Folgender Fall:
Familie A (2 Erw. + 1 Kind) mietet von Vermieter B eine Wohnung zum 01.07. und unterschreibt den Mietvertrag im Mai.
Während des Vertragsabschlusses erzählt der Vermieter, was er alles an der Wohnung noch renovieren bzw. sanieren will (Holzfußböden raus, neu verputzen + Vorbehandlung - wo Schimmelstellen sind, neue Hauseingangstür, PVC-Boden aus Küche raus, Estrich rein, Laminat drauf, alles neu tapezieren). Wohnung soll quasi als Erstbezug vermietet werden. Frau A ist skeptisch und fragt nochmal nach, ob es wirklich bis zum 01. Juli klappt und das wird versichert.
Familie A kündigt die alte Wohnung zum 31.08. um genug Zeit für Umzug und Renovierung der alten Wohnung zu haben.
Ab 20. Juni versucht Frau A den Vermieter B telefonisch zu erreichen, wegen Schlüsselübergabe. Leider scheint der Telefonanschluss des Vermieters kaputt zu sein, da immer ein seltsamer Besetztton ertönt, egal, zu welcher Tages- und Nachtzeit man anruft.
Am 26. Juni fährt Frau A abends zur neuen Wohnung. Da alle Fenster und Türen offen stehen, geht sie hinein und bekommt fast einen Herzinfarkt, weil sie in einem Trümmerhaufen steht: Böden sind rausgerissen, jedoch noch kein Estrich geschweige denn Laminat drin, Wände zwischen Gäste- und Wohnzimmer, Gästezimmer und Treppenhaus, Wohnzimmer und Flur und zwischen Flur und Treppenhaus sind rausgestemmt.
Die Wohnung ist in einer großen alten Stadtvilla, in der auch der Vermieter wohnt. Frau A klingelt also bei Vermieter B, der sichtlich peinlich von dem Besuch ist.
Frau A sagt, dass sie ihn nicht erreichen konnte, da wohl das Telefon kaputt sei, da meint der Vermieter, dass er eine neue Nummer habe. Dann fragt Frau A, wann die Wohnung denn fertig sei, denn 01. Juli könne man ja wohl vergessen, da der Vermieter es nie im Leben schaffen würde, alles in nicht einmal einer Woche zu erledigen. Vermieter meint, dass der Einzug bis zum 01.08. verschoben werden müsse. Frau A ist zwar einverstanden, weist aber darauf hin, dass sie auf alle Fälle im August einziehen müsse und dass sie selbstverständlich für Juli keine Miete zahlen wird.
Zwar ist Frau A freundlich geblieben, aber innerlich stinksauer, dass Vermieter B nicht einmal Bescheid gegeben hat. Unter diesen Umständen ist Frau A verunsichert, ob es bis zum 01. August überhaupt was werden wird. Sie möchte sich zwar gerne rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt suchen trotzdem wüßte sie gerne, welche Rechte sie hat, wenn es in 4 Wochen auch nicht zum Einzug kommt.
Gerne würde Frau A auch den Vermieter um eine schriftliche Terminbestätigung bitten, dass sie wirklich im August in die Wohnung kann.
Hat die Mieterin Anspruch auf Kostenerstattung der Einlagerung ihres Hab und Guts? Wer sorgt für diese Lagerung? Muss der Vermieter dafür sorgen, dass seine Mieter für die Wartezeit anderweitig unterkommen? Muss die Mieterin die Miete trotzdem zahlen, obwohl sie die Mietsache nicht nutzen kann?