Hi,
Hallo,
ein Mieter hat beim Vermieter reklamiert, dass die verlangte
Miete dem Wohnungszustand nicht angemessen ist und auch den
Vergleichsmieten im Ort nicht entspricht (es gibt keinen
Mietspiegel). Es geht um eine Whg in einem 8-FH.
Woran bemißt der Mieter eine Vergleichbarkeit zu anderen Wohnungen im
nahen Umfeld ?
Der Vermieter beruft sich darauf, dass er auch eine
vergleichbare Whg in einem Hochhaus hat, die 40 EUR weniger
kostet, da es ein Hochhaus ist und diese immer günstiger sind.
Das wird ein Trugschuss sein. Als " Händler " liegt es nahe, " lagernde Produkte " an den Nutzer zu bringen.
Ist dieses Argument stichhaltig? Sind vergleichbare Whg in
Hochhäusern immer günstiger?
Nein, nicht durchweg und allgemein.
So kann schon Vermieter A nicht mit Vermieter B verglichen werden.
Diese werden im Internet für 580
EUR kalt angeboten, während die gegenständliche Whg im MFH 670
EUR kalt kostet.
Könnte es ( sichtbare ) Unterschiede zwischen den WHG in MFH und Hochaus geben ? Wie sieht es mit den Nebenkosten aus ?
Wurden die Wohnungen vorab auch besichtigt mit vergleichbaren " Kostenvoranschlägen " Warm " )
War es auch die gleiche m² - Wohnfläche ?
Gab es Leerstand ?
Auch in der Vergangenheit habe ich im
Internet vergleicbhare MFH Whgen für um die 550/600 EUR
gesehen.
Auch ohne Mietspiegel können zumindest Vergleiche angestellt werden.
-
Lage des Objekts
- Stadtrandzone mit hoher Bevölkerungsdichte zur Baufläche
( also eher Hochhaussiedlungen )
- Lage des Wohnobjektes an Hauptverkehrswegen (Straße, Bahntrasse)
- Innenstadt ( Bummelzone )
- Reine Wohnsiedlung oder ländlich
Das dürften dann schon mal Einflüsse auf die Kaltmiete ( €/m² ) sein.
Also mal Vorkosten - Anschläge zur Warmmiete sammeln.
Ein gewissenhafter Vermieter kann bei " normiertem Vebrauch " und Nebenleistung einen stimmigen Kostenvoranschlag anbieten.
Und weil es individuell bleibt, gibt er gewiss Hilfestellung zur eigenen Überschlagsrechnung.
Dann passt die 1. Nebenkostenabrechnung nahezu selbst ( vorab )errechnet zur offiziellen Abrechnung des Vermieters.
Bei Heizung, Strom oder ggf. Gas kann er nicht hellsehen, wie der Individualverbrauch ausfällt.
Dieses läßt die Anfrage hier aber auch nicht zu.
( Manches vorab notiert zu haben, kann aber in einigen Punkten helfen. )
Eher Strom und Wasser…
Heizung kann gehen, wenn Verhaltensweisen, Energieträger und Wohnungsgröße schon mal bekannt sind.
Dafür gibt es aber nahezu überall die Energieberatungs - Zentren.
( Daher vor Ort suchen …
… )
Danke & Grüße
Kris
mfg
nutzlos