Hallo Rechtsucher,-haber!
Folgendes Problem: Bin vor ca. 3,5 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen, sie sollte renoviert übergeben werden. Die Renovierung wurde von mir durchgeführt. Zum vereinbarten Abnahmetermin konnte ich nicht kommen. Es war ein Bekannter da, der aber kein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat, da er von mir nicht befugt war. Er berichtete mir von einigen Mängeln, die der Vermieter, bzw. der Hausverwalter bei der Abnahme beanstandete. Die Wohnung ist inzwischen neu vermietet.Ich habe von seiten des Vermieters inzwischen nichts gehört, d. h. mir gegenüber wurden keine Mängel nach dieser Abnahme beanstandet. Jetzt mahne ich meine Kautionsabrechnung, bzw. -überweisung an. Kann der Vermieter diese verweigern, oder anders, kann er jetzt nach dem langen Schweigen noch irgendwelche Forderungen bzw. Mängel geltend machen?
Herzlichen Dank für Tips
Hallo
Folgendes Problem: Bin vor ca. 3,5 Monaten aus meiner Wohnung
ausgezogen, sie sollte renoviert übergeben werden. Die
Renovierung wurde von mir durchgeführt. Zum vereinbarten
Abnahmetermin konnte ich nicht kommen. Es war ein Bekannter
da, der aber kein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat, da er
von mir nicht befugt war. Er berichtete mir von einigen
Mängeln, die der Vermieter, bzw. der Hausverwalter bei der
Abnahme beanstandete.
Erging hier Aufforderung zur Beseitigung der Mängel ?
Die Wohnung ist inzwischen neu
vermietet.Ich habe von seiten des Vermieters inzwischen nichts
gehört, d. h. mir gegenüber wurden keine Mängel nach dieser
Abnahme beanstandet. Jetzt mahne ich meine Kautionsabrechnung,
bzw. -überweisung an. Kann der Vermieter diese verweigern,
oder anders, kann er jetzt nach dem langen Schweigen noch
irgendwelche Forderungen bzw. Mängel geltend machen?
Der Vermieter kann selbstverständlich unter bestimmten Voraussetzungen auch noch bei der Rückerstattung der Kaution Forderungen geltend machen. Er ist dann beweispflichtig - in einem Rechtsstreit - welche Maßnahmen er ergriffen hat, damit Du die Mängel beseitigst. Hast Du - nachdem Dein Vertreter keine Befugnisse hatte - eine Kopie der Übergabe erhalten in welcher festgehalten ist, was noch gemacht werden muss ? Grundsätzlich kann ein Vermieter mit Forderungen solange aufrechnen, solange er die Kaution hat.
Gruss Günter
Hallo, herzlichen Dank, Günter
Erging hier Aufforderung zur Beseitigung der Mängel ?
Nein, keine Aufforderung
Hast Du - nachdem Dein Vertreter
keine Befugnisse hatte - eine Kopie der Übergabe erhalten in
welcher festgehalten ist, was noch gemacht werden muss ?
Nein, keine Kopie, keine Aufforderung
Grüsse, saeger8
Hallo,
Erging hier Aufforderung zur Beseitigung der Mängel ?
Nein, keine Aufforderung
Hast Du - nachdem Dein Vertreter
keine Befugnisse hatte - eine Kopie der Übergabe erhalten in
welcher festgehalten ist, was noch gemacht werden muss ?Nein, keine Kopie, keine Aufforderung
Fordere die Abrechnung unter Setzung einer Frist an. Beachte aber bitte, sofern noch eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung folgt, dass der Vermieter im Falle einer Nachzahlung nicht verpflichtet ist, die Kaution komplett zu erstatten sondern einen Teil zurückhalten darf bis die Abrechnung vorliegt. Erst dann muss er komplett abrechnen.
Sollte er sich weigern, eine Abrechnung zu erteilen, setze Dich über w-w-w direkt mit mir in Verbindung.
Gruss Günter