Wohnung zu spät ummelden - was droht?

Hi,

ich habe folgendes Problem.
Ich wohne seid Juli 2013 in meiner jetzigen Wohnung. Vorher bei meinen Eltern.
Ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe aufgrund von einem nebenberuflichen Studiums, Schulungen etc. es nicht geschafft mich um zu melden. Ich habe auch vielmehr bei meinen Eltern noch gewohnt. Es stehen sogar noch Umzugskartons herum dich nicht ausgepackt sind… naja, dusselig ist es von mir auch alle male gewesen.

Nun will ich mich ummelden aber wie früher einfach sich ummelden ist ja nicht mehr. Man muss ja jetzt vom Vermieter eine Bestätigung haben, seid wann man in der Wohnung wohnt. Heißt also, ich werde ein Bußgeld bekommen? Wie sieht es mit der GEZ aus; Nachzahlung?

Werden meine neuen Daten auch an das Finanzamt weitergegeben? Meine letzten freiwilligen Lohnsteuererklärungen habe ich auf Grundlage meines alten Wohnsitzes bei meinen Eltern gemacht. Wenn ich dieses Jahr eine freiwillige Erklärung abgebe, dann werden meine Daten doch bestimmt abgerufen und dann kommt heraus, dass ich die letzten zwei Jahre eigentlich wo anders gemeldet bin? Oder kommt das nicht raus?

Oder ist es einfach Sinnvoll sich eine neue Wohnung zu suchen und sich dann anständig Umzumelden?

Ich bitte um Ratschläge. Glaubt mir einfach, ich habe es einfach nicht geschafft vor allem bei den tollen Öffnungszeiten des Amtes hier bei uns.

Falls es wichtig ist: der Wohnsitz meiner Eltern ist im gleichen Stadtbezirk ca 2 km entfernt.

Ich freue mich auf eure Ratschläge.

Hallo,

du musst nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wie hoch das Bußgeld ist, das zumal nicht unbedingt verhängt werden muss, [wie es scheint][1], ist sehr unterschiedlich, aber ich denke nicht, dass es so hoch sein kann, dass es den Stress eines Umzugs rechtfertigen könnte. Es gab mal den Spruch „Drei Mal umgezogen ist wie ein Mal abgebrannt“. :wink:

Ob das stimmt, weiß ich nicht, denn mittlerweile haben die Ämter in ziemlich vielen Städten auch mindestens an einem Tag längere Öffnungszeiten, für die berufstätige Bevölkerung.

Gruß
Christa
[1]: https://www.ummelden.de/Umzug/ummelden-fristen.html

Danke. Ich habe auch mehr schiss vorm Finanzamt. Meine alte Adresse war auch so eingebrannt. Jetzt immer noch. :frowning:

Warum eigentlich? Was sollen sie dir anhaben? Du kannst ja auch den Wohnsitz bei deinen Eltern als Neben-/Zweitwohnsitz behalten.

So war es auch. Ich habe die letzten fast zwei Jahre sogut wie jeden Tag bei meinen Eltern geschlafen und die Fahrt zur Arbeit oder zur Weiterbildung auch ab meinen Eltern angegeben. Hatte familiäre Gründe.

„GEZ“ geht nach der Anmeldung. Wonach auch sonst. Sie bekommen von den Meldeämtern eine Rückmeldung, das würde dann voraussichtlich der Tag sein, an dem Du auf dem Bürgeramt auftauchst und dich endlich anmeldest.

Mit Glück fordern sie nichts nach, weil sie es nicht wissen können.

Wenn Du aber vom Vermieter eíne Meldebestätigung brauchst, dann wird auch das Einzugsdatum(Mietbeginn) an die „GEZ“ gemeldet und man wird alles nachfordern.
Also spare schon mal tüchtig Geld an !

Eine Ordnungsgeld für die verspätetet Anmeldung kann es durchaus geben.

MfG
duck313

Danke. Damit rechne ich auch. Was ist mit dem Finanzamt. Wie gesagt ich habe bei den letzten zwei freiwilligen Erklärungen angegeben, dass ich von der Adresse meiner Eltern los zur Arbeit oder zur Weiterbildung gefahren bin weil ich aufgrund von familiären Problemen da geschlafen habe etc. Wenn ich jetzt für Nächstes Jahr meine Erklärung abgebe und dann taucht auf, dass ich schon länger eigentlich woanders gemeldet bin, was dann?

Interessant wäre doch, ob die Kilometerangaben von Mietwohnung und Elternhaus abweichen und ob das unzulässig wäre.
Also hätte man von Mietwohnung weniger ansetzen können ?

Mit dem FA sehe ich sonst eigentlich gar keine Probleme.

2 km macht das aus. Ich hätte dann knapp 100 euro nur weniger absetzen können. Der Weg zur Weiterbildung hat ja nichts mit dem Wohnsitz zu tun, oder? Ich hätte ja auch angeben können, dass ich vom goldenen M zur Akademie an den Unterrichttagen losfahren oder?

Servus,

der Tatbestand der Steuerhinterziehung (das ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt) ist erfüllt, wenn wegen wissentlich und willentlich falscher Angaben Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt worden ist.

Angesichts der im Spiel befindlichen Beträge und der angesichts der wegen des Personalschlüssels heillos überforderten Finanzverwaltung wird dabei aber nichts weiter herauskommen. Maximal ein brummelndes „Das lässt Du dann aber künftig bleiben, gell?“

Schöne Grüße

MM