Wohnungsabnahme

Hallo,hier meine Frage:Kann eine Vermitterin 3Monate vor dem Auszug eine vorab Begehung verlangen,zur Klärung ihrgend welchen Beseitigungen von Schäden?Wenn,ja,ab wann?
2.Frage:Ist die Vermitterin befugt Geld von der Kaution einzubehalten,für Nachzahlungen (Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres?

Hallo,
Deine Vermieterin kann Dich bitten eine Vorabbegehung durchzuführen, verlangen kann sie es aber nicht. Allerdings ist es sinnvoll bei eventuellen Schäden vorab zu klären was zu beseitigen ist. Dann hast Du Zeit bis zur Wohnungsübergabe dies zu erledigen.

Deine Vermieterin ist selbstverständlich berechtigt die Kaution bis zur Abrechnung der Nebenkosten die Kaution einzubehalten, denn dafür ist die Kaution u.A. da.

Gruß
Udo

Vielen Dank für deine Antwort,aber was hat die Kaution mit der Nebenkostenabrechnung zu tun?

Hallo Eva,
es könnte ja sein, dass bei der Nebenkostenabrechnung eine hohe Nachzahlung zu erwarten ist. Damit die Zahlung sichergestellt ist, wird die Kaution dafür einbehalten. Evtl. kann eine Teilauszahlung der Kaution vor der Nebenkostenabrechnung erfolgen, bitte bei der Vermieterin anfragen.

Gruß
Udo