ich merke, ich muss noch Details nachliefern.
Vor einigen Jahren wurde das bisher ungenutzte Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut.
In der Skizze kann man sehen, um welche Fläche es geht:

  • im rechten Bereich des Dachgeschosses ist ein kleiner Teil Gemeinschaftseigentum geblieben, also nicht für den Wohnungsausbau verwendet.
  • und genau dort hätte die Wohnung noch etwas größer gebaut werden müssen.
  • allerdings ist nicht klar, auf welche Erkenntnisse es sich dabei stützt und wie die größere Wohnung exakt verlaufen müsste (wie weit die Wände reichen)

Hallo,

Ich würde so vorgehen:
Hausverwaltung
Notar
Grundakte beim Grundbuchamt
Bauamt

Das, was in der Grundakte zu finden ist, sollte das „Original“ sein, denn es hat zur Eintragung ins Grundbuch geführt.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Akteneinsicht ist nicht immer einfach und nicht alle (Behörden-)Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Man sollte eine sachkundige Person mitnehmen.