Wohnungsabnahme mit Mängeln

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich bin damals in eine total verdreckte Wohnun gezogen. Ich habe die Wohnung komplett alleine wieder hergerichtet. Als ich 1989 in die Wohnung gezogen bin wurde natürlich kein Übergabeprotokoll gefertigt. Allerdings saß ich mit meiner kleinen Tochter fast auf der Straße also war mir das auch egal. Wie gesagt ich habe über 20 Jahre in der Wohnun gewohnt. Habe noch einen sehr alten MV mit Endrenovierungsklausel. Bei der Vorabnahme wurde mir ans Herz gelegt, die Wohnung einmal komplett weiss zu streichen. Da ich keinen Ärger haben wollte, habe ich alle Räume weiss gestrichen, Löchter zu gemacht, Fußbodenbelag entfernt. Habe neue Scheuerleisten angebracht. Alles nur um mich mit dem Vermieter in Frienden zu trennen. Nun folgte die Endabnahme, wo der Hausmeister der die Wohnung abgenommen hat gesagt hat, dass an einigen Stellen Tapete wohl locker wäre, sehe ich bis heute anders. Er hat solche und auch andere kleine „Mängel“ im Abnhameprotokoll aufgenommen. Da ich damit nicht einverstanden war, habe ich das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben. Die Übergabe ist nun fast 4 Wochen her und mein Vermieter hat sich nicht gemeldet wegen Nachbesserung. Kann mir einer sagen, in was für einer Frist sich der Vermieter mit in Verbindung setzen müssen.
Kann hier auch der BGB§§ 548 greifen?

Da kann ich dir leider nicht helfen, aber such doch über Google vielleicht ist da im Forum der anderen was dabei.
Vielleicht konnten da aber andere schon helfen.
Viel Glück noch!