Wohnungs-Besichtigung mit oder ohne Vermieter

Hallo ihr Wissenden,
angenommen ein Mieter hat gekündigt, wie oft darf der VM neue
Interessenten schicken 1x die Woche oder jeden Tag, und muß der Mieter den VM jedesmal mit besichtigen lassen? Wie lange muß der Termin angekündigt werden. Bis zu welcher Tageszeit darf besichtigt werden. Wieviel Leute darf er auf einmal durch die Wohnung schleusen?
MfrG. Veronika

Auch hallo.

Dieser Thread müsste bereits helfen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

HTH
mfg M.L.

***evtl. interessantes Urteil vom Bundesgerichtshof ***
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Hallo Veronika,

der Link, den Markus nennt, kann ich leider nicht aufrufen. Will mich dazu mal äussern.

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, wenn er gekündigt hat, dem VM den Zutritt zur Wohnung zu bestimmten Zeiten zu ermöglichen, um die Wohnung einem Nachmieter anbieten zu können. Verweigert der Mieter eine Besichtigung haftet er für etwaigen Mietausfall.

Die Besichtigung richtet sich nach den Zeiten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Jedoch bedeutet die Endzeit z.B. 17-18.00 Uhr nicht, dass der VM erst kurz vor 18 Uhr mit einem Interesenten kommen darf, sondern diese Zeit ist der äusserste Zeitpunkt, wo die Besichtigung beendet sein muss. Selbstverständlich - dies vorab - können Mieter und Vm auch anderen Zeiten wie im Mietvertrag vereinbaren. Sind im Vertrag auch am Samstag Besichtigungen erlaubt, muss der Mieter bei Bedarf dem zustimmen.

In der regel wird davon ausgegangen, dass der VM bei berufstätigen Mietern die Besichtigung mindestens 2-4 Tage zuvor anzukündigen hat. Bei nicht berufstätigen Mietern reicht ein Tag zuvor aus. Sinnvoll kann es sein, dass an einem Termin mehrer Mieter nacheinander zur Besichtigung kommen können und damit ein Tag in der Woche ausreicht.

Eine besichtigung sollte der Mieetr ohne VM nicht erlauben. Zudem sollte der Mieter den Nachmieter hinweisen, dass er ( Mieter) voran geht, nur Mietinteressenten in die Wohnung können, also nicht eine ganze Sippe, die unkontrollierbar ist.

Sind im Mietvertrag keine Besichtungszeiten vereinbart, dann muss der VM mit dem Mieter die Termine absprechen. Hier hat der VM weder einen Anspruch am Wochenende noch am Sonntag. Allerdings sollte man sich in solchen Fällen auch auf einen Termin in der Woche einigen.

Grundsätzlich jedoch dem VM erklären, dass er anwesend sein muss. Der Mieter, der in der Wohnung wohnt, darf ungefragt sich nicht zur Mietsache äussern.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal.

der Link, den Markus nennt, kann ich leider nicht aufrufen.

Asche auf mein Haupt: ich auch nicht. Das war der Thread „Vermieter betritt unerlaubt die Wohnung“ vom 21.05.05 von Stefan ???

mfg M.L., der die Links das nächste Mal prüft :wink: