Hallo
Ich habe eine wichtige Frage zum Wohnrecht.
Meine Großeltern sind Eigentümer eines Hauses mit mehreren Wohnungen. In einer Wohnung davon ist dem Bruder meines Großvaters ein Wohnrecht auf Lebzeit zugesprochen worden, meine Großeltern wollen die Wohnung auch gar nicht benutzen. Das Problem ist nur, dass der Bruder meines Großvaters die Wohnung auch nicht zum Wohnen benutzt, sondern als Lagerraum für sämtlichen alten Kram, und deswegen die Wohnung seit 15 Jahren weder geputzt noch geheizt wurde, und es schon ziemlich schlecht am Gang riecht.
Die Frage ist nun, ob meine Großeltern was dagegen machen können, entweder, dass er die Wohnung pflegt und sie ordnungsgemäß verwendet, oder aber ob man ihm das Wohnrecht absprechen kann oder ihn zumindest im Falle einer tatsächlichen Schimmelbildung zu Schadensersatz verklagen kann.
Einen Schlüssel haben meine Großeltern leider nicht zu der Wohnung, und der Bruder meines Opas will ihn aber auch nicht reinlassen, falls er denn mal da ist.
Können sie sich nicht einmal Zutritt zu der Wohnung verschaffen? Als Eigentümer des Hauses?
Ein Mietvertrag liegt leider nicht vor.
Ich bedanke mich schon im Voraus recht herzlich,
Miriam
Liebe Ratsuchende,
wenn ihm ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt wurde, muß es hierzu einen notariellen Vertrag geben, indem vielleicht Näheres zu den Bedingungen steht.
Theoretisch haben Eigentümer das Recht, ihr Eigentum nach Absprache mit dem Nutzer zu besichtigen.
Wenn der Bruder auf stur schaltet, wäre vielleicht die Einschaltung eines Mediators sinnvoll.
Viel Glück!
Hallo!
Danke für die Frage. Voraus: Ich bin kein Anwalt.
Da kein Mietvertrag besteht gehe ich davon aus, dass das Wohnrecht im Grundbuch steht.
Der nach außen dringende Geruch berechtigt den Eigentümer der Wohnung m.E. zu einer 14 Tage vorher schriftlich angekündigten Besichtigung, da berechtigtes Interesse. Wenn der Bruder des Opas nicht zustimmt kann dies eingeklagt werden.
Sollte dann ein entsprechend unhygienischer Zustand festgestellt werden, würde ich das Gesundheits-/Ordnungsamt einschalten.
Bezüglich Beschädigungen wegen nicht heizens oder anderer Nachlässigkeiten ist der Bruder selbstverständlich schadenersatzpflichtig. Dazu muss aber erst ein Schaden entstanden und auch beseitigt worden sein. Zur Beseitigung muss man in die Wohnung, wie man das aber anstellt weiß ich nicht.
Das Wohnrecht einseitig aufheben kann man m.W. nicht.
Vielleicht besteht eine Möglichkeit, den Bruder per Gerichtsverfügung zu zwingen, die unsachgemäße Nutzung der Wohnung als Lager zu unterlassen. Damit könnte man zumindest mal drohen. Vielleicht wirkt das schon.
Bitte konsultiere auf jeden Fall auch einen Anwalt!
Wünsche viel Erfolg!
auf jeden fall haben die eigentümer ein recht darauf, mit vorlaufzeit einen besuch anzumelden und die wohnung anzugucken.
da kommt der bruder des opas nicht drum rum, zumal er verpflichtet ist, regelmäßig die wohnung zu heizen und zu lüften… auch das gehört zu seinen pflichten.
Vielen Dank
Wir werden heute gleich mal im Grundbuch nachschauen ob das Wohnrecht mit Bedingungen in der Richtung verknüpft worden ist.
Wissen Sie denn, ob man verpflichtet ist, seinen Briefkasten in regelmäßigen Abständen zu leeren?
