Hallo,
das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Die, die Wohnung als „Ferienwohung“ vermieten sind das die Mieter oder Eigentümer?
Sind es Mieter kannst du den EIgentümer informieren, welcher das sofort unterbinden dürfte.
Sind es die Eigentümer ist es schon etwas schwieriger…
Da muss erst geschaut werden, gehört ihnen das ganze Haus oder nur die eine Wohnung,
Gehört ihnen nur die eine Wohnung musst du mit DEINEM Eigentümer sprechen und ihn bitten auf der nächsten Eigentümerversammlung anzuberaunen, dass diese Vermietung sofort unterlassen wird. Stimmen mehr ja als nein dafür ist das Problem auch behoben.
Gehört dem Eigentümer das ganze Haus wirds noch schwieriger…
Um jetzt rauszufinden, ob das gestattet oder verboten ist musst du in Erfahrung bringen ob es in deiner Stadt / Landkreis eine " Zweckentfremdungsverbotsverordnung" gibt. Ist diese vorhanden dann ist laut GESETZ die Vermietung als Ferienwohnung untersagt. Gilt diese nicht hast du leider keine Chance…
Hoffe das konnte dir helfen…
LG