Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt, die Kündigung ist zum 1.8.2014 akzeptiert.
Das ich die Miete weiterzahlen muss, ist mir klar… aber wie sieht es mit den Nebenkosten aus?
Kann ich mir in jedem Fall einen Nachmieter suchen,der die Wohnung früher übernehmen
würde und - ggf. auch Möbel übernimmt?
Wie sieht es aus,-muss ich alle Räume vor dem Auszug renovieren?
Was bedeutet in dem Zusammenhang „besenrein“
Würde mich auf zuverlässige Antworten sehr freuen
LG Kimberly
Tasächlich endet dein Mietvertrg am 31.07. 2014 (24.00 Uhr) und bis dahin hast du alle Mietervertragspflichten, neben Mietzins- also auch Betriebskostenvorauszahlungen, Treppenhausreininigung usw. zu erfüllen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn du vorzeitigem Einzug eines eines Nachmieters zustimmst und vom ihm die Zahlungen erstattet verlangst, solange dein Vermieter mit dir keinen vorfristigen Aufhebungsvertrag unterschreibt.
Eine etwaige Pflicht zu Renovierung ist in deinem Mietvertrag oder Anlagen (Übernahmeprotokoll) geregelt.
„Besenrein“ meint, dass du Umzugsstaub am Bodenbelag nur zusammenfegen oder staubsaugen musst, nicht aber Kalk- oder Urinsteinablagerungen im Bad, Verkrustungen im Backofen, Wasserränder der Blumentöpfe von der Fensterbank, Kühlschrankbeläge oder wochenlang ungeputze Fenster zurücklassen darfst.
Und sämtliche Mängel bis auf Dübellöcher oder Wandnägel in üblichem Umfang sind zu beheben, Einbauten zu entfernen.
Hier ist es durchaus zielführend, zwei, drei Wochen vor Auszug mit dem Vermieter einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um sich Klarheit zu verschaffen, was zu erledigen ist, wenn einem seine Kaution lieb ist.
G imager