Wohnungen: kann Fremdverwaltung erzwungen werden?

Hallo liebe Experten,
wir sind ein 4 Parteienhaus, das bei der letzten Versammlung einstimmig beschlossen hat, die Verwaltung (also Müll etc) selbst zu übernehmen. Inzwischen will allerdings eine Partei, daß wir die Verwaltung an Dritte übergeben, ein entsprechender Bescheid vom Anwalt liegt schon vor. Das darin enthaltene Paragraphengeschwafel suggeriert, daß jeder ein gesetzliches Anrecht auf eine Fremdverwaltung hat, aber so ganz explizit stand es eben doch nicht drin - vielleicht habe ich es auch einfach nicht verstanden.
Meine Frage ist nun, ob wir anderen 3 Partien wirklich per Gesetz gezwungen sind, aufgrund der vierten Partei unsere Verwaltung an Dritte zu übergeben.
Vielen, vielen Dank im Voraus !
Grüße,
Boris

Hallo !

Es kann eine „Verwaltung“ verlangt werden,aber das sagt nicht,es muss zwingend ein externer,kostenpflichtiger Verwalter damit beauftragt werden.
Jedenfalls lese ich das so heraus.

Wohnungseigentumsgesetz, § 20 - 29 regeln alles rund um die Verwaltung.
Es heisst zwar in § 21 etwa " ein Verwalter kann NICHT ausgeschlossen werden".
Bedeutet das aber auch,es muss auf einzelnen Wunsch hin ein externer Verwalter berufen werden ?

MfG
duck313

Danke, das hilft mir schon weiter. Ich glaube inzwischen auch nicht, daß eine externe Verwaltung erzwungen werden kann, nur eine Verwaltung generell eben.
Merci !
Boris