Wohnungen als Ferienwohnung o.so.ähnlich vermieten?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein leerstehendes Haus mit 6 Wohnungen,da ich die Wohnungen schwer vermietet kriege.(Renovierbedürftig,schlechte Gegend)dachte ich mir das ich die Wohnungen Tagesweise vermiete!Ich komme auf die Idee weil mich ein Handwerker gefragt hat, ob er und seine Kollegen, in diesem Haus Übrernachten dürfen.Meine Frage ist brauche ich dafür eine Sondergenehmigung?Ich möchte aus der Wohnung kein Hotel machen.Ist dieses vorhaben Stafbar?
Vielen Dank im Voraus

das ist eine gewrbliche Vermietung. Dafür müssen Sie Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.

Hallo,

Sie sollten hier mit Ihrem Steuerberater die Details besprechen. Es besteht die Möglichkeit dass diese Vermietung als gewerblicher Betrieb eingestuft wird. Es hängt davon ab, ob Sie beispielsweise in einem Ferienort leben und Sie eigene Putzkräfte beschäftigen möchten und ob Sie zusätzlich Frühstück anbieten. Wenn das alles der Fall ist, würden Sie vielleicht ein Gewerbe betreiben, das Sie bei Ihrer Gemeinde anmelden müssten und für das Sie evtl. eine gaststättenbehördliche Erlaubnis benötigen. Auch müssten Sie prüfen, ob die erforderlichen baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Wenn Sie ein bestimmtes Einkommen durch diese Vermietungen überschreiten, wären Sie gewerbesteuerpflichtig.

Ansonsten könnten Sie auch bei Ihrer örtlichen Gemeinde nachfragen, ob Sie für diese Tätigkeit Genehmigungen benötigen.

Hallo,

dieses Projekt gibt es bereits in Berlin. Dort stehen auch viele Wohnungen leer und werden tageweise an Touristen vermietet.

Sie müssen auf jeden Fall einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen.

Für weitere Infos wäre es sicherlich ratsam einen Anwalt und Steuerberater aufzusuchen.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,
grundsätzlich ist Vermietung = Vermietung. Du schließt lediglich andere Verträge ab. Natürlich darfst Du keine Küche anbieten (Frühstück, Abendbrot, usw.). Dafür musst sicherlich spezielle Auflagen erfüllen. Ich bin wir zwar nicht sicher, aber Du brauchst hierfür sicherlich keinen Gewerbeschein. Ruf doch einfach beim Gewerbeamt an, ob Du den Gewerbeschein zum Betreiben einer Pension benötigst oder nicht. Dann kannst Du Dir 100 %ig sicher sein.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein leerstehendes Haus mit 6 Wohnungen, da ich die
Wohnungen schwer vermietet kriege. (Renovierbedürftig, schlechte Gegend) dachte ich mir das ich die Wohnungen Tagesweise vermiete! Ich komme auf die Idee weil mich ein Handwerker gefragt hat, ob er und seine Kollegen, in diesem Haus Übrernachten dürfen. Meine Frage ist brauche ich dafür eine Sondergenehmigung? Ich möchte aus der Wohnung kein Hotel machen. Ist dieses vorhaben Strafbar?
Vielen Dank im Voraus
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Das Vorhaben ist nicht strafbar und eine Sondergenehmigung brauchen Sie auch nicht. Aber Sie müssen die Mieteinkünfte ordnungsgemäß versteuern !
Beste Grüße USKO

JA

da damit illegale Übernachtungen möglich sind.

Hallo, lieber Ertugrul Gazi,
meines Erachtens kannst du die Wohnungen als auch einzelne Zimmer ohne Probleme vermieten. Eine besondere Genehmigung brauchst Du hiezu nicht.
Es empfiehlt sich jedoch, mit den einzelnen Personen einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen, in dem die für Dich wichtige Vereinbarungen getroffen werden. Zum Beispiel Mietbeginn, Dauer des Mietverhältnisses, was vermietet wird, Preis der Miete, Mietsicherheit (Kaution) und so weiter. Gehe davon aus, was schriftlich geregelt ist zu Deinem eigenen Schutz, wenn es zu Störungen im Mietverhältnis kommen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo Gazi,

eine Wohnung kann jederzeit auch tageweise vermietet werden, es bedarf keiner besonderen Genehmigung.
Ich selbst vermiete eine Wohnung tageweise an Messbesucher. Die Einnahmen sind dann in der Steuererklägung unter Vermietung und Verpachtung anzugeben. Dagegen kann man die Kosten für die Wohnung (AfA, Kreditzinsen, Investitionen, Reparaturen, Nebenkosten, Steuern, Gebühren usw.) verrechnen.

Ich hoffe, das hilft weiter -
beste Grüsse, Walser

Bei häufiger Fremdvermietung ähnlich einem Hotelbetrieb müssen Sie eine Genehmigung einholen.
Wenn das nur für mal ist, dann nicht.

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Sie laufen hier in die Gefahr das ganze gewerblich zu betreiben und dann müssen Sie die über das Gewerbeamt anmelden. Hier wird man Ihnen dann entsprechende Beauflagungen und Vorgaben für den weiteren Betrieb der Vermietung vorgeben.

Außerdem unterliegen Sie dann der Umsatzsteuerpflicht mit Voranmeldung.

Hierzu müssen Sie sich dann dringend von Ihrem Steuerberater beraten lassen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen