Wohnungs-Makler

Hi,

hat ein Wohnungs-Makler Einfluß auf die Vergabe der zu vermietenden Wohnung ? oder beschafft er nur die " Kunden " für den Vermieter und dieser entscheidet dann selbst,wen er als zukünftigen Mieter haben möchte ?!

MfG
balsam

Moin, balsam,

hat ein Wohnungs-Makler Einfluß auf die Vergabe der zu
vermietenden Wohnung ?

das hängt davon ab, was Makler und Vermieter vereinbart haben.

Juristisch ist natürlich immer der Vermieter verantwortlich, niemand hält ihn aber davon ab, dem Makler zu vertrauen. Der Makler wird auch in diesem Fall den Vermieter fragen, ob ihm der Mieter recht ist. Und sei es nur pro forma.

Gruß Ralf

Hi,

hat ein Wohnungs-Makler Einfluß auf die Vergabe der zu
vermietenden Wohnung ?

Nein, bzw, er kann Empfehlungen aussprechen, das war es aber schon.

oder beschafft er nur die " Kunden "

ja

für den Vermieter und dieser entscheidet dann selbst,wen er
als zukünftigen Mieter haben möchte ?!

Ja

MFG

hat ein Wohnungs-Makler Einfluß auf die Vergabe der zu vermietenden Wohnung ?

Natürlich, denn er muß ja nicht jeden Interessenten an den Vermieter weitermelden. Wenn der Vermieter nicht in der zu vermietenden Wohnung wohnt, bekommt er ja gar nicht mit, wer die Wohnung besichtigt.

Hallo,

natürlich hat er einen gewissen Einfluss, wenngleich auch ausschließlich der Vermieter entscheidet, an wen er letztlich vermietet. Es sei denn, der Vermieter hat dem Makler auch diese Entscheidung übertragen. Das ist aber nicht die Regel, kann aber durchaus auch vorkommen, wenn der Vermieter im Ausland sitzt.

Vermieter beauftragen Makler i. d. R. nicht nur, weil sie sich mit der Suche nach Mietern und der damit verbundenen Arbeit nicht befassen möchten, sondern oftmals auch, weil sie ein Stückweit auf deren Erfahrung vertrauen. Und wenn solch ein erfahrener Makler dann von Person X abrät, weil er ihr womöglich in der Vergangenheit schon mal im Negativen begegnet ist, vielleicht dies oder jenes gehört hat, sich auffällig/negativ verhalten hat oder einfach aus seiner Erfahrung heraus die Empfelung aussüricht an Herrn X eher nicht vermieten, dann ist schon gut möglich, dass der Vermieter dieser Empfehlung folgt.

Soweit ich weiß kann der Makler übrigens trotzdem nicht dafür belangt werden, wenn sich der vermeintlich gute Mieter dann doch als Flop erweist.

Gruß
Kirsten