Wohnungs-Kündigung wg. Eigenbedarf

Hallo Ihr Experten,

bin zwar selbst aus der Branche, aber wenn es
einen selbst betrifft ist mann eher voreingenommen.

Also, wir wohnen in einem 3 Familienhaus (mein Eigentum)
2 Parteien vermietet, ich bin nun schwanger und möchte die Mieter über mir kündigen (seit 12 Jahren Mieter) um meinen Wohnraum (70 m²) zu vergrössern da wir im Mai dann 4 Personen sind und in unserer Wohnung nur 2,5 Zimmer vorhanden sind.

WAS MUSS ICH ALLES BEACHTEN . WELCHE PFLICHTEN HABE ICH ALS VERMIETER ??? Wie lang ist die Kündigungsfrist nach neuem Recht ??? Muss ich Ersatzwohnraum finden usw.

Wir wollen im Guten auseinandergehen und die jetzigen Mieter so gut wie möglich unterstüzen (evtl. Makler bezahlen, bei der Suche helfen etc.)

Danke euch allen
doris

Hallo Ihr Experten,

bin zwar selbst aus der Branche, aber wenn es
einen selbst betrifft ist mann eher voreingenommen.

Also, wir wohnen in einem 3 Familienhaus (mein Eigentum)
2 Parteien vermietet, ich bin nun schwanger und möchte die
Mieter über mir kündigen (seit 12 Jahren Mieter) um meinen
Wohnraum (70 m²) zu vergrössern da wir im Mai dann 4 Personen
sind und in unserer Wohnung nur 2,5 Zimmer vorhanden sind.

WAS MUSS ICH ALLES BEACHTEN . WELCHE PFLICHTEN HABE ICH ALS
VERMIETER ??? Wie lang ist die Kündigungsfrist nach neuem
Recht ??? Muss ich Ersatzwohnraum finden usw.

Bei Eigenbedarfskündigung müssen Sie den Grund angeben; eine Ersatzwohnung müssen Sie nicht suchen; ich finde es aber toll, dass Sie sich darum bemühen wollen.

Haben Sie die Mieter einmal angesprochen, ob die einer Aufhebung des Mietvertrages zustimmen würden , um hier Streitereien von vornherein auszuschließen?

Sie müssen ja nicht gleich eine Entschädigung anbieten, in finanzieller Hinsicht; vielleicht sind die auch schon zufrieden, wenn die bei Auszug nicht renovieren müssen?
Nur wenn die einer gegenseitigen Aufhebung ablehnend gegenüber stehen, sollten Sie sich dann weitere Gedanken machen.
mfg

Wir wollen im Guten auseinandergehen und die jetzigen Mieter
so gut wie möglich unterstüzen (evtl. Makler bezahlen, bei der
Suche helfen etc.)

Danke euch allen
doris

Hallo doris,

bin zwar selbst aus der Branche, aber wenn es
einen selbst betrifft ist mann eher voreingenommen.

Da bist Du nicht allein, aber deshalb sind wir ja noch da.

Also, wir wohnen in einem 3 Familienhaus (mein Eigentum)
2 Parteien vermietet, ich bin nun schwanger und möchte die
Mieter über mir kündigen (seit 12 Jahren Mieter) um meinen
Wohnraum (70 m²) zu vergrössern da wir im Mai dann 4 Personen
sind und in unserer Wohnung nur 2,5 Zimmer vorhanden sind.

Zuerst einmal sind 12 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Dann ist wie üblich die Kündigung zu begründen. In Deinem Fall wirst Du noch nachweisen müssen - wenn die Mieter einen Anwalt aufsuchen und der entsprechend reagiert - (sich also auskennt), weshalb Du ausgerechnet diese Wohnung kündigen willst und weshalb es nicht die andere ist.

Ersatzwohnraum musst Du keinen suchen, aber wenn Du Interesse - oder sogar das notwendige Kleingeld - hast, ist es immer gut, wenn man sich mit Hilfen entsprechend großzügig zeigt. z.B. anbieten, wenn der Auszug nach drei Monaten stattfindet drei Monatsmieten zahlen, wenn erst nach vier Monaten ausgezogen wird noch zwei Monatsraten und wenn bis zu fünf Monaten eine Miete, danach nichts mehr. Oder/und vereinbaren, wenn die Mieter eine Wohnung vorzeitig finden, könnten sie auch mit einer Vorankündigungszeit von vier Wochen zum Monatsende ausziehen. Es wäre auch denkbar, wenn die Mieter die Verpflichtung zur Renovierung übernommen haben, darauf bei einem vorzeitigen Auszug zu verzichten (was nicht schwer fallen dürfte, denn bei einem Umbau muss ohnehin manches geändert werden), wobei dies bei der Betrachtung des Mietvertrages keine Rolle spielt.also Schönheitsreparaturen oder ersatzweise Geld geschuldet wird, auch wenn danach die Wand rausgerissen werden muss.

WAS MUSS ICH ALLES BEACHTEN . WELCHE PFLICHTEN HABE ICH ALS
VERMIETER ??? Wie lang ist die Kündigungsfrist nach neuem
Recht ??? Muss ich Ersatzwohnraum finden usw.

Wir wollen im Guten auseinandergehen und die jetzigen Mieter
so gut wie möglich unterstüzen (evtl. Makler bezahlen, bei der
Suche helfen etc.)

Siehe oben, scheinn mir eine seht guter Ansatz zu sein und müsste klappen.

Gruss Günter