Wohnungen im Hochhaus immer günstiger?

Hi,

ein Mieter hat beim Vermieter reklamiert, dass die verlangte Miete dem Wohnungszustand nicht angemessen ist und auch den Vergleichsmieten im Ort nicht entspricht (es gibt keinen Mietspiegel). Es geht um eine Whg in einem 8-FH.

Der Vermieter beruft sich darauf, dass er auch eine vergleichbare Whg in einem Hochhaus hat, die 40 EUR weniger kostet, da es ein Hochhaus ist und diese immer günstiger sind.

Ist dieses Argument stichhaltig? Sind vergleichbare Whg in Hochhäusern immer günstiger? Diese werden im Internet für 580 EUR kalt angeboten, während die gegenständliche Whg im MFH 670 EUR kalt kostet. Auch in der Vergangenheit habe ich im Internet vergleicbhare MFH Whgen für um die 550/600 EUR gesehen.

Danke & Grüße

Kris

Hallo,

wie alt ist der Vertrag den? Und ohne Mietspiegel wird man die Mieten kaum vergleichen können.
Für Mietwucher brauch es schon erheblich mehr Unterschied und einen Zwang, die Wohnung zu nehmen.

Wenn einem die Miete zu hoch ist, kündigen und zieht in die Preiswerte Wohnung , was hindert einen daran?

hth

warum ist der Mieter überhaupt in die Wohnung eingezogen,
wenn die Miete so teuer sein soll ?

Am besten wieder kündigen und eine preiswertere Wohnung suchen.

Gruß

Hi,

Hallo,

ein Mieter hat beim Vermieter reklamiert, dass die verlangte
Miete dem Wohnungszustand nicht angemessen ist und auch den
Vergleichsmieten im Ort nicht entspricht (es gibt keinen
Mietspiegel). Es geht um eine Whg in einem 8-FH.

Woran bemißt der Mieter eine Vergleichbarkeit zu anderen Wohnungen im
nahen Umfeld ?

Der Vermieter beruft sich darauf, dass er auch eine
vergleichbare Whg in einem Hochhaus hat, die 40 EUR weniger
kostet, da es ein Hochhaus ist und diese immer günstiger sind.

Das wird ein Trugschuss sein. Als " Händler " liegt es nahe, " lagernde Produkte " an den Nutzer zu bringen.

Ist dieses Argument stichhaltig? Sind vergleichbare Whg in
Hochhäusern immer günstiger?

Nein, nicht durchweg und allgemein.
So kann schon Vermieter A nicht mit Vermieter B verglichen werden.

Diese werden im Internet für 580
EUR kalt angeboten, während die gegenständliche Whg im MFH 670
EUR kalt kostet.

Könnte es ( sichtbare ) Unterschiede zwischen den WHG in MFH und Hochaus geben ? Wie sieht es mit den Nebenkosten aus ?
Wurden die Wohnungen vorab auch besichtigt mit vergleichbaren " Kostenvoranschlägen " Warm " )
War es auch die gleiche m² - Wohnfläche ?
Gab es Leerstand ?

Auch in der Vergangenheit habe ich im
Internet vergleicbhare MFH Whgen für um die 550/600 EUR
gesehen.

Auch ohne Mietspiegel können zumindest Vergleiche angestellt werden.

  • Lage des Objekts

    • Stadtrandzone mit hoher Bevölkerungsdichte zur Baufläche
      ( also eher Hochhaussiedlungen )
    • Lage des Wohnobjektes an Hauptverkehrswegen (Straße, Bahntrasse)
    • Innenstadt ( Bummelzone )
    • Reine Wohnsiedlung oder ländlich

Das dürften dann schon mal Einflüsse auf die Kaltmiete ( €/m² ) sein.

  • Dann kommen die Nebenkosten.

    • Welche Heizungsart liegt im Mietshaus vor
    • Gibt es ständig prozentual Leerstand.
      ( Der kann anteilig mit berücksuchtigt werden beim Heizen )
    • Anfallende lfd. Wartungsarbeiten rund um das Wohnhaus.

Also mal Vorkosten - Anschläge zur Warmmiete sammeln.
Ein gewissenhafter Vermieter kann bei " normiertem Vebrauch " und Nebenleistung einen stimmigen Kostenvoranschlag anbieten.
Und weil es individuell bleibt, gibt er gewiss Hilfestellung zur eigenen Überschlagsrechnung.

Dann passt die 1. Nebenkostenabrechnung nahezu selbst ( vorab )errechnet zur offiziellen Abrechnung des Vermieters.
Bei Heizung, Strom oder ggf. Gas kann er nicht hellsehen, wie der Individualverbrauch ausfällt.

Dieses läßt die Anfrage hier aber auch nicht zu.
( Manches vorab notiert zu haben, kann aber in einigen Punkten helfen. )

Eher Strom und Wasser…
Heizung kann gehen, wenn Verhaltensweisen, Energieträger und Wohnungsgröße schon mal bekannt sind.
Dafür gibt es aber nahezu überall die Energieberatungs - Zentren.
( Daher vor Ort suchen …:wink: … )

Danke & Grüße

Kris

mfg

nutzlos

Die Reklamation ist unsinnig

ein Mieter hat beim Vermieter reklamiert, dass die verlangte
Miete dem Wohnungszustand nicht angemessen ist und auch den
Vergleichsmieten im Ort nicht entspricht (es gibt keinen
Mietspiegel).

Hallo, so eine Reklamation ist ziemlich unsinnig, da die Miete weder dem Wohnungszustand angemessen sein muss (was immer das auch heißen) mag, noch im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss. Der Vermieter kann sich also entspannt zurücklegen. Wenn dem Mieter die Wohnung zu teuer ist, hätte er sie nicht anmieten dürfen.