meine Mietwohnung soll verkauft werden (Makler etc. war schon da).
Habe ich nun das Recht zu kündigen ohne die Frist von 3 Monaten einzuhalten? Ich habe nämlich schon eine neue Wohnung und möchte nicht doppelt Miete bezahlen.
Sollte ich nicht die Möglichkeit geben, kann ich meine jetztige Wohung (1-Zimmer) zur Untermiete anbieten ohne, dass es die Zustimmung des Vermieters bedarf?
Kauf bricht Miete nicht. Somit haben Sie immer 3 Monate Kündigungsfrist. Sie sollten aber mit dem Makler oder Eigentümer sprechen, dass Sie ausziehen würden und ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist.
Eine Untervermietung bedarf lt. den meisten Mietverträgen der Zustimmung des Vermieters. Das steht aber im Mietvertrag.
Hallo,
es ist ganz einfach.
Du hast keine besseren Konditionen, als Mieter, deren Wohnung nicht verkauft wird.
Kauf bricht nicht Miete! Alles geht normal weiter.
Kündigungsfrist bleibt normal bestehen.
Untervermietung ist nur mit Erlaubnis des Vermieters und auch nur immer für einen einzelnen Untermieter erlaubt und anzufragen.
Weiss der Vermieter denn schon, dass Du eine neue Wohnung hast?
Sonst könnte man pokern und sagen, man bleibt wohnen.
Eine Kündigung des neuen Eignetümers wegen Eigenbedarf ist mit doppelter Frist ( min, 6 Monate ) verbunden.
Man könnte somit einen Mietaufhebungsvertrag zu dem von Dir gewünschten Termin aushandeln, vielleicht sogar noch mit einer finanziellen Beteiligung an Deinem Umzug? )