Meine Großeltern wissen nämlich nicht, wo er denn wirklich wohnt, und können ihm somit nur einen Brief zukommen lassen in demselben Haus. Den Briefkasten leert er aber nicht
Vielen Dank für die Info
Langsam bekomme ich zumindest einen Überblick über die rechtliche Situation, dass wir einen Anwalt einschalten müssen, darum werden wir wohl nicht kommen.
Aber vielen Dank
Miriam
Herzlichen Dank für die schnelle und gute Information
Dass wir einen Anwalt einschalten müssen, darum kommen wir wohl nicht rum, aber jetzt haben wir zumindest einen Überblick, welche Möglichkeiten denn noch offen stehen
Wissen Sie denn, ob jemand verpflichtet ist, seinen Briefkasten zu leeren?
Wir wissen nämlich die Adresse nicht, in welcher er jetzt wohnt, und können somit nur Briefe an die Adresse in dem Haus meiner Großeltern schicken. Die er ja nicht lesen kann, weil er nicht anwesend ist.
Ich glaube da kann man gar nichts machen, evtl wegen Zweckentfremdung oder wegen der Geruchsbelästigung mal mit der Polizei öffnen lassen, weil man vielleicht Angst hat es könne was Totes drin liegen. Aber auf alle Fälle kann das nur über einen Anwalt geklärt werden, daß vielleicht eine Verzichtserklärung und Auszahlung helfen könnte.
Mit der Verpflichtung, den Briefkasten zu leeren hat das nichts zu tun. Wichtig ist nicht, ob er Post liest sondern ob sie zugestellt ist.
Das heißt, ich würde über das Einwohnermeldeamt eine Anschriftsabfrage machen (kostet glaube ich um die 3,–) und dorthin einen Brief mit Rückschein senden.
Dann ist der Brief wg. Wohnungsbesichtigung zugestellt.
Sollte er dann zum Termin nicht erscheinen würde ich mit dem Schlüsseldienst reingehen. Es kann ja Gefahr im Verzug sein, je nach dem wie die Gerüche sind und vlt. auch noch zunehmen. Aber nehmen Sie sich für die Gerüche bitte neutrale (keine Familienangehörigen!) Zeugen hinzu!
Tja, und dann erstmal weiter sehen, wie die Lage ist.
Das ergibt sich dann.
Hier wäre wohl zu klären, von wem der Großonkel dieses Mietrecht bekommen hat, vom Großvater oder dessen Eltern, die das Haus ihren Kindern vererbt haben. Wenn Ihr Großvater der Eigentümer des Hauses ist, dann kann er sich auch den Zutritt beschaffen, wenn Gefahr besteht, dass die Wohnung versifft oder irgenwelches Ungeziefer sich breit machen könnte.
Bassauer
Guten Morgen Miriam
eine Wohnung ist kein Lagerraum u. muß entsprechend genutzt werden.
Hinzu hat ein Bewohner gewisse Verpflichtungen, wie z. Bsp. das Opjekt in Ordnung zu halten u. auch zu Lüften.
Hier kann ich nur dringend Raten rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Außerdem beim Ordnungsamt vorzusprechen, auf Grund der Geruchsbelästigung (Gefahr von Ungeziefer).
Als Eigentümer einer Wohnung hat man das Recht,einmal im Jahr eine Begehung der Wohnung durchzuführen.
Das Wohnrecht kann ebenfalls einem Bewohner entzogen werden, zu mal eine Gefahr im Verzug ist(Ungeziefer/Schimmelbildung/evtl. Mietausfall durch andere Mieter/ Verschlechterung der Bausubstanz .
Hier kann ich nur dringend Raten schnellstens zu handeln.
Vorab sollten deine Großeltern, dem Bruder per Einschreiben/Rückschein ein Schreiben zukommen lassen, dass sie eine Begehung der Wohnung durchführen wollen,
mit einer Frist innerhalb von 14Tagen.
Sollte er nach zweimaliger Aufforderung keine Termin absprechen u. einhalten. Hilft nur der Gang zum Anwalt u. Ordnungsamt.
Liebe Grüße
Heike