Wohnung zwangsversteigert-Chancen auf neue Wohnung

Hey Leute,
ich würde es sehr schätzen, wenn ihr mir bei meiner momentanen Krise helfen/mich etwas beruhigen könntet.
Die Wohnung meiner Eltern, welche vor ca. 10 Jahren durch einen Kredit von einer Bank erworben werden konnte, soll in den nächsten Monaten zwangsversteigert werden. Zwar ist noch kein offizieller Termin gegeben, doch wird es voraussichtlich im Sommer soweit sein. Es besteht kein Problem, dass wir die Wohnung räumen, der neue Eigentümer darf auch gerne hier einziehen, wir wollten sowieso wegziehen.
Jetzt aber die Sorgen: meine Eltern beziehen beide ALG2 und um die Restschulden zu vermeiden, wurde nun ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt, der auf meines Vaters Namen läuft. Eigenständig habe ich herausgefunden, dass das JobCenter bis zu einem gewissen Grade eine neue Wohnung finanzieren kann. Jetzt die Frage: ist es überhaupt möglich mit einem so schlechten Status (ALG2, Privatinsolvenz) von einem Vermieter eine Wohnung zu bekommen? Die Makler-Kaution kann sehr gerne auch bezahlt werden, aber langsam steigert sich bei mir die Angst vor der Obdachlosigkeit. Es muss keine wunderschöne Traumwohnung sein, es soll einfach nur eine adäquate Bleibe sein, in der ein Leben zumutbar ist. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir eine Wohnung finden. Der Gedanke, dass dies scheitern könnte, macht mir Angst.

Ich danke für hilfreiche Antworten.

Hey M-S-P tut mir leid bei diesem Problem kann ich dir nicht weiterhelfen =/
hoffe du findest einen der dir helfen kann und ich drücke dir ganz fest die daumen das du alles in den Griff bekommst

Hallo M-S-P,
zu aller erst brauchst Du Dir wegen drohender Obdachlosigkeit keine Sorgen machen.
In Deutschland - und es ist gerade egal an welchem Ort hier in diesem unserem Lande - besteht die staatliche Verpflichtung, seinen Bürgern die bdachlosigkeit zu ersparen und für ein zumutbares Heim zu sorgen.
Selbst bei einer Zwangsräumung ist die Kommune verpflichtet eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zustellen.
Dafür gibt es in jedem Dorf oder Stadt ein Amt.
Auf dem Dorf wendest Du Dich vertrauensvoll an die Sozialstelle im Rathaus oder Bürgerdienst bzw. Gesamtgemeinde.
In der Stadt gibt es ein Sozialamt oder besser noch das Wohnungsamt.
Das Wohnungsamt ist dazu da, bestehenden Wohnraum zu erhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß das Wohnungsamt vorübergehend finanzielle Verpflichtungen übernimmt oder Zuschüsse hierzu gewährt.
Allerdings wäre es näherliegend die Finanzierung der gekauften Wohnung neu zu regeln.
Ob nun künftig Miete bezahlt werden muß, oder die Wohnung abbezahlt wird, kommt auf’s Gleiche heraus.
Es besteht die Möglichkeit sich mit den Gläubigern erneut an einen Tisch zu setzen und zu verhandeln.
Die andere Alternative besteht darin, über eine komplette Umschuldung nachzudenken.
Auch dafür gibt es Organisationen, die Dir dabei behilflich sein können.
So z.B. könntest Du Dich mal an eine Schuldnerberatungsstelle an Deinem Wohnort wenden.
Auch verschiedene karikative Einrichtung und Diakonien bieten diese Dienste an.
Ich denke, daß Du bestimmt nicht so „schwarz sehen“ brauchst und wünsche Dir viel Erfolg.
Wolfgang Müller Kurpfalz

Hallo,

leider kann ich „nur überschlägig helfen“, da ein paar Info´s fehlen.

Zunächste einmal ist die Frage, wie die Wohnung der Eltern im Grundbuch/Notarvertrag steht. Wenn beide als Eigentümer eingetragen sind, dann haben beide „Vermögen“, d.h. dann dürfte die Mama trotz Papas Insolvenz evtl. Probleme kriegen.

Wer hat die Versteigerung angeregt? Sofern das zuständige JobCebter: Dann wollen die den Verkaufserlös zur Deckung der Ausgaben haben…

Sofern dann noch was übrig bleibt: Wird bei Hartz IV verrechnet (keine/geringere Leistung) bzw. Papa muss seine Gläubiger anteilig bedienen.

Evtl. könnte man bereits im Vorfeld mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Wohnungsamt sprechen (Sozialwohnung). Soweit ich weiß können Hartz Iv-Empfänger auch ein Darlehen zur Abwendung der drohenden Kündigung erhalten…dann müsste das für die Kaution auch gehen.
Im Übrigen sind bei manchen Vermietern diese Leute durchaus „willkommen“, da das Geld ja regelmäßig vom Staat kommt.

Außerdem: Es bleibt immer noch der Weg zur Presse (Arme Familie aus Ihrem Haus vertrieben…).
Sollte wirklich Obdachlosigleit drohen: Die Wohnsitzgemeinde ist verpflichtet, die Eltern dann in eine Notunterkunft zu bringen…also immer ein Dach über dem Kopf.

Dann hoffe ich mal, dass alles gut läuft und das ich helfen konnte.

lg

lumini