Hallo,
angenommen Person A besitzt eine Wohnung, die aus 3 Teilen/Grundbuchblätter besteht (1x Wohnungseigentum und 2x Teileigentum).
Nun möchte A die zwei Teileigentums-Grundbücher in Wohnungseigentum umwandeln lassen.
Dabei stellt sich beim Amtsgericht heraus, dass ein Wohnungsteil in der Fläche nicht mit der Fläche auf dem Grundbuchblatt übereinstimmt: Die Wohnung ist einfach zu klein gebaut worden und
es gibt eine mehrere Quadratmeter große Fläche außerhalb der Wohnung, die aktuell ungenutzt brachliegt.
Das Amtsgericht teilt A mit, dass die Umwandlung der Teileigentumsanteile nicht durchgeführt werden kann, solange die Wohnungsfläche nicht mit dem Grundbucheintrag übereinstimmt.
A weiß, wo sich die brachliegende Fläche ungefähr befindet. Aber um weiteres zu klären und ggf. einen Architekten mit der ordnungsgemäßen Größenkorrektur der Wohnung zu beauftragen,
benötigt er natürlich genaue Angaben, über die zu korrigierende Fläche (Lage, Ausdehnung, …).
Das Amtsgericht kann/möchte A keine Auskunft erteilen, wo das genau ist. A möge doch bitte den Notar bemühen, der einst für den fehlgeschlagenen Umwandlungsantrag beauftragt wurde.
Der Notar wiederum verweist auf die Teilungserklärung, wo Grundrisse enthalten sein sollen. Was nicht der Fall ist.
Person A fühlt sich ein wenig veräppelt und weiß nun nicht so recht, woher und auf welchen Weg er an die Information kommen kann. Das kann doch nicht so schwer sein.
Hat jemand von euch einen Tipp?
Danke