Wohnungsabgabe, Nachforderung, Mietminderung

Hallo,
ich habe folgende situation:
ich bin aus einer mietwohnung zum 29.3. ausgezogen.
in der mietzeit von knapp 1,5 jahren gab es diverse mietmängel, die zwar alle behoben wurden (wenn auch schleppend und schlampig und gesetzeswiedrig - dach war total zügig und undicht und wurde nicht nach gesetz neu gedämmt sondern von eigener tischerei firma notdürftig geflickt.).

die wohnung war trotzdem über 2-3 monate (wenn man alles zusammen rechnet, nur zum tel bewohnbar. weil auch das dach an vielen stellen kompett von innen aufgerissen wurde, hatte ich auch erheblichen aufwand duch um- und aufräumen. eingentlich bin ich 2 mal ein und ausgezoge.

zudem war unsere wasserleitung über 2 wochen eingefroren und wir konnten die zimmertemperatur telweise auf nur 15 grad bringen.
ich habe zum 1.4. gekündigt habe aber als nachträgliche mietminderng die märz miete einbehalten.
die wohnung wurde ohne mängel nun am 29.3. vom vermieter abgenommen. heute bekommen wir ohne anmerkung ein schreiben vom anwalt, dass wir zahlen sollen.
unsere schriftliche anmeldung der mietminderung zum 26.3. lag ihm schon zur abnahme vor, nachden der vermieter zuvor den mietrückstand angemahnt hatte.

frage 1: kann ich die miete so kürzen?
frage 2: kann er fehlende mietzahlung nach wohnungsabgabe undabnahmeprotokoll noch einfordern?
frage 3: wie soll ich weiter vorgehen - lohnt sich eine antwaltliche beratung überhaupt bei der sachlage?
velen dank für die antwort

Hallo,

bei einer Mietminderung muss folgendes beachtet werden:

  1. Den Mangel dem Vermieter schriftlich mitteilen.

  2. Reagiert er nicht, nochmal schriftlich eine angemessene Frist setzen mit Androhung der Minderung.

  3. Reagiert er immer noch nicht, kann die Miete ( angemessen) gemindert werden.

Gruss Huftier

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Guten morgen,leider kann ich Ihnen da keine konkrete Antwort geben.Ich würde mich schon beraten lassen,den Ein Anwalt weiß mehr.LG