Wohnungen zu hellhörig

Hallo,

Mieter S. wohnt im Erdgeschoss. Der Vermieter in der 1. Etage genau darüber. Der Vermieter beschwert sich über zu lauten Fernseher, Stress- und Streitgespräche, Telefongespräche. Offensichtlich wird hier jedes Wort mitgehört. Ja, es finden schon mal heiße Diskussionsrunden statt und Streitgespräche gibt es überall. Familie S. sind keine Brüller sondern sprechen in normaler Zimmerlautstärke, manchmal vielleicht nur etwas lauter. Probleme werden ausdiskutiert und das dauert schon mal 2-3 Stunden und länger. Fam. S. unterhält sich eben länger als andere, die sich nur ausschweigen.

Umgekehrt ist es genauso und noch schlimmer. Der Vermieter hat in den oberen Räumen Laminat bzw. Parkett verlegt. Man hört jeden Fußabdruck, war früher nie der Fall. Man stöckelt durch die Wohnung mit Absatzschuhen. Schränke werden zu jeder Tages- und Nachtzeit gerückt. Die Waschmaschine läuft nachts. Das Kind springt ständig über Stunden in der Wohnung umher, als wenn es auf einem Trampolin steht oder Seilspringen ausübt. Türen werden stets geknallt. Bohr- und Hammerarbeiten finden statt. Gespräche finden nicht statt. Kurz gesagt man hört alles.

Was kann man ändern? Kann man auch auf Mietminderung gehen, wenn der Vermieter über einem wohnt?

Was kann man ändern? Kann man auch auf Mietminderung gehen,
wenn der Vermieter über einem wohnt?

mietminderung geht theoretisch immer, egal, wo der vermieter wohnt. wird aber vermutlich nichts bringen.

ändern kann man auch nichts außer vielleicht noch leiser sprechen und dem vermieter zum teppisch überreden…

ok, man kann natürlich auch rechtliche mittel einsetzen, aber ob man da chancen hat…

Die untenstehende Antwort ist einfach nur falsch.

Mietminderung geht - im Gegensatz zu er untenstehenden Auffassung - eben nicht „theoretisch immer“ … der Mieter läuft Gefahr, eine Kündigung zu kassieren, wenn die Minderungen zu einer gewissen Höhe aufgelaufen sind und nicht berechtigt waren. Und in diesem Fall schaut es eher mau aus mit einer Mietminderung.

Was den Schallschutz anbelangt, hat der BGH die Rechte des Vermieters enorm gestärkt: Mieter können grundsätzlich nur den Schallschutz erwarten, der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes vorgeschrieben war, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit muss nun ein Mieter in Bonn 1700 Euro Miete nachzahlen, die er wegen Trittgeräuschen aus einer darüber liegenden Wohnung als Mietminderung einbehalten hatte (Az.: VIII ZR 85/09).

Ein weiterer Aspekt ist das hier offensichtlich schon sehr angespannte Vermieter-Mieter-Verhältnis. Hier sollte man Deeskalation betreiben und nicht zu Mietminderungen und „rechtlichen Mitteln“ raten.

Hallo,

Mietminderung geht - im Gegensatz zu er untenstehenden
Auffassung - eben nicht „theoretisch immer“

Diese Aussage bezog sich doch nur darauf, dass es keinen Einfluss auf die Möglichkeit einer Mietminderung hat, ob der Vermieter im gleichen Haus wohnt oder nicht.

Gruß
Elke

ok, man kann natürlich auch rechtliche mittel einsetzen, aber
ob man da chancen hat…

Eben genau das wollte der Verfasser wohl wissen…

richtig! so war’s gemeint!
owt