Wohnungsabnahme

hallo,

und zwar habt frau a eine wohnung vor 1jahr bezogen.
die wohnung war dreckig, teppich lag noch, und die wände waren farbig.

nun ist frau a umgezogen und die andere wohnung wurde sauber gemacht, der teppich entfernt und besenrein sollte die wohnung übergeben werden, aber NEIN der vermieter (wohnungsgesellschaft) übernahm die wohnung mit folgenden MÄNGELN:
-DIE WÄNDE SIND NICHT WEIß (was ja KEIN sinn macht da es auch nicht im mietvertrag vereinbart ist) (Kosten ca. 300€ nach seinen angaben!!!)

-DIE TOILLETE IST NICHT EINWANDFREI SAUBER! (das ist 1. ein witz und 2. mit knapp 75Euro reinigungskosten wollen die ein doch verarschen, oder?)

-DIE GUMMIES ZWISCHEN DEN FENSTERN SIND PORÖS! SIE WURDEN ANGEBLICH ZU WENIG SAUBER GEMACHT! (Kosten von ca. 100€ kann und will man da einfach nicht verstehen! und wieso sollten wir die alten gummies wechseln?)

-DER BALKONTEPPICH MUSS RAUS (unverständlich die kosten von 80€ dafür! der teppich war auch bei der übernahme drin und sieht super aus… und den teppich in der wohnstube wurde auch raus gerissen von frau a, aber dafür hat sie auch kein geld verlangt!

was sollte frau a jetzt eurer meinung tun? sie hat das übernahmeprotokoll natürlich NICHT unterzeichnet, aber hat jetzt natürlich auch angst vor der rechnung…

ich finde so etwas unverschämt und hoffe auf eure antworten

mfg

Hallo,

ganz einfach: wenn Frau A beweisen kann, etwa durch ein Einzugsübernahmeprotokoll, dass sie einige der Dinge so übernommen hat, dann ist ja schon mal einiges gewonnen.

Kann sie das nicht, dann zahlt sie hier wahrscheinlich bitteres Lehrgeld.

Zum Putzzustand: Dazu kann man schlechterdings etwas sagen. Allerdings rechnen externe Reinigungsdienste mit offiziellen Stundenlöhnen ab, darin sind nicht nur die Reinigung selbst, sondern eben auch alle Allgemeinkosten eines Unternehmens enthalten. Das ist mit der Putzfrau, die mal für ein paar Stunden irgendwo (womöglich nebenher) schrubbt, nicht zu vergleichen.

Das einzige was Frau A noch hätte zugestanden werden müssen: Eine Beseitigung der Mängel in Eigenleistung.

Es ist Frau A unterm Strich evtl. angeraten, sich vor Ort fachkundige Beratung zu holen.

Gruß
Nita

Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, dass die Wohnung mit weißen Wänden zu übergeben ist, müssen sie auch nicht weiß sein, sondern nur in ordnungsgemäßem Zustand.
Fenstergummies und Fußbodenbeläge liegen m.E. auch nicht in der Verantwortung des Mieters, wenn es um Schönheitsreparturen geht, d.h. der Fußbodenbelag darf keine Schäden aufweisen, aber übliche Abnutzungserscheinungen für den Zeitraum sind mit der Miete abgegolten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit ich weiß haftet der Mieter nur mit seiner KAutionseinlage. Hat Frau a keine KAution hinterlegt, hat sie Glück, ansonten muss sie darum streiten.

Hallo puckypucky,

nur eine kleine Anmerkung:

Soweit ich weiß haftet der Mieter nur mit seiner
KAutionseinlage. Hat Frau a keine KAution hinterlegt, hat sie
Glück, ansonten muss sie darum streiten.

Das ist natürlich nicht so, es gibt keine Haftungsbeschränkung in Höhe der Kaution.

Gruß

Joschi

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Da ist nachher immer schwierig !
Mir wollte mein VM auch schon Mängel unterjubeln.Daher bei Einzug alles fotografieren und rechtzeitig 2 Monatsmieten vor Auszug zurückbehalten, weil man von da nix mehr bekommt,ohne Rechtsstrteit.

rechtzeitig 2 Monatsmieten vor
Auszug zurückbehalten, weil man von da nix mehr bekommt,ohne
Rechtsstrteit.

Dieser Tip ist gefährlich, falsch und für den ausziehenden Mieter u.U. sehr teuer.

Hallo,

rechtzeitig 2 Monatsmieten vor
Auszug zurückbehalten, weil man von da nix mehr bekommt,ohne
Rechtsstrteit.

Super-Ratschlag. Zahlst Du dann die dadurch entstehenden Kosten? Anwalt, Inkasso, Gericht?
Man, man, man…
Halt Dich doch einfach an den Rat von Dieter Nuhr: http://video.google.de/videoplay?docid=7639498508899…
Gruß
loderunner (ianal)

… was bist du heute wieder böse :wink:

(Ich hatte nur noch keine Zeit den Link zu suchen)

vnA