Wohnung/Wohnungsgeld o.Ä

Guten Tag,

bin ganz neu hier und hoffe das mir vielleicht Jemand weiter helfen kann. :smile:

Und zwar ist der Fall folgender:
Meine Verlobte und ich würden gerne zusammen ziehen jedoch ist die Frage wie wir beide das am besten anstellen.
Ausgangsposition:
Meine Velobte(20J.):

  • Schuliche Ausbildung (unentgeldlich)
  • BAFög

Ich(21J.):
-Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel(netto 407€)

Da mein Dad leider im Moment vom Amt Geld bekommt (verdienterweise im Gegensatz zu 50% der Menschen),
besteht bei mir ja leider nicht die Chance Wohngeld oder ähliches zu bekommen da es ja diese komischen Regelungen gibt mit dem zu Hause leben bis 25.

Jetzt ist meine Frage welche Möglichkeiten bestehen wenn meine Freundin Wohngeld beantragen würde, im Fernsehn sieht man ja des öfteren das es da Probleme wegen Wohngemeinschaft und sonst welchen Sachen gibt, da ich davon jedoch leider keinerlei Ahnung habe und mich auch noch nie wirklich befasst habe Frag ich nun euch:smile:

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich schon mal im vorraus!

Mit freundlichem Gruß
Chris

Hallo,

genau kenne ich mich bei eurer Situation auch nicht aus, aber ich würde mich ans Jugendamt wenden und da mal nachfragen, welche Möglichkeiten ihr beide habt. Schaden kann es nicht.

Für Sie beide gilt: es wäre sehr viel einfacher, erst nach Abschluss der Ausbildung (gilt für Sie beide!!) zusammen eine Wohnung zu suchen. Wegen der Wohngemeinschaft wird es keine Probleme geben, da auf jeden Fall das Einkommen von Ihnen beiden als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft belegt werden müsste bei einer Antragstellung und auch die Miethöhe nachgewiesen werden müsste. Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn eine Wohnung in Aussicht steht bzw. belegt werden kann (Mietvertrag etc.), wie hoch die Kosten (Miete + Nebenkosten) die Wohnung ist. Kann Ihnen aber nur dringend raten, v o r dem Mieten einer Wohnung zur für den voraussichtlichen Wohnort zuständigen Wohngeldstelle zu gehen und zu fragen, wie hoch die Miete, die Wohnungsgröße und die Nebenkosten sein dürfen. Fragen kostet nichts und: in den Wohngeldstellen sitzen keine Unmenschen…
Alles Gute Ihnen beiden.

hallo chris ,

deine freundin hat leider auch keine möglichkeiten sich eine wohnung zu nehmen bzw wohngeld zu bekommen …da sie bafög bezieht, unter 25 ist und kein einkommen aus arbeit hat …

wohngeld ist nur ein zuschuss und ist einkommensabhängig …sorry das ich dir nicht anderes schreiben kann …da müsst ihr euch wohl noch gedulden müssen mit dem zusammen ziehen gruss nancy

Hallo Christian,
danke für Deine Anfrage. So genau weiß ich das auch nicht. Es kommt natürlich auf die Miete an. Ich würde auf jeden Fall, wenn Ihr zusammen gezogen seid, einen Wohngeldantrag stellen - mehr als eine Absage könnt Ihr doch nicht bekommen.
Wünsche Euch viel Glück.
Puddelchen

hallo Christian141011,
deine Frage ist sehr kompleziert.
Die Regelung das du bist zum 25 Lebensjahr bei deinem Vater wohnen mußt, ist seit dem Jahr 2009 richtig. Ausziehen kannst du nur wenn es Probleme gibt mit deinem Vater. Z.Bsp. das ihr euch nicht versteht oder es regelmäßig zoff gibt oder dein Vater sagt das er mit dir nicht mehr klar kommt, dann gibt es evtl. eine Möglichkeit mit einem speziellen psychologisches Gutachten was von einem Psychologen erstellt wird.
Das BAFÖG deiner Freundin ist bestimmt auch nicht hoch, und wie ist es mit ihren Eltern, die können sie auch nicht unterstützen.
weiter kann ich euch beiden auch nicht so recht helfen, ich hoffe dir mit dieser Antwort erst mal ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundl. Gruß
qualle 2008