Wohnung zugesichert --- dann zurückgezogen

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Meiner Lebensgefährtin und mir wurde eine Mietwohnung zugesichert. Der Mietvertrag ist bereits von uns unterzeichnet worden aber der Vermieter wohnt 700 km weg und hat diesen per Post von uns erhalten zum gegenzeichnen.
Wie haben, mit seinem Wissen, eine Einbauküche bestellt und nun will der Vermieter den Mietvertrag doch nicht mehr unterschrieben an uns zurücksenden, weil er gemerkt hat, das er uns das Rauchen auf der Terrasse nicht verbieten kann. Darf er das einfach so oder gibt es da gesetzliche Regelungen. Der ganze Schriftverkehr liegt in Email-Form vor. Mündliche Absprachen wurden keine getroffen.

Darf er sich einfach so aus dem Fall rausziehen?

Versichern Sie ihm, dass Sie das Rauchen nicht nur aus Vernunfstgründen aufgegeben haben. Dann kann er den Vertrag beruhigt gegezeichnen. Sollten Sie später Ihrem Laster erneut verfallen, so kann der Vermieter daran nichts ändern!

Sorry, dazu bin ich nicht aussagefähig.

Eklis64

Sicher könnte man sich trefflich streiten , was man darf oder nicht darf.Ob dabei etwas heraus käme steht aber in den Sternen und in Anbetracht des Kostenrisikos und des zu erwartenden Zeitfaktors , würde ich vom Streit absehen.
Wirklich verbindlich ist der Mietvertrag , wenn er von beiden Seiten gegengezeichnet wurde.

Vielleicht besinnt sich Ihr Vermieter ja auch noch auf Sie , wenn das Rauchen das einzige Problem für Ihn war…

Hallo, Nein, er kann sich nicht einfach aus der Sache zurückziehen. Allerdings müssen Sie beweisen, daß alles so abgelaufen ist, wie Sie schildern. Wenn der Vm die Sache abstreitet und Sie nichts Schriftliches in Händen halten, wird es schwierig, Sie können das gesprochene Wort ja nicht beweisen; dann gehen Sie am Besten zur Schlichtungsstelle ihrer Stadt oder Gemeinde. Dorthin wird dann Ihr Vm vorgeladen, die Amtsperson (der Schlichter) versucht eine für alle Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen. Das Beste: es kostet Sie keinen Cent.
Gruß Achim